Newsnational Freitag, 30.01.2004 |  Drucken

Anzeige:


Urteil im Fall des Brandanschlages auf Moschee in Wolfenbüttel

21-Jährige erhielt ein Jahr Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Brandanschlag – Strafe hat keine abschreckende Wirkung

WOLFENBÜTTEL- Zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilte gestern die Zweite große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig eine 21-jährige Frau, die wegen Beihilfe zu versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die gebürtige Wolfenbüttelerin bei dem Brandanschlag auf die Moschee ihrer Heimatstadt im November 2002 persönliche Gegenstände der sieben rechtsextremistischen Täter wie Handys und Portemonnaies in einer Tüte in ihre Wohnung gebracht hatte, damit sie diese bei einer möglichen Flucht nicht verlieren könnten. Zum Zeitpunkt der Tat hatte sich die Familie des Vorbeters in dem Gebäude aufgehalten. Sie blieb unverletzt, weil die Brandsätze nicht zündeten.
Das Verfahren gegen die 21-Jährige war vom Hauptverfahren abgetrennt worden, um ein Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit der Frau einzuholen. Die Gutachterin sah trotz psychischer Störungen der Angeklagten keine Einschränkung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Im Gegenteil: "Sie war gerade an dem Tag in einem besonders guten und fröhlichen Zustand, weil sie einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hatte."

Dennoch hat das Strafmaß beileibe keine abschreckende Wirkung. Strafmildernd könnte die Tatsache sein, dass die 21-Jährige ihre Tat bereute und beteuerte zu wissen, dass sie einen "Riesenfehler" gemacht habe. Die Strafe wird zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Sollte die Verurteilte im März nicht– wie geplant– ihre Ausbildung fortsetzen, werden zusätzlich 50 Stunden gemeinnützige Arbeit fällig. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig




Wollen Sie einen
Kommentar oder Artikel dazu schreiben?
Unterstützen
Sie islam.de
Diesen Artikel bookmarken:

Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd Google Bookmarks
Linkarena Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo! Bookmarks Yigg
Diesen Artikel weiterempfehlen:

Anzeige

Hintergrund/Debatte

Die Große Moschee in Duschanbe (Tadschikistan) ist das größte Gotteshaus in Zentralasien
...mehr

Film-Besprechung: "In Liebe, eure Hilde" - Dresens neuer Film erzählt eine tragische Geschichte aus der NS-Zeit auf der Berlinale 2024
...mehr

ZMD-Landesverband Rheinland-Pfalz in Staatskanzlei mit anderen muslimischen Religionsgemeinschaften: Kein Generalverdacht und: „Jüdisches und muslimisches Leben sind ein integraler Bestandteile des Landes"
...mehr

Daniel Barenboim mit DAG-Friedrich II von Hohenstaufen-Preis geehrt
...mehr

Buchkritik: "Faschismus" von Paul Mason – Von Aiman A. Mazyek
...mehr

Alle Debattenbeiträge...

Die Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt (Hadj) -  exklusive Zusammenstellung Dr. Nadeem Elyas

88 Seiten mit Bildern, Hadithen, Quran Zitaten und Erläuterungen

Termine

Islamische Feiertage
Islamische Feiertage 2019 - 2027

Tv-Tipps
aktuelle Tipps zum TV-Programm

Gebetszeiten
Die Gebetszeiten zu Ihrer Stadt im Jahresplan

Der Koran – 1400 Jahre, aktuell und mitten im Leben

Marwa El-Sherbini: 1977 bis 2009