Newsinternational Freitag, 12.10.2012 |  Drucken

Nicht immer fairen Prozess

Studie: Gerichte in Europa verstoßen immer häufiger gegen Menschenrechte - besonders in Osteuropa

Wer in Europa auf einen fairen Prozess wartet, kann Pech haben: Die Untersuchungshaft vor der Aufnahme eines ordentlichen Gerichtsverfahrens dauert in einigen EU-Ländern bis zu vier Jahre. Insbesondere in Griechenland, Bulgarien, Polen und Rumänien hinkt die Justiz mit der Aufarbeitung krimineller Delikte hinterher.

Nach Informationen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat sich die Zahl der Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich seit 2007 mehr als verdoppelt. Wie aus der Studie hervorgeht, sind osteuropäische Länder bei Menschenrechtsverletzungen wie der individuellen Freiheitsberaubung und der Einhaltung des Rechts auf einen fairen Prozess am häufigsten vertreten.

Griechenland führt in beiden Kategorien die Liste des EGMR an. Es mangelt der griechischen Justiz an Übersetzern und Verfahren werden zu spät aufgenommen. Die Studie über die „Verteidigungsrechte der EU“ warf den griechischen Gerichten zudem Korruption vor. Insgesamt zählte die Studie 108 Vergehen in Griechenland. Bulgarien ist mit 92 Menschenrechtsverstößen auf Platz zwei aufgeführt. Dort mangelt es zumeist an rechtlichem Beistand. In Polen, ähnlich wie in Rumänien, würden die Menschen aufgrund von gerichtlichen Verzögerungen routinemäßig in Gewahrsam genommen, ohne ausreichend rechtlichen Beistand oder Einsicht in die Untersuchungsakten, so der Guardian. Im Verhältnis zur Bevölkerung sind Malta und Litauen die Länder mit den meisten Menschenrechtsverletzungen.

Es zeichnete sich ein eindeutiges Muster ab, in dem arme Länder größerer Schwierigkeiten haben, die internationalen Rechte einzuhalten, als reiche Länder. Für Deutschland ergibt sich mit Einschränkungen eine positive Bilanz, mit insgesamt sechs Verletzungen von Menschenrechten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nichtsdestotrotz wurden die deutschen Haftbedingungen in einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Toleranz kritisiert und der Polizeiapparat als rassistisch bezeichnet. Aufgrund der engen Definition von Rassismus in Deutschland, würden rassistische Verbrechen nicht als solche verfolgt, solange die Täter nicht eindeutig der rechtsextremen Szene zugeordnet werden können, so die Studie.(Deutsch-Türkische Nachrichten vom11.10.12)



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