Newsnational Montag, 25.02.2019 |  Drucken

Hessen: Bekenntnisgebundener islamischer Religionsunterricht vor dem Aus?

ZMD Landesverband Hessen äußert sich zum fragwürdigen Vorgehen des hessischen Kultusministeriums und dem Ausschluss von DITIB

Am 20. Februar 2019 hat der hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz mitgeteilt, dass die Ausweitung des in Kooperation mit DITIB Hessen erteilten islamischen Religionsunterrichts bis zur endgültigen Klärung offener Fragen einerseits strikt auf den jetzigen Bestand begrenzt werde, und andererseits ein neues Unterrichtsangebot in alleiniger staatlicher Verantwortung ab der Klasse 7 an ausgewählten Standorten erprobt werden solle. Bis Ende des Jahres will das Kultusministerium endgültig über die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit DITIB Hessen entscheiden. Bis dahin soll der hessische Landesverband DITIB weitere Auflagen erfüllen.

Der Landesverband Hessen des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD Hessen) bedauert diese Entscheidung. Hierzu sagte der Vorsitzende Said Barkan: „Die politische Entscheidung des Kultusministeriums, eine bedarfsorientierte Erweiterung auf Eis zu legen, ist bedauerlich. Die muslimischen Kinder und Jugendlichen in ganz Hessen haben einen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht in ihren Schulen. Nicht einmal die Landesregierung negiert diesen Anspruch und Bedarf.“

Auch die Ankündigung, ein neues Unterrichtsangebot in alleiniger staatlicher Verantwortung ab der Klasse 7 an ausgewählten Standorten ‚zu erproben‘, ist nicht vernünftig nachvollziehbar. Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD Hessen Barkan weiter: „Religionsunterricht ist nach unserer Verfassung aus sehr guten Gründen nicht Sache des Staates. Art. 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist da klar und deutlich: Religionsunterricht wird nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Unser Staat ist weltanschaulich neutral und darf keine Religion oder Weltanschauung unterrichten. Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung verstößt gegen die Vorgaben des Grundgesetzes.“

Das Kultusministerium hat zumindest einen längst überfälligen Informationsaustausch mit muslimischen Organisationen sowie akademischen Institutionen angekündigt. Der ZMD Hessen hat sich schon früh für eine Erweiterung eingesetzt und diese wiederholt angemahnt. „Wir begrüßen den intendierten Austausch, denn wir sind es den muslimischen Kindern und Jugendlichen, aber auch den muslimischen Religionslehrerinnen und -lehrern sowie Studentinnen und Studenten schuldig, nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.“, so Barkan.

Der islamische Religionsunterricht ist seit nunmehr über 25 Jahren Gegenstand der öffentlichen und politischen Debatte. Bereits 1992 hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) den ersten Antrag auf den Weg gebracht und hierfür sodann ein Curriculum erstellt. Der ZMD wird sich daher weiterhin für einen von muslimischen Religionsgemeinschaften aus Deutschland verantworteten islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an deutschen Schulen einsetzen.

Presseanfragen richten Sie bitte an hessen@zentralrat.de



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