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Freitag, 26.08.2016

Oberstes Verwaltungsgericht erklärt Burkini-Verbot für ungültig

Das Verbot stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar

Paris Das Oberste Verwaltungsgericht in Paris hat das Burkini-Verbot in der südfranzösischen Gemeinde Villeneuve-Loubet für ungültig erklärt. Das Verbot stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag in Paris.

In Villeneuve-Loubet ist es künftig wieder erlaubt, religiöse Kleidung am Strand zu tragen. Die Verbote in den anderen  französischen Gemeinden sind solange gültig, bis sie vor Gericht angefochten werden. Die Gerichtsentscheidung gegen das Verbot sei jedoch generell und könnte auch auf andere Gemeinden angewandt werden, hieß es in französischen Medien.

Geklagt hatte die Nichtregierungsorganisationen «Menschenrechtsliga» (Ligue des droits de l'homme) und «Komitee gegen Islamophobie in Frankreich» (Comite contre l'islamophophie en France) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Nizza, das das Burkini-Verbot für angemessen befunden hatte.



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