Newsnational Sonntag, 18.05.2008 |  Drucken

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Grundrechte-Report 2008 - „Grenze zum Überwachungsstaat überschritten“

Vorstellung des jährlichen Reports. Autoren kritisieren staatliche Sicherheitshysterie: „Die Herumfummelei an unseren Grundrechten muss aufhören.“

Karlsruhe - Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard Hirsch sowie der Rechtsanwalt und Buchautor Dr. Heinrich Hannover haben am 8. Mai den "Grundrechte-Report 2008" der Öffentlichkeit vorgestellt. Beide rügten in diesem Zusammenhang ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der bürgerlichen Freiheiten. "Mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das die potentielle Kontrolle eines jeden Bürgers erlaubt, ist die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten", sagte Hirsch. Er kritisierte, dass Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder in ihrer Gesetzgebung fortgesetzt die Grenzen der Verfassung auf die Probe stellten, statt ihre Verantwortung im Rahmen des Grundgesetzes wahrzunehmen. Hirsch habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Er forderte im Rahmen der Vorstellung, dass die „Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten“ aufhören müsse.

Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht in einer beispiellosen Serie von Urteilen binnen weniger Monate u. a. die Gesetze zur Online-Durchsuchung, zur Vorratsdatenspeicherung und zur automatischen Kennzeichenidentifizierung stoppen müssen.

Der mittlerweile zwölfte Grundrechte-Report setzt sich erneut kritisch mit der deutschen und europäischen Verfassungswirklichkeit auseinander. Die Herausgeber beanstanden insbesondere die Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder sowie deren Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Hier sei an die Stelle nüchternen Abwägens von Risiken zunehmend eine alarmistische Übertreibung getreten in Verbindung mit weltfremden Versprechungen fast totaler Sicherheit durch zunehmende Kontrolle, Überwachung und präventive Maßnahmen gegen verdächtige wie unverdächtige Personen. Verdeutlicht wird dies an zahlreichen Einzelbeispielen wie die Vorgänge rund um den G8-Gipfel von Heiligendamm, den erheblichen Verschärfungen im deutschen Ausländerrecht durch das sogenannte Richtlinienumsetzungsgesetz vom Herbst 2007, oder die erleichterte Inhaftierung von Migranten ohne strafrechtlichen Vorwurf. Daneben beschäftigen die Autoren sich in rund vierzig Beiträgen u. a. mit tief greifenden Einschnitten in den Datenschutz durch das Fluggastabkommen zwischen den USA und der EU, mit dem Gefährdungspotential von Medienmonopolen für die Demokratie, der Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und mit der Kritik des europäischen Anti-Folter-Komitees an den Haftbedingungen in Deutschland.

Für ihren kontinuierlichen Einsatz für ein liberales Rechtsstaatsverständnis waren die Autoren und Herausgeber des Grundrechte-Reports im April diesen Jahres mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet worden. Die den Preis verleihende Theodor-Heuss-Stiftung begründete ihre Wahl damit, dass der Grundrechte-Report die seit Jahren zunehmende Kluft zwischen den Ansprüchen des Grundgesetzes und der Realität bei der Achtung der Grundrechte in Deutschland benenne und in seinen Bestandsaufnahmen auf die immer offensichtlicher werdende Bedrohung unserer Verfassung nicht nur durch Extremisten und Fundamentalisten, sondern auch durch Behörden, Regierungen und Gesetzgeber in Bund und Ländern und damit auf den schleichenden Prozess einer von den Bürgern noch zu wenig wahrgenommenen Erosion der Grundrechte hinweise.

Der im Fischer Taschenbuch Verlag verlegte, 1997 erstmals erschienene Grundrechte-Report versteht sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht". Er wird jährlich herausgegeben von neun Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen: der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Pro Asyl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.




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