Artikel Donnerstag, 25.03.2010 |  Drucken

Das Thema Integration- von Bratwürsten, Pizza und Döner- aus dem Bundestag: Abgeordneter Hellmut Königshaus (FDP)

Wir setzen unsere Serie zur Integration und damit verbundenen neuen Ideen und Vorschlägen aus dem Deutschen Bundestag fort. Heute mit Hellmut Königshaus (FDP) dem zukünftigen Wehrbeauftragten der Bundesregierung.

Der 1950 geborene Politiker ist Jurist und war bis zu seinem Eintritt in den Bundestag 2004 Generalbevollmächtigter der ALBA AG. Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Im Parlament gehört Hellmut Königshaus dem Verteidigungsausschuss an. Im Mai wird er der neue Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages werden.
Islam.de bat den Parlamentarier Königshaus, den Lesern zu erklären, wieso der Pizzabesitzer aus Italien in Deutschland bei einer Kommunal- und Europawahl teilnehmen darf, während dem türkischen Dönerbudenbesitzer dies hier untersagt ist.

Königshaus: „Alle Unionsbürger dürfen an ihrem Wohnort innerhalb der EU den Bürgermeister oder den Gemeinderat mitwählen. Deshalb darf der hier ansässige Pizzeriabesitzer aus Italien bei Kommunalwahlen mitwählen, auch wenn er nicht die deutsche, sondern die italienische Staatsbürgerschaft besitzt. Der Dönerbudenbesitzer aus der Türkei darf dies nicht, weil die Türkei nicht zur EU gehört und türkische Staatsbürger also keine Unionsbürger sind.“ Für Königshaus völlig nachzuvollziehen, für die Mio türkischen Bürger in diesem Land aber nicht.

Der „deutsche Bratwurstbudenbesitzer darf mit seiner deutschen Staatsangehörigkeit in Italien mitwählen, wenn er dort seinen Wohnsitz hat, in der Türkei aber nicht, selbst wenn er dort wohnt. „Dies ist europäisches Recht und kann von uns nicht einseitig geändert werden“.“ Hellmut Königshaus, der von 1980- 1986 Richter von Beruf war, betont ausdrücklich, Deutschland gehe „bei der Umsetzung dieser Vorgaben vergleichsweise großzügig um.“ Das Wort „Wohnsitz“ werde von den einzelnen EU- Ländern unterschiedlich interpretiert, so der Jurist Königshaus. Er nennt einige Beispiele. So verlangen Finnland und Frankreich von den EU- Ausländern, sie haben „ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet.“ Luxemburg, Belgien, Griechenland, Spanien, Portugal, Italien und Deutschland sprechen davon „dass man sich normalerweise dort aufhält.“ Dänemark, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich, Niederlande und Irland setzen den Eintrag im Bevölkerungsregister voraus, um als EU- Bürger dort sein Wahlrecht ausüben zu dürfen. Das bereits erwähnte Luxemburg verlangt zusätzlich „eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer um das aktive Wahlrecht zu erhalten. Bei uns, wie gesagt, ist das recht großzügig geregelt.“

In unserem Gespräch drückt der FDP- Bundestagsabgeordnete sein Bedauern darüber aus, jede Bundesregierung, egal wer sie stelle, habe „aber keinen Spielraum bei der Frage, wer Unionsbürger ist und wer nicht.“ Solange die Türkei kein EU Land sei, dürfen in Deutschland lebende Türken nicht bei Europawahlen teilnehmen. Bei Kommunalwahlen sieht die Sache dagegen ganz „anders aus, dort könnte auf nationaler Ebene auch den hier ansässigen Staatsangehörigen anderer Länder, etwa aus der Türkei, eine Beteiligung ermöglicht werden.“ Klar und deutlich stellt der Parlamentarier der Liberalen jedoch fest: „Dafür gibt es aber derzeit keine Mehrheiten im Bundestag.“ Als Grund nennt er, man befürchte bei den politisch Verantwortlichen, den verminderten Anreiz zur Annahme der Deutschen Staatsbürgerschaft.

Hellmut Königshaus hat 4 konkrete Vorschläge zur Integration.
„1. Verbindliche Sprachtests für alle Kinder (auch deutsche Kinder) vor der Einschulung, und bei festgestellten Sprachdefiziten verbindliche Sprachförderung der Kinder.
2. Erleichterte Einbürgerung der hier schon lebenden Ausländer, wobei ausreichende Deutschkenntnisse Vorbedingung sein müssen.
3. Integrationskunde, also das gegenseitige Kennen lernen der jeweiligen Kulturen der Heimatländer, in den Schulen.
4. Aufklärung und Abbau von Vorurteilen durch mehr Gelegenheiten zum gegenseitigen Kennen lernen.“




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