Newsnational Dienstag, 14.08.2012 |  Drucken

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Vertrag mit Muslimen und Aleviten in Hamburg unterzeichnet

Seit 2007 laufende Verhandlungen über Verträge mit islamischen Verbänden, Schura, DITIB und VIKZ und Alevitischer Gemeinde erfolgreich abgeschlossen

Als erstes Bundesland will Hamburg einen Vertrag mit Muslimen und Aleviten schließen. Er soll den islamischen und alevitischen Gemeinden ihre Rechte und Pflichten bestätigen und ihnen den „Platz in der Mitte der Gesellschaft einräumen“, sagte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) bei der Vorstellung des Vertragswerkes am Dienstag. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen sei „ein Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“, fügte Scholz hinzu.

Die Vereinbarungen mit den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde stehen am Ende eines rund fünfjährigen Prozesses. Die entsprechenden Verhandlungen waren Anfang 2007 auf Initiative des damaligen Ersten Bürgermeisters Ole von Beust aufgenommen und nach der Bürgerschaftswahl 2008 vom CDU-GAL-Senat fortgesetzt worden. Gegenstand der Gespräche und des ausverhandelten Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsausübung muslimischer und alevitischer Bürgerinnen und Bürger Hamburg, wie religiöse Feiertage, Religionsunterricht, Bau von Gebetsstätten und Bestattungswesen, als auch Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung, wie der religiösen Toleranz und der religiösen Neutralität des Staates, der Nichtdiskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben und religiöser und politischer Anschauungen sowie des Bekenntnisses zum staatlichen Schulwesen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Verhandlungen der Frage der rechtlichen Einordnung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften nachgegangen worden - eine Frage, die für die Alevitische Gemeinde bereits seit längerem geklärt ist. Hierzu eingeholte Gutachten haben bestätigt, dass auch die drei verhandelnden islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften anzusehen sind. Die Frage, ob sie auch die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllen und damit einen den Kirchen vergleichbaren Rechtsstatus für sich beanspruchen könnten, war nicht Gegenstand der Verhandlungen und Begutachtungen. Öffentlich-rechtliche Befugnisse wie z. B. die Erhebung von Kirchen- und Kultussteuern sind daher auch nicht Gegenstand der vertraglichen Regelungen. Ebenso wenig sieht der Vertrag finanzielle Förderungen für die islamischen Verbände oder die Alevitische Gemeinde vor.

Details der Vereinbarungen: Enge Abstimmung mit der Evangelische Kirche - Kein Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts

•    die Glaubensfreiheit der muslimischen und alevitischen Gläubigen und über die Rechtsstellung der islamischen Verbände und der alevitischen Gemeinde,
•    Gemeinsame Wertegrundlagen,
•    islamische und alevitische Feiertage,
•    Bildungswesen,
•    Hochschulausbildung,
•    Religionsunterricht,
•    Religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen,
•    Rundfunkwesen,
•    Gewährleistung der Vermögensrechte; Errichtung und Betrieb von Gebetsstätten und sonstigen Gemeindeeinrichtungen,
•    Bestattungswesen

Während die vertraglichen Regelungen weithin die bereits nach Verfassung und Gesetz geltenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestätigen und bekräftigen, wird die Regelung über die Feiertage eine konkrete Rechtsänderung nach sich ziehen: Die höchsten islamischen und alevitischen Feiertage werden danach den Status kirchlicher Feiertage, vergleichbar mit dem Buß- und Bettag, erhalten.  Die Regelung über den Religionsunterricht ist in enger Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (vormals Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche) formuliert worden und sieht eine fünfjährige Entwicklungsphase vor, in der der an den staatlichen Schulen erteilte „Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung“ in seiner Verantwortungsstruktur mit dem Ziel einer gleichberechtigten Beteiligung auch der islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften weiterentwickelt werden soll. Dies bedingt auch den Einsatz muslimischer und alevitischer Religionslehrerinnen und -lehrer. An dem Umstand, dass es sich um einen Unterricht an staatlichen Schulen durch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal handeln wird, wird sich nichts ändern. 

Der Vertrag verleiht den islamischen Religionsgemeinschaften nicht den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Daher gibt es auch ausdrücklich keine Regelungen über Kirchen- oder Kultussteuern sowie auch keine Regelungen über finanzielle Förderungen.

Bewertung der Vereinbarungen - Stellungnahmen der Verbände

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz würdigte den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen als „integrationspolitischen Fortschritt“ und als „Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“. Mit dem Vertrag „wollen wir grundlegende Regelungen über das Verhältnis der Stadt zu den drei islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde treffen. Wir nehmen damit die Anwesenheit des Islam und des Alevitentums als in unserer Gesellschaft gelebter Religionen zur Kenntnis. Wenn auch viele Regelungen der beiden Verträge lediglich das geltende Recht wiederholen, so wollen wir den islamischen und alevitischen Gemeinden mit der Bestätigung ihrer Rechte und Pflichten den Platz in der Mitte unserer Gesellschaft einräumen. Hierfür gibt der Vertrag ein deutliches Signal. Er bezeichnet im Übrigen den Beginn einer Kooperation und nicht ihr Ende. Er wird sich zu bewähren haben. Daran werden wir gemeinsam arbeiten müssen.“Der Erste Bürgermeister dankte in diesem Zusammenhang besonders der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für ihre Bereitschaft zur Fortentwicklung des Religionsunterrichts: „Es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Die Erhaltung des bewährten Religionsunterrichts für alle unter den Bedingungen einer auch in religiöser Hinsicht zunehmend vielfältigen Gesellschaft ist aber für das wechselseitige Verständnis der Religionen alle Mühe wert.“ Schließlich würdigte er die Rolle der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung (TGH), mit der zeitgleich zu den Verhandlungen mit den religiösen Verbänden Gespräche geführt worden sind: „Die Gespräche mit der TGH haben uns einen erweiterten Blick auf Bedürfnisse und Haltungen der großen Gruppe türkischer und türkischstämmiger Hamburgerinnen und Hamburger ermöglicht, die sich als Muslime oder Aleviten verstehen, ohne sich einer bestimmten religiösen Gemeinschaft verbunden zu fühlen. Ohne damit einer selbstverständlich unzulässigen Vereinnahmung das Wort zu reden, hoffe ich, dass auch sie sich durch die Verträge angesprochen fühlen können.“

Auch die Vertreter der Verbände äußerten ihre Zufriedenheit über den Abschluss der Verhandlungen.Dr. Zekeriya Altug (DITIB Hamburg): „Der Vertrag ist für uns als Zeichen einer ausdrücklichen und positiv gewollten Anerkennung der Muslime in Hamburg von historischer Bedeutung. Es ist gleichzeitig ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitbürger und Wertschätzung ihrer institutionellen Selbstbestimmung. Er macht deutlich, dass sich die Muslime in Hamburg als dauerhafter und hier verwurzelter Teil der Gesellschaft zum Wohle dieses Landes einsetzen wollen und Hamburg als ihre Heimat begreifen. Er ist ein muslimisches Bekenntnis zur Verfassung unseres Landes, zu unserer Wertegemeinschaft und zu einer von nun an gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft Hamburgs.  Durch den Vertrag werden keine neuen Rechte geschaffen, vielmehr ist es eine Wiederholung und Zusammenfassung verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten. Aber auch dieser deklaratorische Charakter des Vertrages ist uns sehr wichtig, da es ein Novum in Deutschland darstellt, dass Muslime als institutionelle Akteure vom Staat anerkannt werden. Dies ebnet die Möglichkeit individuelle, durch das Grundgesetz garantierte Rechte, auch im Rahmen der Verfassung wahrnehmen zu können, wie z.B. beim Thema Religionsunterricht oder Bestattungswesen.  Somit wird dieser Vertrag ein Wegweiser für die Zusammenarbeit in Zukunft nicht nur in Hamburg. Der Tatsache geschuldet, dass der Islam die drittgrößte Religion in Deutschland und auch in Hamburg darstellt, war und ist dieser Vertrag mit den Muslimen zwingend erforderlich. An dieser Stelle seien auch die Vorgängerregierungen erwähnt, die die Verhandlungen begonnen und wesentlich vorangetragen haben. Der jetzige Senat hat dieses überparteiliche und für unser Hamburg sehr wichtige Thema an gleicher Stelle weiter- und zu einem Abschluss geführt. Wir danken allen Parteien und auch zivilen Organisationen, die diese Entwicklung unterstützt haben und freuen uns, dass ein solch historischer Schritt in Hamburg stattfindet.“

Daniel Abdin (Schura): „Der Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften SCHURA, DITIB und VIKZ ist ein wichtiger Schritt hin zur auch institutionellen Anerkennung des Islam in Deutschland. Erstmals in einem Bundesland stehen auf islamischer Seite - durch rechts- und religionswissenschaftliche Gutachten bestätigt - Religionsgemeinschaften als Vertragspartner des Staates. Diese können für sich in Anspruch nehmen, die große Mehrheit der Muslime in der Hansestadt - seien sie auch unterschiedlicher Herkunft und Sunniten wie Schiiten - zu repräsentieren. Damit wird es in Hamburg künftig einen gemeinsamen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben, der auch von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet und auch von islamischen Religionslehrern erteilt wird. Mit diesem Staatsvertrag kann Hamburg ein beispielgebendes Signal auch für andere Bundesländer geben.“

Murat Pirildar (VIKZ): „Wir freuen uns, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik einen Staatsvertrag mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und den anderen islamischen Religionsgemeinschaften abschließt. Er ordnet die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften und sorgt so für Rechtssicherheit und Transparenz. Die Anerkennung islamischer Feiertage, die gemeinsame Gestaltung des Religionsunterrichts sowie die Regelungen rund um die Seelsorge ermöglichen eine stärkere Partizipation muslimischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Der VIKZ ist sich der darin festgehaltenen Verpflichtungen bewusst und wird ihnen verantwortungsvoll nachkommen. Wir freuen uns über die Anerkennung als Religionsgemeinschaft und auf die damit verbundenen neuen Aufgaben.“

Aziz Alsandemir (Alevitische Gemeinde Deutschland): "Mit diesem Staatsvertrag schreiben wir Geschichte, zumal eine solche Anerkennung durch den Staat den Aleviten bisher in ihrem Herkunftsland, der Türkei, verwehrt wird. Der verhandelte Vertragstext wird den Bedürfnissen der in Hamburg lebenden Aleviten gerecht. Sowohl der Alevitische Religionsunterricht, als auch Alevitische Festtage sind in den Staatsvertragstext eingeflossen. Aus alevitischer Sicht verdeutlicht der Staatsvertrag, dass die gut integrierten Aleviten zu Hamburg gehören. Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer, insbesondere die Flächenbundesländer, als Initialzündung angesehen wird". Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen muss der Senat noch formell über die Verträge beschließen. Nach der darauf folgenden Unterzeichnung werden sie voraussichtlich im Herbst der Bürgerschaft zugeleitet. Erst mit deren Zustimmung können sie in Kraft treten.



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