Artikel Mittwoch, 27.09.2017 |  Drucken

Kirchen unterzeichnen Kooperation in NRW

Gemeinsamer Religionsunterricht (evang. & katho.) ab 2018 möglich

Für katholische und evangelische Schüler in Nordrhein-Westfalen kann ab dem Schuljahr 2018/19 gemeinsamer Religionsunterricht angeboten werden. Diese Vereinbarung unterzeichneten vier der fünf katholischen Bistümer – darunter Münster – und die drei evangelischen Landeskirchen in NRW. Nur das Erzbistum Köln hält am allein konfessionellen Unterricht fest.

Im Erzbistum Köln sei weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, sodass kein Handlungsbedarf für alternative Modelle bestehe, sagte Sprecher Christoph Heckeley der Katholischen Nachrichten-Agentur. Man wolle aber Modellversuche anderer Bistümer und Bundesländer zum Religionsunterricht auswerten. Reaktion auf sinkende Zahl christlicher Schüler Das NRW-Schulministerium und die Bezirksregierungen begrüßten nach Angaben der Kirchen die Kooperation und schufen die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Mit ihrer Initiative für die Klassen 1 bis 10 stellen sich die Kirchen nach eigener Darstellung auf die veränderte Schullandschaft und die rückläufige Zahl christlicher Schüler ein. Religionsunterricht mit Teilnehmern einer einzigen Konfession finde zunehmend seltener statt, hieß es. Häufig werde das Fach im Klassenverband erteilt, was aber nicht den gesetzlichen Grundlagen entspreche. Dagegen stehe der nun mögliche konfessionell-kooperative Religionsunterricht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Katholische und evangelische Lehrer im Wechsel Grundsatz für den gemeinsamen Unterricht sei »Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden«. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern gewährleiste, dass die Schüler beide konfessionellen Sichtweisen kennen lernen. Die weiter geltenden Lehrpläne der Konfessionen seien in entsprechende Unterrichtspläne zu übersetzen.

Grund- und weiterführende Schulen, die das Modell starten wollen, müssen einen Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde stellen. Eine staatliche Genehmigung setzt die Zustimmung der Kirchen voraus. Diese wollen die Schulen durch Fortbildungsangebote unterstützen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von den katholischen Bischöfen Felix Genn (Münster), Helmut Dieser (Aachen), Franz-Josef Overbeck (Essen) und Hans-Josef Becker (Paderborn), von Präses Annette Kurschus (Evangelische Landeskirche Westfalen), Präses Manfred Rekowski (Rheinland) und Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippe).(KNA)




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