Artikel Donnerstag, 19.11.2020 |  Drucken


Mevlana Moschee von vorne (Von De-okin (talk) 19:37, 1 August 2008 (UTC) - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0)
Mevlana Moschee von vorne (Von De-okin (talk) 19:37, 1 August 2008 (UTC) - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0)

KRM fordert Aufklärung des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes in der Berliner Mevlana Moschee

Während des Morgengebets stürmten etwa 150 mit zum Teil Sturmhauben vermummte und schwer bewaffnete Beamte das Gebäude, betraten unter anderem auch den Gebetsraum der Moschee mit Stiefeln.

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist entsetzt über das unverhältnismäßige Vorgehen der Berliner Polizei bei der Durchsuchung der Mevlana Moschee in Berlin am 21.10.2020 und fordert die Politik in seiner Pressemitteilung auf, "das schikanöse Vorgehen der Polizei aufzuklären". Während des Morgengebets stürmten etwa 150 mit zum Teil Sturmhauben vermummte und schwer bewaffnete Beamte das Gebäude, betraten unter anderem auch den Gebetsraum der Moschee mit Stiefeln. Streitpunkt ist der Verdacht auf unrechtmäßigen Bezug von Coronahilfen – "mithin ein überschaubarer Betrag."

„Wir sind entsetzt über das Vorgehen der Polizei. Angesichts der Schwere der haltlosen Vorwürfe ist die polizeiliche Maßnahme unverhältnismäßig und schikanös. Betende Muslime wurden während des Morgengebetes von hereinstürmenden Beamten gestört. Dieses Vorgehen ist fernab jedes Feingefühls und Respekt. Das zeigt sich mitunter darin, dass die Beamten die Gebetsräume mit Stiefeln betraten, die Spendenbox der Moschee gewaltsam aufbrachen, obwohl die Gemeinde anbot, diese mit dem Schlüssel zu öffnen. Auch der Einsatz eines Spürhundes in den Moscheeräumen bestärkt diesen Eindruck. Bei den Moscheebesuchern erweckte das Vorgehen der Polizei jedenfalls, als suchte die Polizei nach einer Bande von Schwerverbrechern oder nach Drogen und nicht nach Unterlagen“, erklärte KRM-Sprecher Burhan Kesici.

Der KRM ist sehr irritiert über dieses Vorgehen. Gerade in Zeiten, in denen über „racial profiling“ bei der Polizei debattiert werde und immer neue rechtsextreme Netzwerke innerhalb der Sicherheitsarchitektur bekannt werden, haben die Behörden in Berlin dem gesellschaftlichen Frieden, und dem Vertrauen gegenüber der Polizei einen "Bärendienst" erwiesen, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund fordert der KRM in seiner Pressemitteilung an die Polizei und Regierung nun unabhängige Beschwerdestellen.

KRM fordert die Politik auf, die Hintergründe dieses Polizeieinsatzes aufzuklären und Konsequenzen daraus zu ziehen

„Dieser schikanöse Eingriff zeigt ein weiteres Mal, wie wichtig solche Stellen sind. Denn es wird zu klären sein, warum die Gemeindeleitung nicht zu dem im Raum stehenden Vorwurf angehört wurde. Das hätte Kosten und Aufwand vermieden. Der Tatbestand hätte durch eine einfache Kommunikation sehr schnell und einfach aufgeklärt werden können. In diesem Kontext steht auch die Frage im Raum, in welchem Kostenverhältnis das Großangebot der Polizei zur vermeintlichen Betrugssumme steht. Wir hätten uns gewünscht, die Polizei hätte nach dem großen Brandanschlag vom 11. August 2014 auf die Mevlana Moschee einen ähnlichen hohen Aufwand für die Aufklärung betrieben. Noch immer gibt es keinen Ermittlungserfolg“, erklärt der KRM-Sprecher weiter.

In der Pressemitteilung fordert der KRM schließlich die Politik auf und bittet die Hintergründe dieses Polizeieinsatzes aufzuklären und Konsequenzen daraus zu ziehen. "Warum wurde bei dem im Raum stehenden Vorwurf, der obendrein noch haltlos ist, ein derart großes Polizeiaufgebot eingesetzt?", heißt es weiter in der Pressemitteilung.

„Dieser Polizeieinsatz diffamiert Muslime in der Öffentlichkeit, kriminalisiert sie und schürt den antimuslimischen Rassismus in der Gesellschaft in einer Art und Weise, die wir längst für überwunden gehalten haben. Moscheen sind Räume des Gebetes und der Spiritualität und sind besonders geschützt. Als religiöse Minderheit in Deutschland erwarten wir Respekt vor unserem Glauben und unseren Gotteshäusern“, erklärt Burhan Kesici abschließend.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier



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