Artikel Mittwoch, 24.02.2010 |  Drucken

"Mut" zur Intoleranz bis zur Beugung des Grundgesetzes? - Ein Kommentar von Mustafa Yeneroglu zu den seltsamen Ansichten des Verfassungsrechtlers Josef Isensee

Josef Isensee zählt zu den profiliertesten Staatsrechtlern in Deutschland. Sein Name ist mit dem von ihm seit 1987 gemeinsam mit seinem Heidelberger Kollegen Paul Kirchhof herausgegebenen zehnbändigen „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ sowohl der juristischen als auch der politischen Fachwelt verbunden. Viele weitere juristische, politische und philosophische Schriften zählen zu seinem Lebenswerk. Immer wieder hat er mit seinen Positionen wesentlichen Einfluss auf gesellschaftspolitische Diskussionen aber auch auf die Rechtsprechung ausgeübt.

Darüber hinaus hat er vor allem in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion um die Integration der Muslime wesentlich und dabei insbesondere Positionen rechtskonservativer Politiker zu diesem Thema mitgeprägt. Während Isensee in früherer Zeit zur Betonung seiner Positionen immer wieder auf prägnante Zuspitzungen zurückgegriffen hat, fällt er in seinen Diskussionsbeiträgen im Zusammenhang mit Muslimen mit äußerst brisanten Formulierungen auf.

Oft lassen sich die Positionen von Prof. Isensee in der Parteipolitik der CDU nachzeichnen. So auch bei der Begründung und Formulierung der von der CDU verantworteten antimuslimischen Kopftuchgesetze. Sei es die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft, die Leitkulturdebatte, und nicht zuletzt die Integration der islamischen Religionsgemeinschaften in das deutsche Religionsverfassungsrecht, all diese Debatten hat Isensee beeinflusst. Gleichwohl dürften einige Positionen des dezidiert katholischen Rechtswissenschaftlers auch bei manch liberalem Zeitgeist in der CDU zu Stirnrunzeln führen. Wie z.B. die Rede vom „Negativpatriotismus“, dass sich die Deutschen als „abstoßend“ empfänden und ihrer „Herkunftsidentität“ zu entkommen versuchten, sich als Europäer oder Kosmopoliten sehen wollten[1], im sich vereinigenden Europa Asyl suchten[2] usw..

Gerade bei diesem Punkt könnte man sich fragen, was Prof. Isensee wohl darüber denken wird, wenn er in der aktuellen Regierungserklärung von NRW-Ministerpräsident Rüttgers nachliest, dass die Grundlage „unseres Zusammenlebens“ nicht die deutsche Leitkultur, sondern die „europäische Leitkultur“ sei.[3]

Prof. Isensee hat die leidige Leitkulturdebatte entscheidend mit angestoßen, die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft durch die rot-grüne Regierung im Jahre 1999 bewertete er als „Staatsstreich des Parlaments“[4], „das islamische Symbol des Kopftuchs für den Import einer Kultur, die ihren Frieden mit dem Verfassungsstaat nicht geschlossen und einer Religion, die mit ihm nicht zum Ausgleich gefunden hat“[5].

Gerade am Beispiel des Kopftuchs zeigte Prof. Isensee auf, dass ausgezeichnete intellektuelle Fähigkeiten vor ideologischer Blindheit und Unaufrichtigkeit nicht schützen, ja sogar zu einem äußerst wirkmächtigen Instrument einer Doppelmoral werden können:

So wetterte er gegen das Kruzifixurteil des BVerfG von 1995[6] und meinte, das Gericht kreiere „ein völlig neuartiges Grundrecht: die Freiheit von einem missliebigen Anblick verschont zu werden“. Das Verfassungsgebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität sei kein zulässiger Prüfungsmaßstab. Das Kreuzsymbol vermöge eine unerschöpfliche Fülle an Sinnbezügen zu repräsentieren, und dennoch wähle das BVerfG im Gegensatz zu den Grundsätzen der verfassungskonformen Auslegung „just jene aus, die mit der Verfassung nicht vereinbar“ sei. Dabei ist der Schüler nach Isensee „dem Wandkreuz gegenüber frei, ob er es wahrnimmt oder ignoriert“. Aufdringlich werde das Symbol erst durch „verbale Vermittlung“ mit Vorgabe einer bestimmten Bedeutung. Insoweit entspreche die Entscheidung nicht „den richterlichen Standards“,[7] so Isensee.

Nur wenige Jahre später hat Isensee kein Problem damit, seine Argumentation genau an diesen Beurteilungskriterien (religiös-weltanschauliche Neutralität – Wirkung auf Dritte – verfassungskonforme Auslegung) in seinem Kampf gegen das Tragen des Kopftuchs ins Gegenteil zu verkehren. Dabei handelt er in seiner Leidenschaft so entlarvend, dass er wesentliche Beurteilungskriterien, die er im Schlaf aufzählen könnte, im wachen Zustand einfach unterschlägt.

Die religiös-weltanschauliche Neutralität werde fernab der Lehrerin verortet und damit verkannt, dass die zur Neutralität verpflichtete Staatsgewalt sich gerade in der Lehrperson verkörpert. In ihr trete der Staat unmittelbar den Schülern gegenüber. Daher käme es darauf an, wie das Kopftuch auf Schüler und Eltern wirke und ob die Lehrerin mit ihrem Kopftuch glaubwürdig den weltanschaulich neutralen Staat repräsentieren könne oder das Vertrauen in die Integrität der Amtsführung beeinträchtige.[8]

Während also beim staatlich angebrachten ziemlich eindeutig religiösen Kreuzsymbol die Neutralität nicht einmal Prüfungsmaßstab sein soll, erklärt Isensee beim Kopftuch, schon der bloße Zweifel daran, dass dieses im Hinblick auf die rechtlich legitimen Erziehungsziele von Schülern und Eltern richtig verstanden werde, untergrabe das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Lehrerin und mache diese schlechthin berufsuntauglich[9]. Wogegen der Schüler nach Isensee das Kreuz gar nicht wahrnehmen muss, wenn er nicht will, ist das Kopftuch für ihn hingegen stets eine „virtuelle Provokation“[10], der er sich nicht entziehen kann. Während er beim Kopftuch der Lehrerin nur seine eigene diskriminierende Darstellung gelten lässt, ja sogar inzwischen davon spricht, die Lehrerin habe schon diesen „bösen Schein“[11] zu vermeiden, kritisiert er auf der anderen Seite das BVerfG, dass dieses das Kreuzsymbol auf einen „problematischen“ Bezug verkürze.

Ähnlich der Vergleich mit der Ordenskutte: Der Lehrer, der in einer Ordenskutte das Gebäude einer staatlichen Schule betrete, wecke nicht den Argwohn, dass sein Unterricht den Toleranz- und Neutralitätsvorgaben widerspräche. Das gelte aber nicht für das Kopftuch[12]. Es sei sogar „eine grobe Beleidigung des Christentums, Mönchskutte und Kopftuch in eins zu setzen“.[13]

Man könnte argumentieren, dass die Diskussionskultur von Isensee zwar für jemanden mit seiner wissenschaftlichen Reputation peinlich und vor allem auch erstaunlich ist, jedoch noch eine legitime Form einer Gemüter erhitzenden nötigen gesellschaftspolitischen Debatte darstellt. Dagegen wäre zunächst einmal nichts einzuwenden. Doch argumentiert Isensee inzwischen ohne jegliche Hemmung.

So wurde vor ein paar Tagen in der FAZ[14] ein Beitrag von ihm – eine gekürzte Wiedergabe seines Vortrags bei den Bitburger Gesprächen[15] - unter dem gemessen an seinem Inhalt sonderbaren Titel „Toleranz stiften“ veröffentlicht. Darin behauptet Isensee, die Integrationsbemühung des Staates stieße auf die Integrationsresistenz der Muslime – bei den Bitburger Gesprächen vor zwei Wochen war es sogar noch die Integrationsresistenz des Islams an sich.

Mit welch einer extrem irrationalen Inbrunst einer der profiliertesten Vordenker in Deutschland über die Muslime herzieht, lässt einen erschaudern. Skrupellos wird dem Leser eine aus Lügen, aufgebauschten Einzelfällen und Horrormeldungen inszenierte vermeintliche muslimische „Normalität“ in Deutschland beschrieben, die dann – zur Diskreditierung dieser - mit einigen verfassungsrechtlich geschützten Handlungen wie dem Tragen eines Kopftuchs vermengt, die Inkompatibilität des Islams mit der deutschen Verfassungsordnung darstellen soll. Diesem Horrorszenario wird teilweise explizit, teilweise implizit eine wie auch immer gemeinte „deutsche Leitkultur“ entgegensetzt, wobei die Leitkultur von Isensee bedenklich wenig mit der Leitkultur der Verfassungsordnung zu tun hat.

Hier einige Auszüge aus dem Artikel von Isensee in der FAZ:
Es liegt an den Zuwanderern aus dem ostanatolischen Bergdorf, ob sie in ihrer Erziehung westlichen Leitbildern folgen oder denen ihrer Herkunft, ob sie ihr Kind auf ein Leben in der deutschen Gesellschaft vorbereiten oder auf ein Leben in der kurdischen Enklave, die sich abschottet von der deutschen Großstadt, zu der sie staats- und völkerrechtlich gehört.
……… Er kann die Eltern nicht daran hindern, die Nichtmuslime als Feinde Gottes darzustellen und im Umgang mit ihnen das Gebot der taquîya einzuüben, der Verstellung in Feindesland, wie er ihnen auch nicht verbieten kann, das Kind dem Einfluss volkshetzerischer Imame in Moscheen auszusetzen. Doch lebt das staatliche Wächteramt über die elterliche Erziehung auf, wenn das Kind zu verwahrlosen droht, vollends wenn Rechte des Kindes, die auch die Eltern zu achten haben, gefährdet werden, etwa bei der Genitalverstümmelung von Mädchen oder ihrer Zwangsverheiratung. ………. Es vermag auch nicht, die formierten Parallelgesellschaften aufzulösen, deren grundrechtliches Lebenselixier gerade das Elternrecht bildet

Wenn die Schule konsequent bleibt und nicht in eine bequeme, permissive Dispenspraxis ausweicht, leistet sie heilsame Integrationsarbeit. Sie vermittelt dem Schüler, der in einer arabischen Enklave in Bad Godesberg aufwächst, die Erfahrung der Rechtsgleichheit und sorgt dafür, dass er sich als Person anerkannt sieht, dass er Gunst und Last der hiesigen Rechtsordnung am eigenen Leibe erlebt. Das ist eine gute Vorbereitung darauf, dass er bei Erreichung der Volljährigkeit die Freiheit ausüben kann, die das deutsche Recht ihm bietet, dass er sich nicht wehrlos den familiären Dauervormündern unterwerfen, nicht dem Zwang des Clans beugen muss, sondern selbstverantwortlich entscheiden kann, welche der nebeneinander bestehenden Lebensformen er für sich wählt, für welche Staatsangehörigkeit er optiert, schließlich sogar, ob, warum und wen er heiratet.

……..Vollends brauchen Schüler wie Eltern nicht zu dulden, dass die Lehrerin im Unterricht das muslimische Kopftuch trägt oder gar, ihrerseits verschleiert, die Schüler durch vergitterte Sehschlitze beobachtet.

Die Amtspflichten der Lehrerin erschöpfen sich nicht darin, Rechtsverstöße zu unterlassen. Vielmehr ist es ihre Amtspflicht, bereits den bösen Schein zu vermeiden, dass sie die deutschen Unterrichtsziele nicht sachgerecht und nicht glaubwürdig umsetze oder dass sie sich von der deutschen Kultur distanziere, die sie doch vermitteln soll. ………………… Was aber die legitime Vorbildfunktion ausmacht, das beantwortet sich nicht aus subjektiven Leitvorstellungen der Lehrperson, sondern aus der deutschen Leitkultur, die sich im Erziehungsauftrag der Schule zur Geltung bringt[16].

Diese Ausführungen in der FAZ zeigen, wie stark die Hemmschwelle bei der antimuslimischen Stimmungsmache schon gesunken ist. Abgesehen davon, dass manche ausgezeichneten Wissenschaftler wie Prof. Isensee ihren Ängsten/Feindbildern/Imaginationen so verfallen, dass sie fernab von jeder Logik solche kulturrassistischen Bemerkungen zum Unterstreichen ihrer Positionen bedienen müssen, zeigt die Demagogie den teilweise erbärmlichen Zustand der Diskussionskultur um die Muslime in Deutschland.

Prof. Isensee tut mit seinem Gedankengut niemandem einen Gefallen. Weder den Kirchen, um deren Status er im Angesicht der Bemühungen islamischer Religionsgemeinschaften um rechtliche Gleichstellung bangt, noch der kulturellen Identität Deutschlands, die er auf Grundlage seiner Horrorszenarien gefährdet sieht. Gerade sein Sprachgebrauch, das Aufzwingen einer rein kulturalistisch verstandenen deutschen Leitkultur, die Wahrnehmung des „Minaretts als Herrschaftszeichen“, die Beschreibung eines vermeintlichen Gegensatzes zwischen Kindergarten und Koranschule als Weichenstellungen für „Integration oder Segregation“, die Bezeichnung „weltweiter islamischer Terror“ spaltet, statt zu versöhnen[17]. Er stiftet keine Toleranz, stärkt nicht den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördert schon gar nicht die deutsche Identität.

Von einem Wissenschaftler seiner Reputation wäre zu erwarten, dass er mit wissenschaftlicher Brillanz die Diskussion sachkundig begleitet oder auch leitet, anstelle gegen Muslime zu hetzen und damit auch der weiteren Polarisierung Vorschub zu leisten.

Das wiederholte Beschwören der christlichen Prägung der Kultur, als ob diese jemals von einem Muslim in Deutschland beanstandet worden wäre, dient nur der Fortführung des hegemonialen Diskurses gegenüber den Muslimen, so wie es auch die Sicherheitsbehörden regelmäßig pflegen. Die Befürchtung um eine Selbstpreisgabe deutscher Identität entspricht Komplexen, mit denen Muslime wahrlich nichts zu tun haben. Muslime werden jedoch als Projektionsfläche genutzt, weil man sich bewusst ist, dass man nicht ungesühnt und so angenehm über andere Minderheiten herziehen kann.

Wer meint, dass die Sprache von Isensee nicht rassistisch ist, der soll einfach die Begriffe Islam und Muslime in seinen oben zitierten Äußerungen mit anderen Begriffen wie Christentum/Christen bzw. Judentum/Juden ersetzen und anschließend den Text nochmal lesen. Spätestens dann wird er erkennen, dass Hasspredigten nicht muslimischen Imamen vorbehalten sind, wie es in den Medien regelmäßig dargestellt wird.

Quellen

[1]Deutungskämpfe: Theorie und Praxis kritischer Diskursanalyse, 2007, Wiesbaden, S. 200



[2] Isensee, in „Plädoyer für eine Kultur der Gemeinschaft“, Die politische Meinung“, Juli 2006, S. 14



[3] Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers vom 21.01.2010, S. 18 - http://www.nrw.de/medien/21-01-2010-regierungserklaerung-von-ministerpraesident-juergen-ruettgers-13106/



[4]Die Welt, 06. Januar 1999, Interview mit Josef Isensee



[5] Isensee, in: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 39, Religionen in Deutschland und das Staatskirchenrecht, 2005, S. 137



[6] BVerfGE 93, 1



[7] Isensee, Bildersturm durch Grundrechtsinterpretation. Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, ZRP 1996, 10 ff.



[8]Isensee, Essener Gespräche, S. 85



[9] vgl. Czermak Gerhard, Das islamische Kopftuch im rechtlichen und politisch-gesellschaftlichen Zusammenhang, S. 3



[10] FAZ, 08.06.2004



[11] FAZ, 28.01.2010



[12] Isensee, Essener Gespräche, S. 137



[13]Isensee, Essener Gespräche, S. 138



[14]FAZ vom 28.01.2010



[15] Josef Isensee, Integration als Konzept, Vortrag bei den 53. Bitburger Gesprächen, 2010, http://www.irp.uni-trier.de/typo3/index.php?id=11



[16]FAZ vom 28.01.2010, S. 8



[17]Zu den Zitaten siehe Josef Isensee, Integration als Konzept, Vortrag bei den 53. Bitburger Gesprächen, 2010




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