Artikel Montag, 28.08.2006 |  Drucken

Raddatz verliert gegen muslim-markt

Oldenburg - Das Landgericht Oldenburg hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Mitbetreiber die Internetseite "muslim-markt" aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, da das Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung des Angeschuldigten nicht wahrscheinlich macht, insbesondere nicht den hinreichenden Verdacht einer öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat trägt (islam.de berichtete).

Die vom einschlägig bekannten Islamkritiker Raddatz beauftragten „Islamexperten“ Professor Dr. Nagel und Dr. Puin kommen in ihren der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Schriften zu der Erkenntnis, dass die Erklärung im Internet als Aufruf zum Mord zu verstehen sei.

Die so genannten Islamwissenschaftler haben sich offensichtlich auf Betreiben des Anzeigeerstatters zur Akte gemeldet. „Des weiteren lassen ihre Stellungnahmen das einem Gutachten abzuverlangende Maß an Neutralität vermissen, da die Äußerungen der Verfasser unschwer erkennen lassen, in wessen Lager sie stehen. Einerseits wird der Anzeigeerstatter Dr. Raddatz als einer “der profiliertesten Kritiker des Islam” bezeichnet, andererseits ist von einer dem Koran immanenten “generellen Gewaltlizenz gegen den Nichtislam” die Rede, auf denen der Angeschuldigte sozusagen “als Pionier” tätig sei.“

„Ihre Ausführungen sind demnach als Beweismittel in diesem Verfahren nicht geeignet, da sie nicht als Gutachten, sondern als Stellungnahmen bzw. Meinungsäußerungen zu der Erklärung des Angeschuldigten zu qualifizieren sind“, so die Meinung des Gerichtes.

Nach den Ausführungen seitens des Bundeskriminalamtes ist die betreffende Äußerung des Angeschuldigten nicht als Mordaufruf, sondern als sog. Mubahala zu werten. Hierbei handele es sich um eine Verwünschungsformel, die in der arabisch-islamischen Kultur im Alttag weit verbreitet sei und angewendet werde, wenn es gelte, die eigene Position zu stärken, die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen oder eigenen Behauptungen Nachdruck zu verleihen. (Quelle: Urteilstext LG-Oldenburg/Eigene)





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