Marcel Luthe (FDP) – Wie konkret ist die Ankündigung des Berliner Innensenators zum Schutz von Moscheen?
Nach dem mörderischen Anschlag in einer Moschee in Christchurch/Neuseeland geht der ein oder andere Muslim bestimmt so manches Mal mit einem sehr beklemmenden Gefühl zum Gebet in die Moschee. Man stellt sich unweigerlich die Frage: „Kann es auch in meiner Moschee zu einem Attentat kommen?“ Wie sind eigentlich nach dem Terrorakt in Neuseeland Moscheen in Deutschland polizeilich geschützt? Wie ist es um den Polizeischutz von Moscheen in der Bundeshaupthaupt Berlin bestellt?
Für den Polizeischutz zuständig ist Innensenator Andreas Geisel (SPD). Der Frage nach dem polizeilichen Schutz von Berliner Moscheen ging der FDP-Politiker und Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus Marcel Luthe (42) nach. In diesem Zusammenhang stellte er eine Parlamentarische Anfrage an den Senat. Marcel Luthe ist u. a. ehrenamtlich seit 2016 Vorsitzender des Wirtschaftsrats der Deutsch-Afghanischen Gesellschaft (DAGev) und seit Juli 2018 der Vizepräsident der Gesellschaft. Der Abgeordnete stellte die Parlamentarische Anfrage: „Nach der Ankündigung des Innensenators vom 21.03.2019 sollen Moscheen in Berlin „besonders geschützt“ werden.
1. Welche und wie viele Moscheen – sortiert nach Adressen in den jeweiligen Bezirken - gibt es nach Kenntnis des Senats aktuell in Berlin?
2. Sind alle Einrichtungen zu 1) am 22.03. und 29.03. „besonders geschützt“ worden? Wenn nein, welche und weshalb andere nicht? Wie viele Mannstunden sind am 22.03.2019 und wie viele Stunden am 29.03.2019 unter den Adressen zu 1) durch Polizeivollzugsbeamte und wie viele durch Angestellte im Zentralen Objektschutz der Polizei geleistet worden?“
Am 16. April beantwortete Staatssekretärin Sabine Smentek (SPD) aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Parlamentarische Anfrage von Marcel Luthe u.a.: (Punkt 1 der Anfrage) „Religionsgemeinschaften werden vom Senat grundsätzlich nicht aufgelistet geführt, da deren Entstehung, Betreibung oder Auflösung nicht der Zustimmung des Landes Berlin bedürfen. Entsprechend existiert auch keine offizielle Liste der Moscheen im Land Berlin. Derartige Einrichtungen sind oftmals nicht als solche von außen erkennbar und befinden sich häufig in Wohnhäusern, bzw. Gewerbe- und Industriegebäuden. Außerdem ist eine hohe Fluktuation aufgrund von Neugründungen, Umzügen, Auflösungen und Zusammenlegungen zu verzeichnen.“
Zum Punkt 2 sagte die Staatssekretärin u. a.: „Nein, in Abhängigkeit u.a. von der Bedeutung des Objekts, der Erkennbarkeit als Einrichtung, die der Religionsausübung muslimischer Bevölkerungsteile dient und des Personenaufkommens wurden diese ausgewählten Moscheen auf Grundlage der Beurteilung der örtlich zuständigen Dienststellen geschützt. Eine Angabe darüber, welche Moscheen und Einrichtungen im Einzelnen geschützt wurden und in welchem Umfang dies geschah, kann aus polizeitaktischen Gründen nicht gemacht werden, da dies die Schutzmaßnahmen berechenbar machen würde und Maßnahmen in Zukunft gezielt unterlaufen werden könnten.“
Kurz und knapp beantworte sie den 3. Punkt der Anfrage. „Eine statistische Erhebung der in diesem Zusammenhang geleisteten Einsatzkräftestunden ist durch die Polizei Berlin nicht erfolgt.“ Mit der Beantwortung seiner Parlamentarischen Anfrage ist der Abgeordnete Luthe gar nicht zufrieden. Im Pressegespräch teilte er mit: „Einmal mehr entpuppt sich der Innensenator als Ankündigungssenator mit leeren Versprechungen. Wenn der Senat nicht einmal weiß, wie viele Moscheen es wo in Berlin gibt, wie will er denn für den angeblich besonderen Schutz gesorgt haben?"
Ferner erklärte er: „Wenn der Senator konkrete Maßnahmen ergriffen hätte, würden sich diese natürlich auch ohne Weiteres in geleisteten Dienststunden nachvollziehen lassen. Die lapidare Antwort legt nahe, dass hier die Sorge der Menschen für eine politische Show missbraucht wurde." Er fordert, dass „der Senator ehrlich gegenüber den Menschen ist und nicht zusätzlichen Schutz verspricht, den es nicht gibt.“ Für den Abgeordneten Luthe muss Gewissheit sein, jeder Gläubige kann sorglos in sein Gotteshaus gehen. „Angst darf niemand in Berlin haben müssen - egal, ob und wie er glaubt."
(Volker-Taher Neef, Berlin)
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