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Freitag, 19.01.2007 | Drucken |
Heute beginnt das islamische Neujahr - Von Yasin Alder
Vermutlich am Samstag, den 20. Januar, beginnt das islamische Neujahr nach der Hidschra-Zeitrechnung, und zwar das Jahr 1428. Der Beginn der Hidschra-Zeitrechnung geht auf die Auswanderung des Propheten Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, von Mekka nach Medina (damals noch Yathrib) zurück. Dies macht die Bedeutung der Hidschra, der die Gründung des ersten muslimischen Gemeinwesens in Medina folgte, deutlich, mit der ein neuer Zeitabschnitt begann. Das frühe islamische Gemeinwesen von Medina bleibt für alle Zeit das leuchtende Vorbild des gelebten Islam.
In unserem heutigen Alltag ist der islamische Kalender, der sich ja bekanntlich nach dem Mond richtet, mit Ausnahme des Ramadan und der Festtage, kaum präsent, und nur die wenigsten Muslime könnten wohl, ohne nachzuschauen, die Frage beantworten, welches Datum man denn nach dem Hidschra-Kalender gerade habe. Daher wird gerade der islamische Jahreswechsel in vielen Moscheen immer wieder dazu genutzt, in Freitagsansprachen an die Hidschra und damit den Beginn der Islamischen Zeitrechnung zu erinnern.
Der erste Monat des islamischen Jahres ist der Muharram, der zu den besonders gesegneten Monaten im Islam gehört. Der Name „Muharram“ stammt, wie das Wort von der Wurzel h-r-m, was in etwa „verboten“, „verwehrt“, „unantastbar“, „unverletzlich“ bedeutet, so wie das Wort „haram“ für etwas im Islam verbotenes verwendet wird. Allah sagt im Qur’an: „Siehe, die Anzahl der Monate bei Allah beträgt zwölf Monate, gemäß dem Buche Allahs, seit dem Tage, an dem Er die Himmel und Erde erschuf. Davon sind vier geschützt. (...)“ (At-Tauba, 36). Der Prophet Muhammad, hat die Monate in einer authentischen Überlieferung als die Monate Dhu’l-Qada, Dhu’l-Hidscha, Muharram und Radschab spezifiziert (Bukhari).
Der Monat Muharram zählt auch zu den Monaten, in denen es besonders empfehlenswert ist, viel freiwillig zu fasten. Der Prophet sagte: „Das beste Fasten nach dem Ramadan ist im Monat Allahs Muharram.“ (Muslim) Die Formulierung „Monat Allahs“ findet sich bei keinem anderen Monat, was auf die besondere Stellung des Muharram hinweist. Innerhalb dieses Monats hat wiederum der zehnte Muharram, ‘Aschura, als Fastentag eine besondere Bedeutung. Dieser Tag fällt in diesem Jahr auf den 9. Februar. Das Wort ‘Aschura kommt auch von „zehn“ (‘aschr). Das Fasten an ‘Aschura ist das am stärksten empfohlene Fasten nach dem verpflichtenden Fasten im Ramadan. Das Fasten an ‘Aschura war auch schon in vorislamischer Zeit bekannt. ‘A’ischa, eine der Frauen des Propheten, sagte: Der Tag von ‘Aschura war ein Tag, an dem die Quraisch in der Zeit der Dschahilija zu Fasten pflegten, und der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, pflegte ebenfalls, an ihm während der Dschahilija zu fasten. Dann, als der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, nach Medina kam, fastete er an ihm und ordnete an, dass an ihm gefastet werden soll. Dann wurde (das Fasten im) Ramadan zur Pflicht gemacht [durch die Offenbarung], und so wurde dies zur Pflicht anstelle von ‘Aschura, doch wer immer wollte, fastete an ihm, und wer immer es nicht, fastete nicht an ihm. (Bukhari).
Das Fasten an ‘Aschura steht nach anderen Überlieferungen vom Propheten in der Tradition der Erinnerung an den Propheten Musa (Moses) und seinen Auszug aus Ägypten an jenem Tag, woraufhin Musa aus Dankbarkeit gefastet hat. Nach weiteren Überlieferungen empfahl der Prophet, neben dem ‘Aschura-Tag auch am Tag davor, also am 9. Muharram, zu fasten. Im Bereich des Schi’itentums hat der 10. Muharram noch eine ganz andere Rolle; hier wird er in erster Linie als der Tag gesehen, an dem Sajjidina Hussain, möge Allah ihm barmherzig sein, ein Enkel des Propheten, im Zuge der innermuslimischen politischen Auseinandersetzungen der frühen Zeit umgebracht wurde. Obwohl dies natürlich von allen Muslimen bedauert wird, gibt es eine ritualisierte Trauer über diese oder andere historische Ereignisse im Islam nicht, da diese, wie alle Ereignisse, letztlich als Fügung Allahs betrachtet werden, gegen die man sich nicht auflehnt oder sie beklagt.
(Mit freundlicher Genehmigung der Islamischen Zeitung; Erstveröffentlichung am 16.01.07 in islamische-zeitung.de)
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