Einstweilige Verfügung gegen umstrittenes Onlinemagazin erwirkt: Hass-Seite auf Islam und Muslime erleidet juristische Niederlage
Der Vorstand Kreis der Düsseldorfer Muslime Der KDDM ist eine Arbeitsgemeinschaft auf Vorstandsebene für rund 33 muslimische Institutionen und Moscheen vielfältiger Hintergründe aus Düsseldorf. Der KDDM versteht sich ausdrücklich in seiner Pluralität als Plattform für Dialog, Austausch, Begegnung, bürgerschaftliches Engagement und soziale Teilhabe. Der KDDM ist ein weltlicher Arbeitskreis und Interessenvertretung der Düsseldorfer Muslime. Dem KDDM ist ein ein bemerkenswerter Erfolg beschieden worden. Dieser juristische Erfolg könnte Grundlage viele Betroffener sein, die sich nun wehren, und Kriminalisierung, Diskreditierung und Dennonzierung nicht länger hinzunehmen:
Am 24. März 2021 veröffentlichte das Magazin des Publizisten Roland Tichy einen Online-Beitrag der Journalistik Studentin Zara Riffler, in dem u.a. versucht wurde den KDDM in die Nähe von Extremisten zu rücken, KDDM selbst und dessen Vertreter als extremistisch zu markieren. Dem KDDM ist es gelungen eine einstweilige Verfügung gegenüber „Tichys Einblick“ wegen diesen Behauptungen zu erlangen. Durch Verzicht auf die Ausübung von Rechtsmitteln durch die Antragsgegnerin ist der richterliche Beschluss nun rechtskräftig. Das Landgericht hat die Behauptung des Onlinemagazins, dass einzelne Mitglieder des KDDM extremistisch seien, als auch die Bezeichnung des Vorsitzenden des KDDM als „Islamist“, als unzulässig eingestuft, da diese Aussagen unwahr sind und den Betroffenen eine der eigenen diametral entgegenstehende Gesinnung unterstellt. Diese Form der Denunziation ist für das Onlinemagazin „Tichys Einblick“ nicht neu. Schon in der Vergangenheit fiel das Magazin mit einem sexistischen [1] und einigen migrantenfeindlichen [2] Beiträgen auf. „Tichys Einblick“ ist eine gern genutzte Referenzquelle in islamfeindlichen Kreisen. Auch die AfD Düsseldorf verwies in einem Onlinevideo jüngst auf die jetzt vom Landgericht untersagten Behauptungen bzgl. des KDDM und dessen Vertreter. Bemerkenswert ist auch, dass die Antragsgegnerin– während der gerichtlichen Auseinandersetzung immer wieder auf die Biologin und Bloggerin Sigrid Herrmann-Marschall verwies, die selbst von Kritikern im Aktionsgeflecht der AfD verortet wird. Der Antragsgegnerin werden für die Zukunft muslimfeindliche, rechtsverletzende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen dieser Art untersagt, um nicht zuletzt auch weiteren zu befürchtenden Rechtsverletzungen vorzubeugen und für mehr Toleranz und Gerechtigkeit im Internet zu sorgen. Nicht selten werden Fake-News und Denunziationen mit Meinungsfreiheit gleichgesetzt und dadurch allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt. Doch gerade, weil die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, muss sie jederzeit vor Missbrauch und Hassrede geschützt werden, um hiermit in der Konsequenz auch den Schutz von allgemeinen Persönlichkeitsrechten zu garantieren.
veröffentlicht.
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