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Dienstag, 29.03.2022 | Drucken |
Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die untrennbar mit dem Diskrimierungsverbot verbunden ist
Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die untrennbar mit dem Diskrimierungsverbot verbunden ist
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Analyse: Rassistische und rechtsextreme Positionen auf Staatsebene
In einer Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird dargelegt, warum sich die AfD zu einer verfassungsfeindlichen Partei entwickelt hat.
Dr. Hendrik Cremer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Er beschäftigte sich mit dem Thema: „Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist“.
In seiner im Februar 2022 veröffentlichten Analyse geht er der Frage nach, wo die Grenzen für Beamte, Soldaten, Richter liegen, sich in der Politik zu engagieren und ihre Meinung zu äußern. In knapp 50 Seiten zeigt der Beitrag auf, wie die Mitgliedschaft oder der Einsatz für eine nicht verbotenen Partei wie der AfD zu bewerten ist, die sich durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichnet.
Das Anliegen der Publikation besteht darin, aufzuzeigen, dass rassistischen Grundhaltungen entschieden entgegengetreten werden muss. Dazu legt der Beitrag dar, unter welchen Voraussetzungen Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen sind. So wird u.a. deutlich, wie Führungspersonen und Mandatsträger*innen der AfD Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele propagieren und sich somit gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden.
AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet
Hier muss angemerkt werden, dass sich Anfang März 2022 völlig neue Aspekte ergeben haben. Das Verwaltungsgericht Köln hat sich zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geäußert. Die Verfassungsschützer haben in ihrem zuvor erstellten Gutachten und in ihren Materialsammlungen zur AfD so sauber gearbeitet: Es gibt tatsächlich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass sich die AfD gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt. Nun darf die AfD mit dem kompletten nachrichtendienstlichen Instrumentarium beobachtet werden. Prof. Dr. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. In einem Vorwort zum Werk von Hendrik Cremer sprach sie davon: „Personen, die den Grundsatz der gleichen Menschenwürde und der Rechtsgleichheit eines jeden Individuums in Frage stellen, können daher weder verbeamtet werden noch verbeamtet bleiben, ebenso wenig Richter:innen und Soldat:innen der Bundeswehr. Dies gilt auch dann, wenn sie sich dabei Positionen nicht verbotener Parteien anschließen. Andernfalls wird der Rechtsstaat nicht nur unglaubwürdig, er riskiert vielmehr – möglicherweise schleichend- seine eigene Existenz“.
Der Beamte, Soldat, Richter weiß nun, dass sein Eintreten für die AfD mit Konsequenzen verbunden sein könnte. Es droht ihm die Entfernung aus dem Dienst. Sicherlich wird die Führung der AfD sich mit dem Kölner Richterspruch nicht einverstanden erklären und den Klageweg bis zum Bundesverwaltungsgericht und letztendlich auch zum Bundesverfassungsgericht beschreiten. Man kann also davon ausgehen, juristisch zieht sich der endgültig freigegebene Weg zur Einstufung der AfD zu einer gegen unsere Verfassung gerichtete Partei noch sehr lange hin.
Unberührt sind und bleiben die AfD-Unterstützer aus den verborgenen Reihen. Ein Richter, Beamter, Soldat kann ja sehr viel Sympathie für die AfD an den Tag legen ohne ihr als Mitglied beizutreten. Man muss ja nicht die AfD mit einer Geldspende per Überweisung unterstützen. Geldflüsse von einem Konto auf ein anderes sind belegbar. Man kann Bargeld in einem Büro der AfD vorbeibringen oder es einem Mandatsträger in die Hände drücken. Verzichtet man auf die Quittung, die man ja auch dem Finanzamt einreichen kann, bleibt der beamtete AfD-Unterstützer im Verborgenen. Der Dienstherr kann nun einmal nicht ins Hirn des Beamten hineinschauen. Es mag Unterschiede zu den Aussagen geben, die ein Beamter im Kreis der Kollegen kundtut und dem, was er in Wahrheit denkt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte einst bereits die KPD verboten. Ob die Verfassungsrichter in Karlsruhe sich eines Tages auch mal – das ist ja die letzte Konsequenz aus den durch Beobachtungen gewonnenen Erkenntnissen – mit einem Verbot der AfD befassen werden und wie dann geurteilt wird, bleibt abzuwarten.
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