Newsnational Sonntag, 05.08.2012 |  Drucken

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Diskussion um Sterbehilfe voll entbrannt

ZMD-Frauenbeuaftragte Taraji: "Keiner hat das Recht darüber zu entscheiden außer der Schöpfer selber, inwiefern der Mensch lebenswert ist oder nicht" - Scharke Kritik auch von Protenstanten und Katholiken

Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekannt gewordenen Gesetzesentwurf, wonach zukünftig private Sterbehilfe durch „nahestehende Personen“ nicht geahndet werden soll, wird bei Muslimen keine Befürwortung finden.

„Es darf keine Tür zur Beihilfe zum Mord geöffnet werden“, so die ZMD-Frauenbeauftragte Dr. Houaida Taraji heute in Köln. Das Leben eines Menschen ist in jedem Stadium schützenswert. Keiner hat das Recht darüber zu entscheiden außer der Schöpfer selber, inwiefern der Mensch lebenswert ist oder nicht.

„Eine Straffreiheit wäre fatal für unseren Sozialstaat, der dann diesen Namen nicht mehr verdient hätte“, so die Frauenärztin Taraji weiter. Der ZMD fordert das Kabinett auf, die Fassung des Gesetzesentwurfes neu zu überarbeiten.

Scharfe Kritik auch von der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD

Nach Ansicht des Grünen-Gesundheitsexperten Harald Terpe sollte einen Diskussion über Sterbehilfe im Bundestag ausgetragen werden. „Ein ethisches Thema wie die Sterbehilfe sollte nicht vom Ministerium vorgegeben werden, sondern über Gruppenanträge von den Abgeordneten entwickelt werden“, sagte Terpe der „Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die anschließende Abstimmung muss freigegeben werden.“ Es sei „falsch, wenn die Koalition das unter sich ausmacht“

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Beihilfe zum Suizid außer für Angehörige und Freunde des Todkranken auch für ihm „nahestehende“ Ärzte und Pfleger straffrei bleibt. Entscheidend sei, ob sie zu dem Patienten eine „über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung“ gehabt hätten.

Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, sprach sich gegen eine derartige Bestimmung aus. „Die Ärzteschaft hat diese Linie vor einem Jahr klar markiert“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Freitag) und zitierte: ’Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.’ Es wäre „abwegig“, so Huber, wenn sich die Politik über dieses Votum hinwegsetzte.

Auch die Katholische Kirche in Deutschland übt massive Kritik am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Man kann nur hoffen, dass sich der Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht im Kabinett durchsetzt“, sagte Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, den „Stuttgarter Nachrichten“ vom Donnerstag. "Man könne davon ausgehen, „dass jede Form der Sterbehilfe, nicht nur die gewerbsmäßige, (...) zur Normalisierung der Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung beiträgt“, kritisierte der Sprecher der Bischofskonferenz.





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Sterbehilfe-Gesetzt von FDP-Ministerin: Katholische Kirche entsetzt über Leutheusser-Schnarrenbergers Gesetzentwurf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/sterbehilfe-gesetzt-von-fdp-ministerin-katholische-kirche-entsetzt-ueber-leutheusser-schnarrenbergers-gesetzentwurf_aid_792008.html





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