Newsnational Sonntag, 01.04.2012 |  Drucken

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Neonazi-Prozesse:„Es ist verschleiert, gemauert und gelogen worden, bis sich die Balken biegen“,

Gefängnisstrafen für Neonazis wegen Anschlägen und Körperverletzung - Thüringer Verfassungsschutz hält wichtige Akten im Untersuchungsausschuss  zurück – Türkei mahnt zur Aufklärung der NSU-Morde

Rund 70 Neonazis hatten im April vergangenen Jahres in Winterbach (Rems-Murr-Kreis) auf einem Gartengrundstück eine Geburtstagsfeier abgehalten. In unmittelbarer Nähe verbrachten etwa zehn junge Männer mit Migrationshintergrund einen Grillabend am Lagerfeuer. Kurze Zeit später eskalierte dann die Situation. Bis zu 20 Neonazis – unter ihnen auch die beiden Verurteilten – hätten das benachbarte Gartengrundstück gestürmt und Richtung der Männer unter anderem „Scheißkanaken“ gerufen. Einige der Migranten suchten Schutz in einer Gartenhütte, die daraufhin von einigen Neonazis in Brand gesetzt worden war. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wurden die beiden 21 und 22 Jahre alten Männer am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht zu Gefängnisstrafen von jeweils zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Den Brandanschlag auf die Gartenlaube, in die die Migranten geflüchtet waren, konnte man ihnen jedoch nicht nachweisen. „Es ist verschleiert, gemauert und gelogen worden, bis sich die Balken biegen“, sagte gegenüber dem „SWR“ der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen.

Thüringer Verfassungsschutz hält wichtige Akten zurück

Unterdessen wurde bekannt, dass der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Mordserie der Thüringer Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) einen der wichtigsten Untersuchungsberichte zu Vorgängen im Thüringer Landesverfassungsschutz laut Medienberichten nicht einsehen darf. Das Verwaltungsgericht Weimar gab nach Informationen der “Stuttgarter Nachrichten” einem Antrag des damaligen Landesverfassungsschutzpräsidenten Helmut Roewer statt und ordnete einstweilen an, dass ein Abschlussbericht des früheren Justizstaatssekretärs und Innenministers Karl Heinz Gasser über die Amtsführung Roewers zunächst nicht herausgegeben werden darf. Die Herausgabe von Akten und Dokumenten ist seit der Einsetzung der Neonazi-Untersuchungsausschüsse ein Streitthema. Auch der Untersuchungsausschuss des Landtags wird den Bericht nicht einsehen können. Gasser hatte im Auftrag des Thüringer Innenministeriums die Zustände im Landesamt für Verfassungsschutz unter der Führung Roewers geprüft. Dem später suspendierten Roewer werden darin demnach schwere Fehler und interne Ungereimtheiten vorgeworfen. Der Bericht war zunächst als “geheim”, seit Weihnachten dann als “vertraulich” eingestuft und lag aus Geheimnisschutzgründen lange nur dem Landeskabinett, nicht aber dem Landtag vor. Zugleich hatte sich jedoch herausgestellt, dass mehrere Exemplare des Berichts nicht mehr auffindbar waren.

Türkei wartet auf Aufklärung der NSU-Morde

Die Türkei reagierte am Donnerstag (29.3.2012) mit einer schriftlichen Stellungnahme auf den Urteilsspruch der Stuttgarter Richter. Darin erklärt das türkische Außenministerium, dass sie die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts begrüßt. Jetzt müssten auch die NSU-Morde an acht Türkeistämmigen aufgeklärt werden. „Die Türkei wird die Ermittlungen und die anschließenden Prozesse mit größter Aufmerksamkeit verfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme.



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