Artikel Freitag, 18.04.2008 |  Drucken

Stammzellenforschung - Ein Beitrag aus der Sicht des Islam

Dieser Text veröffentlichten wir 2002 und er stammt vom ZMD-Mitglied "Deutsche Muslim Liga Hamburg"

Die rasanten Entwicklungen in Genforschung und -technologie stellen Menschen und Politik vor völlig neue Wertentscheidungen. Mit seinem Beschluss zum Import von Stammzellen hat der Deutsche Bundestag eine wichtige politische Entscheidung getroffen. Dessen ungeachtet müssen auch die Muslime fragen, wie die neuen Entwicklungen aus der Sicht des Islam zu bewerten sind. Der folgende Text enthält eine Zusammenstellung zu diesem Thema, die Abdullah Borek, Imam der Deutschen Muslim Liga Hamburg (Mitglied des ZMD) aus verschiedenen Quellen erarbeitet hat.

Künstliche Befruchtung für Ehepaare

Ehepaare, die auf natürlichem Wege keine Schwangerschaft zustande bringen, können dies durch eine künstliche Befruchtung im Labor erreichen. Bedingung ist allerdings, dass das auf diese Weise befruchtete Ei in die Gebärmutter der Ehefrau eingepflanzt wird, aus der es entnommen wurde (eine "Leihmutter" als Spenderin ist nicht erlaubt). Die Befruchtung ist nur mit dem Sperma des Ehemannes zulässig und zwar während der Dauer der Ehe und nicht etwa nach einer Scheidung oder gar nach dem Tod des Ehemannes. Dieses ist die allgemeine Schlussfolgerung islamischer Rechtsgelehrter auf mehreren Treffen, auf denen man sich mit diesem Thema befasst hat.

Es steht fest, dass eine in-vitro Befruchtung (d.h. außerhalb des Körpers der zukünftigen Mutter im Labor) im Islam erlaubt ist. Das führt zu der Frage, ob ein Embryo, das sich innerhalb weniger Tage nach einer künstlichen Befruchtung bildet und sich noch nicht in der Gebärmutter seiner Mutter befindet, bereits als menschliches Wesen mit allen Rechten eines Menschen ausgestattet ist.

Sind Embryonen Menschen?

Nach der Scharia ist zwischen tatsächlichem und potentiellem Leben zu unterscheiden. Ebenso muß man auch klar zwischen einer befruchteten Eizelle in einer Petrischale oder einem Reagenzglas im Labor und einem befruchteten Ei in der Gebärmutter der zukünftigen Mutter unterscheiden. In der Tat ist ein Embryo wertvoll, trägt es doch das Potenzial in sich, zu einem menschlichen Wesen heranzuwachsen, jedoch ist es (noch) kein Mensch. Ebenso besteht ein großer Unterschied darin, ob man etwas in einem Reagenzglas bzw. einer Petrischale aufbewahrt oder ob es sich im Körper eines menschlichen Wesens befindet.

Wie bereits oben erwähnt, wurden diese Embryonen im Labor ursprünglich einzig für den Zweck der Fortpflanzung geschaffen und wurden wegen der unvollkommenen Technik bei der Befruchtung im Labor in größerer Menge, als eigentlich für diesen Zweck erforderlich, hergestellt. Folglich müssten die übrig bleibenden Embryonen entweder auf unbestimmte Zeit eingefroren oder vernichtet werden. Würden diese Embryonen als Menschen definiert werden, dann wäre es bereits verboten sie in größerer Menge als tatsächlich erforderlich herzustellen und sie hinterher zu vernichten. Tatsächlich behandelt sie niemand als menschliche Wesen. Die Vernichtung solcher Embryonen ist keine Abtreibung und kann auch nicht als solche bezeichnet werden. Die Muslime sind daher nicht mit der katholischen Position einverstanden, die dieses bereits als Kindestötung bezeichnet.

Muslimische Rechtsgelehrte unterscheiden klar zwischen dem Frühstadium einer Schwangerschaft (die ersten 40 Tage) und den späteren Stadien. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass eine Fehlgeburt auf Grund eines physischen Angriffs auf eine schwangere Frau im frühen Stadium der Schwangerschaft zu einer geringeren Bestrafung führt, als wenn dies gegen Ende der Schwangerschaft geschieht. Wird das Kind nach der Geburt getötet, wird der Täter wegen Mordes bestraft.

Dürfen Embryonen vernichtet werden?

Eine weitere Frage stellt sich, ob es nach der Scharia zulässig ist, ein Embryo zum Zwecke der Forschung zu vernichten, selbst wenn diese Forschung die Entwicklung einer Therapie zur Heilung sonst tödlich verlaufender Krankheiten führen könnte .

Darauf ist zu antworten, dass ein Embryo in diesem Stadium kein Mensch ist. Es befindet sich auch nicht in seiner natürlichen Umgebung, der Gebärmutter. Wenn es dort nicht eingebracht wird, kann es nicht überleben und sich zu einem menschlichen Wesen entwickeln. Deswegen kann diese Forschung nicht abgelehnt werden, insbesondere wegen ihres Potenzials zur Entwicklung von Therapien von Krankheiten, für die es gegenwärtig noch keine Heilungschancen gibt (z.B. Parkinsonismus, Alzheimer usw.). Andererseits ist es wichtig strenge Regeln gegen den Missbrauch von Embryonen aufzustellen. Forschung an Embryonen kann auch zu Missbrauch führen und deswegen sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Kommerzielle Embryonenherstellung?

Es ist durchaus vorstellbar, dass Ärzte Patientinnen mit Fruchtbarkeitsstörungen durch Hormongaben zu zusätzlichen Ovulationszyklen anregen, um auf diese Weise mehr Embryonen zu erhalten oder Frauen gegen Bezahlung Embryonen produzieren lassen oder gar ohne Zustimmung der Spender Embryonen entnehmen. Bei der Regulierung sollte der Gesetzgeber klar den Unterschied zwischen der Verwendung von übrig gebliebenen Embryonen aus einer Laborbefruchtung, die ohnehin vernichtet würden, und der geplanten Herstellung von Embryonen zum Zwecke der Stammzellenforschung sichtbar machen. Jedes Jahr werden Tausende von überzähligen Embryonen in Fruchtbarkeitskliniken auf der ganzen Welt vergeudet. Solche Embryonen sollten für die Forschung genutzt werden.

Forschung mit adulten Stammzellen

Es ist nur logisch (und nützlich) die alternative Forschung mit adulten (erwachsenen) Stammzellen anstelle von embryonalen oder fötalen Stammzellen zu fördern. Das wäre sicherlich auch weniger kontrovers. Jedoch zeigt die zwischen den Experten stattfindende Diskussion, dass adulte Stammzellen in viel gerin-gerem Maße als embryonale Stammzellen in der Lage sind sich zu den verschiedenen Zellarten zu entwickeln und sich somit zur Entwicklung von Therapien zur Behandlung von vielen Krankheiten nicht eignen.

Empfehlungen aus islamischer Sicht:

Bis mehr Forschungsergebnisse vorliegen und islamische Gelehrte Gelegenheit haben diese in allen Einzelheiten zu überdenken und untereinander zu diskutieren, sollte man von folgenden Empfehlungen ausgehen: 1.Experten behaupten, dass in der Stammzellenforschung ein großes Potenzial zur Heilung von Krankheiten und somit zur Verringerung menschlichen Leidens liegt. Ist das tatsächlich der Fall, dann ist diese Forschung nicht nur erlaubt, sondern eine Pflicht für die Gemeinschaft (fard kifayah)

2.Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist stark einzuschränken. Stammzellen sollten nur überzähligen eingefrorenen Embryonen entnommen werden, die zum Zwecke einer Befruchtung im Labor hergestellt wurden und sonst ohnehin vernichtet würden. Ein umfassendes Einverständnis der Spender ist jedoch notwendig. Um einer Kommerzialisierung entgegen zu treten, muss sicher gestellt werden, dass es zu keinen Entgeltzahlungen an Embryonenspender kommt. Der materielle Nutzen aus den Forschungsergebnissen steht hierbei nicht zur Debatte. Hierzu gehören auch Auflagen in Bezug auf die Herstellung von Embryonen in einer Menge die den tatsächlichen Bedarf zur künstlichen Befruchtung übersteigt.

3.Möglicherweise wird sich die Forschung mit adulten Stammzellen als vielversprechend erweisen. Diese sollte gefördert werden, sodass es ggf. unnötig wird Embryonen für Forschungszwecke zu nutzen. Ganz spezifisch sollte man nach Methoden suchen, um bereits im menschlichen Körper vorhandene Stammzellen zu isolieren und zu nutzen.



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