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Montag, 18.02.2008 | Drucken |
Wohlfahrtswesen im Islam – Von Abdul-Ahmad Rashid
Besitz und Reichtum gelten im Islam nicht als Schande. Eine Sünde ist es jedoch, dabei die Bedürftigen zu vergessen. Daher fordert der Koran die Gläubigen an vielen Stellen auf, von ihrem Besitz für die Armen und Schwachen zu spenden. Das heilige Buch der Muslime unterscheidet dabei zwei Arten von Spenden: Das Almosen, auf Arabisch „Sadaqa“, sowie die religiöse Pflichtabgabe, die „Zakat“: Neben dem Glaubensbekenntnis, dem fünfmal täglich zu verrichtenden Gebet, dem Fasten im Ramadan und der Wallfahrt nach Mekka stellt sie eine der fünf Säulen des Islam dar und ist daher für alle Muslime verpflichtend. Nach Aussage von Sure 9, Vers 60 dürfen acht unterschiedliche Gruppen sie in Anspruch nehmen:
„Die Zakat ist bestimmt für die Armen, die Bedürftigen, die, die damit befasst sind, die, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, die Gefangenen, die Verschuldeten, für den Einsatz auf dem Weg Gottes und für den Reisenden.“
Unter denen, „die damit befasst sind“ versteht der Koran die für die Verteilung der einkommenden Mittel Zuständigen, unter denen, „deren Herzen vertraut gemacht werden sollen“, Menschen, die im Begriff sind, zum Islam zu konvertieren. Gelder „für den Einsatz auf dem Wege Gottes“ dienen für jede aufrichtige Handlung, die das Wohlgefallen Gottes erstrebt. Somit kann die Zakat in allen Gesellschaftsbereichen wie z.B. Wirtschaft, Bildung oder Medien verwandt werden. Im Falle eines kriegerischen Angriffs auf den Islam dürfen diese Mittel auch zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden. Ausserdem ist die Zakat für die Reisenden, die ohne Mittel geblieben sind sowie den mittellosen Studenten gedacht. Dementsprechend werden in den islamischen Ländern viele Stipendien mit diesem Geld finanziert.
Die Bemessungen, nach denen die Höhe der Zakat für den einzelnen Gläubigen festgelegt wird, sind kompliziert. Allgemein beträgt sie in Bezug auf Vermögensobjekte 2,5 Prozent des Wertes und für landwirtschaftliche Erträge 5 bzw. 10 Prozent des Naturproduktes. In islamischen Staaten wird die Zakat durch eine Verwaltungsbehörde erhoben und an die Berechtigten verteilt. In nicht-islamischen Staaten sollten die Muslime die religiöse Pflichtabgabe entweder privat verteilen oder islamische Organisationen damit beauftragen. Meistens wird sie während des Fastenmonats Ramadan bezahlt.
Im Laufe der Jahrhundete haben sich in der islamischen Welt viele religiöse Stiftungen gebildet. Dabei handelte es sich um wohltätige Einrichtungen, die von reichen Privatleuten finanziert wurden. Dazu gehörten Moscheen, Schulen, Sufi-Konvente, Krankenhäuser oder Armenküchen, aber auch Mühlen, Wasserräder, Bewässerungskanäle und öffentliche Brunnen. Auch heute sind sie noch in vielen islamischen Ländern erhalten geblieben. Zu ihrer Verwaltung gibt es ein eigens eingerichtetes Stiftungsministerium.
In den letzten Jahren sind auch weltweit islamische Hilfsorganisationen entstanden, die u.a. Geld sammeln, um Muslime in Krisengebieten zu helfen.
Zum Autor: Islamwissenschaftler und Journalist beim ZDF. Erstveröffentlichung: forumamfreitag.zdf.de
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