Newsnational Freitag, 30.11.2012 |  Drucken

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Sieg für abgespaltete Gruppe des schiitischen Islam in Hessen

Bahá'i-Gemeinde mit derzeit 5600 Mitglieder erhält den Status der Körperschaft des Öffentlichen Rechtes

Für die rund tausend Mitglieder der Bahai-Gemeinde in Hessen ist es ein juristischer Erfolg: Das Land Hessen muss die Bahai als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden und damit eine Revision der Landesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zurückgewiesen. "Der Senat sieht keine Verletzung von Bundesrechten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs", sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Senats, Werner Neumann, in der Urteilsbegründung.

Die Entscheidung des Leipziger Gerichts hat bundesweite Bedeutung. Zwar müssten die Bahai-Gemeinden aus anderen Bundesländern jeweils bei ihren zuständigen Landesministerien beantragen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Zum anderen ist bisher noch keine annähernde Reglung geschaffen worden, wie mit den knapp 4 Mio Muslimen hierzulande verfahren werden soll. Muslime mit ihren Religionsgemeinschaften erfüllen allemal den Tatbestand einen Körperschaft, doch die Politik hat dazu bisher keinen Willen gezeigt, dieses Thema strukturiert anzugehen.

Wie mit den knapp 4 Mio Muslimen und ihren Religionsgemeinschaften hierzulande verfahren? Sie erfüllen allemal den Tatbestand einer Körperschaft, doch die Politik hat dazu bisher keinen Willen gezeigt, dieses Thema strukturiert anzugehen

Die Religionsgemeinschaft, die eine Abspaltung des schiitischen Islam ist, hat damit unter anderem das Recht, Kirchensteuern zu erheben und Beamte einzustellen. Die Bahai-Gemeinde entstand Mitte des 19. Jahrhunderts in Iran

Derzeit seien die örtlichen Gemeinden wie einzelne Vereine strukturiert. Ein Sprecher des Wiesbadener Ministeriums sagte, die Gemeinde habe nun eine Art Gütesiegel als anerkannte Religionsgemeinschaft bekommen. Die Leipziger Entscheidung werde noch geprüft. Das könne mehrere Wochen dauern. Die hessische Landesregierung hatte den Antrag der Bahai mit der Begründung abgelehnt, dass die Mitgliederzahl nicht ein Promille der Bevölkerungszahl erreiche, was 6089 Mitgliedern entspräche. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben derzeit 5600 Mitglieder.



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