Artikel Mittwoch, 15.10.2014 |  Drucken

Hahnenkämpfe, andere Peinlichkeiten und der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland - Replik auf den Artikel von Abdel-Hakim Ourghi in der FAZ. Von Dr. des. Jörg Imran Schröter (M.A.)

Am vergangenen Donnerstag erschien in der FAZ auf der Seite "Bildungswelten" ein
Artikel des aus Algerien stammenden promovierten Islamwissenschaftlers Abdel-Hakim Ourghi. Bereits der Titel "Der Islamunterricht ist eine sunnitische Veranstaltung" zeigt beispielhaft das Grundkonzept des Artikels: durch begriffliche Unschärfen werden hier Tautologien zu scheinbar klugen Bemerkungen. Der Begriff "Islamunterricht" ist nämlich völlig allgemein und kann auch Unterricht in der Moschee oder zuhause bezeichnen. Gemeint ist aber der Islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland.

Dieser ist in der Tat (hauptsächlich, aber nicht ausschließlich) eine "sunnitische
Veranstaltung", da die Antragsteller dieses Unterricht Sunniten waren. Deshalb sind die Bildungspläne sunnitisch geprägt. Der neue Bildungsplan in Baden-Württemberg, der gerade für 2016 erarbeitet wird, trägt diesen Zusatz explizit: Islamische Religionslehre - sunnitischer Prägung. Der islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung ist also eine sunnitische Veranstaltung. Das ist nun keine Schlagzeile wert.

Es gibt in Baden-Württemberg, NRW und anderen Bundesländern auch Alevitischen
Religionsunterricht. Dieser ist eine alevitische Veranstaltung, die von der Alevitengemeinde in Deutschland verantwortet wird, welche hier den Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft genießt. Schiiten, die übrigens einen Anteil von weniger als 10% der Muslime in Deutschland ausmachen, haben bisher gar keine Anträge auf islamischen Religionsunterricht gestellt, wofür sie aber nach unserer Verfassung gutes Recht hätten. Das erklärt, warum Schiiten zwar im Rahmen der Bildungsfreiheit an der öffentlichen Hochschule Islamische Theologie studieren dürfen, allerdings mit der Lehrbefugnis, - man spricht hier für den Islam von "Idjaza" - die für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht notwendig ist, Schwierigkeiten bekommen können. Das ist aber nicht endgültig ausgemacht. In NRW und Niedersachsen unterrichten schiitische Lehrer im islamischen Religionsunterricht, im baden-württembergischen Modellprojekt vereinzelt auch. Auf alle Fälle geht es um die noch zu verhandelnde Tragweite in der Auslegung von "Bekenntnisorientierung" und "konfessioneller Getrenntheit" oder "Ökumene", für die der christliche Religionsunterricht hierzulande einen Jahrzehnte langen Findungsprozess hinter sich hat; nicht aber um die "Bilanz einer schizophrenen muslimischen Identität" wie Ourghi sie diagnostiziert.

Für die Inhalte des Religionsunterrichts ist in Deutschland nicht der weltanschaulich neutrale Staat verantwortlich, sondern die jeweilige Religions- oder Weltanschaungsgemeinschaft, weshalb es keineswegs "merkwürdig" ist, dass "die Islamische Religionslehre in Deutschland ausschließlich nach sunnitischer Prägung erteilt wird", wie Ourghi meint. Dies ergibt sich schlicht und ergreifend aus einer logischen Konsequenz der rechtlichen Vorgaben in der Deutschen Verfassung und der Konfessionalität der Antragsteller auf Religionsunterricht. Das Schulfach "Islamischer Religionsunterricht" wurde in Baden-Württemberg im Schuljahr 2006/07 als Modellversuch an ausgewählten Standorten eingeführt

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