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Montag, 21.06.2010 | Drucken |
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Imamausbildung an staatlichen Universitäten. Von Aiman A. Mazyek
Warum sich Staat und Verwaltung so schwer tun mit den derzeitigen Vertretungen der Muslime, wer die Deutungshoheit erlangen will und über die Rolle der Kirchen und des Staatskirchenrechtes
Konkurrenz ist etwas Gutes. Angesichts der vier Dachverbände im KRM und einer Reihe von trägerfreien Moscheen könnte man eigentlich stolz auf diese Pluralität bei uns Muslimen sein, auch wenn sie für den Staat eine gewisse Herausforderung darstellt. Doch sollte dieser in der Lage sein, angesichts der vielen christlicher Konfessionen und der Erfahrung mit ihnen, die Differenz anzunehmen und damit umzugehen.
Seit über 20 Jahren bemühen sich nun die Muslime schon um einen Religionsunterricht nach Art. 7,3. und dass die Politik sie als Anprechpartner ernst nimmt, damit die nötige verfassungsrechtliche Grundlage dafür geschaffen wird, dass Islamunterricht auf Deutsch unter deutscher Schulaufsicht endlich angeboten wird. Dies gilt auch für den Ausbildungsgang Imame an staatlichen Universitäten.
Für uns steht die Lehre im Vordergrund und nicht die Politik und deshalb haben wir immer dafür plädiert, beispielsweise beim Ausbildungsweg für Imame, dass diese am besten hierzulande ausgebildet werden und dass dafür die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden müssten.
Imame in der Gemeinde sind nicht in erster Linie Kulturübersetzer oder Integrationslotsen für die Mehrheitsgesellschaft oder gar Ansprechpartner für Sicherheitsbeamte; nein, Imame sind in erster Linie Wissensvermittler, Betreuer und Ansprechpartner für die religiösen Belange der Gemeinde. Natürlich haben Imame dabei auch eine Integrationsfunktion und deshalb ist es so wichtig, dass sie die deutsche Sprache und Kultur kennen und hierzulande heimisch sind.
Empfehlungen Wissenschaftsrat und das leidige Thema der muslimischen Vertretungen
Wir begrüßen folgerichtig die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in diesem Zusammenhang und weisen gleichzeitig darauf hin, dass der Bekenntnis- und Konfessionscharakter der zu lehrenden Theologie an der Universität gewahrt werden und dass die institutionelle Beteiligung der islamischen Religionsgemeinschaft entlang der relgionsverfassungsrechtlichen Kriterien verlaufen muss. Ansonsten hat das Projekt keine Chance, schon alleine deshalb, weil es sonst von den Kirchen abgelehnt werden wird, da man nicht gewillt sein dürfte, „falsche“ Vorbilder oder Präzedenzfälle zu schaffen.
Die sogenannten „Islamischen Zentren“ an den Universitäten, die der Wissenschaftsrat für die Weiterentwicklung der Theologien an den Hochschulen vorgeschlagen hat mit den kaum geregelten Beiräten als eine Art Provisorium entspricht nicht der von der Verfassung her vorgesehenen optimalen Rückversicherung durch die Religionsgemeinschaft. Hier muss also nachgebessert werden, damit nicht auf der Projektionsfläche Islam Sonderposten verteilt werden, die dann später allgemein als „rechtliche Erfahrung“ in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen.
Der Ruf, man solle auch die Vertreter der nichtorganisierten Muslime einbeziehen, denn schließlich vertrete der KRM zwar die überwältigende Mehrheit der Moscheegemeinden, aber eben nicht alle Muslime, mag vielleicht gut gemeint sein, führt aber ins Leere, weil er ein Paradoxon darstellt. Denn entweder ist man organisiert und entsendet Vertreter oder man ist nicht organisiert und kann folglich keine Vertreter bestimmen. Das ist demokratisches Prinzip, welches auch im Kontext der Muslime zu gelten hat. Und doch hat Politik und Verwaltung gerade damit bisher so ihre Schwierigkeit, einfach anzuerkennen, was Muslime an Vertretungsstruktur und -Kultur zu Markte tragen. Es wird stets reingeredet und bevormundet bei der Ausgestaltung der muslimischen Vertreterstruktur, die sicherlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, aber letztlich Sache der Muslime selber ist. Weder Staat - wie beispielsweise bei der DIK geschehen - wo bestimmte Teilnehmer sozusagen als Islamvertreter inthronisiert wurden, noch universitäre Strukturen können und dürfen den Muslime dabei Vorschreibungen machen.
Wenn diese Diskussion so noch weiter anhält, werden wohl die Bemühungen der Muslime für Etablierung privater Schulen weiter Auftrieb erhalten (siehe auch Kommentar von Benjamin Idris im unteren link).
Steht Staatskirchenrecht zur Disposition – Rolle der Kirchen
Ich werbe in diesem Zusammenhang um mehr Aufrichtigkeit in der Debatte. Entweder man will bestehendem Recht weiterhin Geltung verschaffen, dann muss man nolens volens bei den religionspolitischen Themen mit den Verbänden und den darin angeschlossenen Moscheegemeinden ins Benehmen setzen. Oder man will das nicht, dann möge man das Kind aber beim Namen nennen und nicht ständig vorgeschobene Argumente liefern wie Repräsentanz, Sicherheitsbedenken oder ähnliches mehr. Dann soll man offen sagen, das man gerne das heutige deutsche Religionsverfassungsrecht (und damit Staatskirchenrecht) verändern würde, abschaffen oder zumindest in Teilen hinterfragen will. Diesen Aspekt alleine auf dem Rücken der Muslime auszutragen, finde ich unehrlich und feige und da machen die Muslime sicherlich nicht mit.
Und die Kirchen mögen sich zukünftig ernsthaft überlegen, ob sie nicht besser fahren, wenn sie die Muslime noch klarer und deutlicher bei ihrer Forderung nach Bekenntnisunterricht und konfessioneller Imamausbildung unterstützen – durchaus auch aus Eigeninteresse. Denn die so unterstützenswerten Projekte der dialogischen, komparativen und interreligiösen Wissenschaften, die vor allem Kirche in Kontext Islamunterricht und Imamausbildung favorisieren, tragen im Bezug auf bekenntnisorientierten Unterricht und konfessionell gebundene Imamausbildung eher zur Unschärfe bei, und das kann nicht im Sinne der Relgionsgemeinschaft sein - welcher Konfession auch immer.
Islamische Theologie gehört an die Universitäten
Angesichts der verzerrten Debatten über den Islam in der Öffentlichkeit brauchen wir aber vermehrt Anstrengungen, die diesen im öffentlichen Raum – und dazu zähle ich insbesondere die Universität – erkennbar und erfassbar machen. Deswegen ist die Debatte um die Imamausbildung in Deutschland fruchtbar und gut. Es ist auch ein Gewinn für die Muslime selber, wenn sie sich mit ihrem Glauben im Rahmen eines wissenschaftlichen Diskurses in die Stätte staatlicher Universitäten begeben.
Zudem sollte die Lehre dabei weder eine kulturwissenschaftliche Schlagseite aufweisen, noch – wie nicht selten gefordert - eine Veranstaltung kritischer Hinterfragungen von Wahrheitsansprüchen sein (dafür sind andere Disziplinen und Formen in der Wissenschaft zuständig). Der Inhalt der Lehre muss zweifelsfrei und eindeutig dem Tatbestand eines Bekenntnisunterrichtes entsprechen, ähnlich verhält es sich mit der Imamausbildung.
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