Artikel Donnerstag, 20.06.2013 |  Drucken

Weltflüchtlingstag zum 20. Juni 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Populismus in Asyl- und Migrationsdebatte - Bedauerliche Grundgesetz-Aufweichung vor 20 Jahren

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat neue populistische Töne in der Asylund Migrationsdebatte kritisiert. In den Diskussionen über Asyl und Migration in Deutschland seien Äußerungen zu hören, die an die Asyldebatte Anfang der 1990er Jahre erinnerten, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. „Die demokratischen Parteien in Bund und Ländern sollten sich dringend darauf verständigen, auch in der politischen Diskussion die menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen zu beachten und keinesfalls Flüchtlinge und Migranten pauschal zu verdächtigen und zu diskriminieren.“ Das sei auch notwendig, um sich von populistisch agierenden Parteien und Gruppierungen wie der NPD, Pro Deutschland oder Pro Köln abzugrenzen, so Rudolf. Diese versuchten gegenwärtig, mit Kampfbegriffen wie etwa „Asylmissbrauch“ den Diskurs auch auf der lokalen Ebene zu beeinflussen, indem sie etwa Protest gegen Unterkünfte von Asylsuchenden organisieren und Bedrohungsszenarien schürten, so Rudolf weiter.

Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und Autor der Publikation „Die Asyldebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem ‚Asylkompromiss‘“, die anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni veröffentlicht wird, sagte: „Debattenbeiträge, die Roma aus Serbien und Mazedonien mit dem Schlagwort ‚Asylmissbrauch‘ in Zusammenhang bringen oder als ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘ abtun, missachten die schwerwiegenden Diskriminierungen, denen sie in ihren Herkunftsstaaten ausgesetzt sind.“ Damit würden die Stigmatisierung von Roma und der Rassismus in Deutschland gefördert. „Gruppen von Menschen unter den Pauschalverdacht zu stellen, sie würden Rechte missbrauchen, ist in der Rhetorik diskriminierend, populistisch und gefährlich.“ Gegenwärtig treffe dies auch Roma, die aus den EUMitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien einreisen.

Bedauerliche Grundgesetz-Aufweichung: Vor zwanzig Jahren wurde das deutsche Asylrecht durch den sogenannten „Asylkompromiss“ massiv eingeschränkt

Vor zwanzig Jahren wurde das deutsche Asylrecht durch den sogenannten „Asylkompromiss“ massiv eingeschränkt. In Politik und Medien war zuvor unter Schlagworten wie „Asylmissbrauch“ massiv eine Einschränkung des Rechts auf Asyl gefordert worden; es kam zu einer regelrechten Stimmungsmache gegen Flüchtlinge. Es folgten unzählige Angriffe und Anschläge auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte, auf Migrantinnen und Migranten und ihre Wohnungen, bis hin zu mehrtägigen Pogromen und Mord. Die Tatorte Hoyerswerda, Hünxe, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen sind über Deutschland hinaus bekannt geworden. Überwiegend junge Täter fühlten sich offensichtlich im Recht und meinten, Rückhalt in der Bevölkerung zu haben.




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