Artikel Mittwoch, 27.09.2017 |  Drucken

Kirchen unterzeichnen Kooperation in NRW

Gemeinsamer Religionsunterricht (evang. & katho.) ab 2018 möglich

Für katholische und evangelische Schüler in Nordrhein-Westfalen kann ab dem Schuljahr 2018/19 gemeinsamer Religionsunterricht angeboten werden. Diese Vereinbarung unterzeichneten vier der fünf katholischen Bistümer – darunter Münster – und die drei evangelischen Landeskirchen in NRW. Nur das Erzbistum Köln hält am allein konfessionellen Unterricht fest.

Im Erzbistum Köln sei weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, sodass kein Handlungsbedarf für alternative Modelle bestehe, sagte Sprecher Christoph Heckeley der Katholischen Nachrichten-Agentur. Man wolle aber Modellversuche anderer Bistümer und Bundesländer zum Religionsunterricht auswerten. Reaktion auf sinkende Zahl christlicher Schüler Das NRW-Schulministerium und die Bezirksregierungen begrüßten nach Angaben der Kirchen die Kooperation und schufen die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Mit ihrer Initiative für die Klassen 1 bis 10 stellen sich die Kirchen nach eigener Darstellung auf die veränderte Schullandschaft und die rückläufige Zahl christlicher Schüler ein. Religionsunterricht mit Teilnehmern einer einzigen Konfession finde zunehmend seltener statt, hieß es. Häufig werde das Fach im Klassenverband erteilt, was aber nicht den gesetzlichen Grundlagen entspreche. Dagegen stehe der nun mögliche konfessionell-kooperative Religionsunterricht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Katholische und evangelische Lehrer im Wechsel Grundsatz für den gemeinsamen Unterricht sei »Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden«. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern gewährleiste, dass die Schüler beide konfessionellen Sichtweisen kennen lernen. Die weiter geltenden Lehrpläne der Konfessionen seien in entsprechende Unterrichtspläne zu übersetzen.

Grund- und weiterführende Schulen, die das Modell starten wollen, müssen einen Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde stellen. Eine staatliche Genehmigung setzt die Zustimmung der Kirchen voraus. Diese wollen die Schulen durch Fortbildungsangebote unterstützen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von den katholischen Bischöfen Felix Genn (Münster), Helmut Dieser (Aachen), Franz-Josef Overbeck (Essen) und Hans-Josef Becker (Paderborn), von Präses Annette Kurschus (Evangelische Landeskirche Westfalen), Präses Manfred Rekowski (Rheinland) und Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippe).(KNA)




Wollen Sie einen
Kommentar oder Artikel dazu schreiben?
Unterstützen
Sie islam.de
Diesen Artikel bookmarken:

Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd Google Bookmarks
Linkarena Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo! Bookmarks Yigg
Diesen Artikel weiterempfehlen:

Anzeige

Hintergrund/Debatte

Die Große Moschee in Duschanbe (Tadschikistan) ist das größte Gotteshaus in Zentralasien
...mehr

Film-Besprechung: "In Liebe, eure Hilde" - Dresens neuer Film erzählt eine tragische Geschichte aus der NS-Zeit auf der Berlinale 2024
...mehr

ZMD-Landesverband Rheinland-Pfalz in Staatskanzlei mit anderen muslimischen Religionsgemeinschaften: Kein Generalverdacht und: „Jüdisches und muslimisches Leben sind ein integraler Bestandteile des Landes"
...mehr

Daniel Barenboim mit DAG-Friedrich II von Hohenstaufen-Preis geehrt
...mehr

Buchkritik: "Faschismus" von Paul Mason – Von Aiman A. Mazyek
...mehr

Alle Debattenbeiträge...

Die Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt (Hadj) -  exklusive Zusammenstellung Dr. Nadeem Elyas

88 Seiten mit Bildern, Hadithen, Quran Zitaten und Erläuterungen

Termine

Islamische Feiertage
Islamische Feiertage 2019 - 2027

Tv-Tipps
aktuelle Tipps zum TV-Programm

Gebetszeiten
Die Gebetszeiten zu Ihrer Stadt im Jahresplan

Der Koran – 1400 Jahre, aktuell und mitten im Leben

Marwa El-Sherbini: 1977 bis 2009