Newsnational Mittwoch, 04.09.2013 |  Drucken

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Baustelle Islamischer Religionsunterricht am Beispiel NRW

Trotz wichtiger Schritte dürfte der Rechtsanspruch muslimischer Schüler auf Religionsunterricht noch lange nicht erfüllt sein, da Politik nicht bereit ist im Bildungshaushalt Taten folgen zu lassen - Derzeit Bedarfsabdeckung bei weniger als 2 % der muslimischen Schüler in NRW

Von den 2,6 Millionen Schülern an den Schulen in Nordrhein-Westfalen sind 274.000 Muslime. Nach erstmaliger Zusammenarbeit des Landes NRW mit den Islamischen Religionsgemeinschaften gibt es im Rahmen einer temporären Beiratslösung seit dem Schuljahr 2012/2013 auch islamischen Bekenntnisunterricht nach GG §7,3.

Laut Schulministerium wird es ab diesem Schuljahr landesweit für 4500 Schüler an 36 Grundschulen sowie 25 weiterführenden Schulen islamischen Religionsunterricht geben. Damit liegt die derzeitige Bedarfsabdeckung bei  weniger als 2 % der muslimischen SchülerInnen.  Nach den Grundschulen soll mit Beginn des neuen Schuljahres auch an weiterführenden Schulen muslimischer Bekenntnisunterricht erteilt werden. Die Einführung des Fachs sei "nicht nur eine Frage der Religionsfreiheit, sondern auch eine Anerkennung und Wertschätzung" der 1,5 Millionen Muslime in Nordrhein-Westfalen, erklärte letzte Woche NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann vor geladenen Journalisten stolz.


Das ist in der Tat ein großer Fortschritt, für den die islamischen Religionsgemeinschaften lange gekämpft haben. Aber was die Ministerin nicht sagte, ist, dass die bisherigen Anstrengungen dem berühmten Tropfen auf den heißen Stein gleichen. Denn um flächendeckend in NRW für die nächsten Jahre Religionsunterricht einzuführen, bedarf es wesentlich größerer Anstrengungen als bisher, und das kann nicht ohne erkennbare Erhöhung im Bildungshaushalt bewerkstelligt werden. Mit dem bisherigen Tempo wird es in den nächsten 50 Jahren für die muslimischen Schüler in NRW kein reales Angebot eines islamischen Religionsunterrichts geben. Zum islamischen Bekenntnisunterricht gibt es derzeit viele Ankündigungen und Absichtserklärungen, aber schon jetzt ist erkennbar, dass es insbesondere, was die Zahl der Lehrer angeht, ein großes Umsetzungsproblem gibt.


Was muss getan werden - Eckpunkteplan

Weiter ausgebaut werden müssten die Studienorte für das Lehramt – ein einziger Lehrstuhl in Münster reicht definitiv nicht aus. Sinnvoll wäre zum Beispiel ein Fernstudienlehrgang, der vielen interessierten Frauen  und Männern, die ihre Familie nicht unversorgt lassen können oder wollen, ein theologisch / religionspädagogisches Studium ermöglichen würde. Auch ein weiterer Lehrstuhl im Raum Köln wäre zu überlegen.

Neben dem Seiteneinsteigerverfahren LOIS-NRW, das Akademikern in Bedarfsfächern die Möglichkeit gibt, sich mit zwei Fächern zu grundständigen Lehrern weiter zu qualifizieren, müssen bis zur Erreichung der Bedarfsdeckung Möglichkeiten geschaffen werden, dass deutschsprachige Imame und andere geeignete Personen auch mit nur einem Fach – Islamische Religionslehre - an den Schulen unterrichten können.

Einige der Lehrer, die die Lehrerlaubnis bereits erhalten haben, berichten, dass sich ihre Schulleitung weigert, islamischen Religionsunterricht an ihrer Schule einzurichten. Hier sollte das Schulministerium in einem Anschreiben an die Schulen, so wie es das z.b. beim alevitischen Religionsunterricht vormals gemacht hatte, deutlich darauf hinweisen, dass die muslimischen Schüler mit der Verabschiedung des 7. Schulrechtsänderungsgesetzes am 22.12.11 einen Rechtsanspruch auf Religionsunterricht haben. Hier sind aber auch die Eltern der muslimischen Schüler und die Moscheegemeinden gefragt, die diesem Rechtsanspruch Nachdruck verleihen müssen.

Fortbildungsmaßnahmen müssen schnellstens auf den Weg gebracht und finanziert werden. Das betrifft einen Teil der  bisherigen nur rudimentär ausgebildeten Islamkundelehrer, aber auch grundständige Lehrer, deren theologische Kenntnisse Lücken aufweisen, und Imame, deren pädagogische Kenntnisse auf den Hier- und Jetztstand erweitert werden müssen.  Auch die Frage, wie das Land zukünftig mit Religionslehrerinnen, die Kopftuch tragen, umgehen will, gehört zu den derzeit ungelösten Aufgaben.

Die Tatsache, dass nach Auskunft von Ministerin Löhrmann der islamische Religionsunterricht bis zur Verabschiedung der Lehrpläne für einen ordentlichen bekenntnisorientierten Unterricht noch auf der Basis der ehemaligen Islamkundelehrpläne erteilt wird, ist natürlich unbefriedigend. Doch ist hier ein Ende des behelfsmäßigen Zustandes abzusehen – im laufenden Schuljahr für die Grundschulen und im kommenden Schuljahr voraussichtlich auch für die Sekundarstufe I . Anschließend können dann auch die Schulbücher zugelassen werden.

Einige erste wichtige Schritte sind gegangen auf dem Weg zu einem regulären bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht, aber bis zu einem flächendeckenden Angebot ist es noch ein weiter Weg. Da ist es mit schönen Worten und guten Vorsätzen nicht getan. Ohne nachhaltigen Einsatz aller Beteiligten und eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung von Aus- und Weiterbildung werden weitere Generationen von muslimischen Kindern und Jugendlichen auf ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht warten müssen.



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