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Donnerstag, 17.01.2008 | Drucken |
Gastkommentar von EKD-Ratspräsident Wolfgang Huber: Über das Verhältnis zum Islam, Toleranz und Relgionsfreiheit
1.In Breslau trägt ein Stadtviertel neuerdings den Namen „Stadtviertel der gegenseitigen Achtung“. Die jüdische Synagoge und Gotteshäuser für drei christliche Konfessionen liegen in der Nachbarschaft. Zunächst hatte man vom „Stadtviertel der Toleranz“ gesprochen. Doch dann wurde der Name geändert: Toleranz sei nicht genug, so hieß der Einwand. Man fühlt sich an Goethe erinnert: „Dulden heißt Beleidigen.“ Bloße Toleranz, gerade in dem Verständnis, das sich heute ausgebreitet hat, verweigert dem Wahrheitsanspruch des andern den Respekt. Und wie steht es mit dem eigenen Wahrheitsanspruch?
Seit dem September 2001 zeichnet sich im Umgang mit dem Toleranzproblem ein Paradigmenwechsel ab. Bis zum Jahr 2001 neigte man dazu, die gesellschaftliche Transformation in Europa als eine Entwicklung zu gesteigerter Pluralität anzusehen. Eine pluralistische Religionskultur galt als eines der Merkmale kultureller Pluralität. Die aufgeklärte Säkularität, die in Europa das Verhältnis von Religion und Rechtsordnung bestimmt, erschien dafür als ein günstiger institutioneller Rahmen. Ein multireligiöser Relativismus als eine in Europa verbreitete Geisteshaltung schien eine solche Haltung zu fördern. Die Tendenz zur Selbstaufhebung, die jeder auf Indifferenz begründeten Toleranz zu eigen ist, trat kaum ins Bewusstsein.
Zu den ersten Reaktionen auf den 11. September gehörte der Appell, den Dialog mit dem Islam gerade nun verstärkt fortzusetzen. Die religiöse Trauerfeier für die Opfer des Anschlags auf das World Trade Center im Yankee Stadium in Harlem bezog die Vertreter des Islam bewusst ein. Aber zugleich ließen diese Anschläge wie auch Selbstmordattentate jugendlicher Palästinenser eine Form des Islam vor Augen treten, der mit allen Formen aufgeklärter Toleranz schlechterdings unverträglich ist. Die nur scheinbar beruhigende Auskunft, dass das Phänomen des Islamismus auf bestimmte Länder zwischen Saudi-Arabien und Pakistan beschränkt sei, trägt nicht mehr.
Ob Huntingtons These vom „clash of civilisations“ sich doch als zutreffend erweise, wird inzwischen gefragt. Man wird einräumen müssen, dass das in Religionen eingeschlossene Konfliktpotenzial doch wesentlich größer ist, als multireligiöse Euphorie noch vor einem Jahrzehnt wahrhaben wollte. Doch die programmatische Ausrufung eines Kulturkonflikts führt gleichwohl in die falsche Richtung. Vielmehr ist die Einsicht in die Notwendigkeit eines toleranten Verhältnisses zwischen den Religionen noch dringlicher geworden. Doch dies kann keine Toleranz aus Indifferenz, es muss vielmehr eine Toleranz aus Überzeugung sein. Worin kann sie ihren Grund haben?
Wann immer von Toleranz die Rede ist, wird die Aufmerksamkeit auf den Beitrag gelenkt, den Lessing mit seinem „Nathan“ dazu geleistet hat. Doch die Frage muss erlaubt sein, ob Lessings Vorstellung für unsere Gegenwart ausreicht. Ist das Bild der drei Ringe, unter denen der wahre Ring sich nicht mehr finden lässt, wirklich ein Modell von Toleranz? Die drei Söhne, die von ihrem Vater drei gleich aussehende Ringe erhalten, ziehen vor den Richter, um feststellen zu lassen, wer den echten Ring und mit ihm auch die Herrschaft erhalten hat. Da jedoch nach der Auffassung des Richters die Wahrheitsfrage nicht entschieden werden kann, macht er stattdessen die Frage zum Prüfstein, wer von den dreien der beliebteste sei, welchen also zwei der drei Brüder besonders lieben. Dieser Test geht negativ aus, weil ja die erklärte Liebe zu einem Bruder das Eingeständnis impliziert hätte, dass er über den echten Ring verfügt. Das veranlasst den Richter zu der Einschätzung, dass es diesen gar nicht mehr gibt; er ging vielmehr, so vermutet er, verloren. An die drei Brüder appelliert er, trotzdem an die Echtheit ihres Rings zu glauben und dies durch ein Verhalten unter Beweis zu stellen, das durch vorurteilsfreie Liebe geprägt ist.
Mit diesem Ausgang der Ringparabel wird die Frage nach dem Verhältnis von Toleranz und Wahrheit geradezu suspendiert. Das Ertragen einer fremden Wahrheitsüberzeugung wird nicht mehr gefordert; denn nach der Wahrheit der Religion wird nicht mehr gefragt. Die Wahrheitsgewissheit wird aus einer Überzeugung zu einer Hypothese in praktischer Absicht. Religion wird auf Moralität reduziert.
Toleranz dagegen muss jedenfalls in christlicher Perspektive in einer Glaubensgewissheit gründen, um deretwillen der Mitmensch in seiner abweichenden Glaubensweise respektiert wird. Martin Luther begründet diese Haltung in der Toleranz Gottes, in der Langmut, mit der Gott den sündigen Menschen erträgt, ihm vergibt und ihn aufrichtet. Reformatorisch geprägter Glaube stützt sich auf eine göttlich zugesprochene Anerkennung der menschlichen Person, die unabhängig von ihren Taten und damit auch von ihren Überzeugungen gilt. Denn diese göttliche Anerkennung beruht gerade nicht auf den von Menschen erbrachten Leistungen, sondern auf einer göttlichen Toleranz, die den gottlosen Menschen als von Gott geliebtes Geschöpf annimmt.
Wenn Toleranz demzufolge nicht in einer religiösen Indifferenz, sondern in einer bestimmten und bestimmbaren Glaubensgewissheit gründet, dann hat das freilich Folgen für die Art und Weise, in welcher diese Toleranz praktiziert wird. Wenn Toleranz auf eine bestimmte und bestimmbare Wahrheitsgewissheit angewiesen ist, dann kann sie sich gerade nicht in einer Suspendierung der Wahrheitsfrage Ausdruck verschaffen, sondern muss sich auch im Streit um die Wahrheit bewähren. Wenn gelebte Toleranz eine im Leben bewährte Folge des Gottesverhältnisses ist, dann kann Religion auch um der Toleranz willen nicht auf Moralität reduziert werden; vielmehr muss gerade im Verhältnis zwischen den Religionen die Gottesfrage in ihrer konstitutiven Bedeutung zur Sprache kommen. Deshalb ist die Frage nach Frieden und Toleranz zwischen den Religionen auch noch nicht mit der Ausrufung eines „Projekts Weltethos“ beantwortet; die Antwort kündigt sich vielmehr erst dann an, wenn die Religionen ihre Differenzen im Glaubensverständnis in einer Weise austragen können, die den Frieden nicht gefährdet, sondern stärkt.
Durch die Entwicklung seit dem Jahr 2001 ist eine oberflächliche Vorstellung von Toleranz in eine Krise gekommen. Wechselseitige Achtung aber ist umso nötiger. Wir leben in einer Situation religiöser Pluralität. Religiöse Pluralität aber ist der Ernstfall der Religionsfreiheit.
2.Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht; als solches beansprucht sie universale Geltung.
In Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 wird dieses Menschenrecht so formuliert: „Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“
Die Religionsfreiheit gründet im Gewissen des einzelnen. Sie darf ihm nicht geraubt werden. Sie schließt das Recht zur Freiheit von der Religion ein. Die Verhältnisse kehren sich jedoch um, wenn der Freiheit von der Religion der Vorrang vor der Freiheit zur Religion zuerkannt wird. Einem solchen Ungleichgewicht treten Christen beherzt entgegen.
Die Religionsfreiheit schließt das Recht zum Wechsel der Religion oder Weltanschauung ein. Das hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in ihrem Artikel 18 genauso anerkannt wie die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Das veranlasste damals Saudi-Arabien, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Zustimmung zu verweigern. Was die Religionsfreiheit betrifft, hat sich die Situation seitdem generell nicht verbessert. In islamischen Staaten gilt die Abwendung vom Islam als „Abfall“, der in einer Reihe von Ländern mit der Todesstrafe bedroht ist. Die Verkündigung anderer Glaubensweisen neben dem Islam wird vielfach unterdrückt. So wird in der Türkei der Ausdruck „Missionar“ nur in ablehnendem Sinn verwendet und nur auf Christen angewandt, die von ihrem Glauben auch in der türkischen Gesellschaft Zeugnis ablegen wollen. Wozu Menschen dadurch verleitet werden, wurde im April 2007 durch den Mord an drei Mitarbeitern des Zirve-Verlags in der ostanatolischen Stadt Malatya deutlich, Dieser Vorgang wurde zu einem Symbol dafür, in wie starkem Maß die Religionsfreiheit in unserer Gegenwart bedroht ist.
Umso mehr Beachtung verdient die Tatsache, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland in seiner Islamischen Charta von 2002 ausdrücklich feststellt: „Die im Zentralrat vertretenen Muslime akzeptieren das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben.“ Es ist zu wünschen, dass aus dem „Akzeptieren“ allmählich ein „Bejahen“ wird
3.Ein weiterer Schritt ist nötig. Die Religionsfreiheit ist nicht nur ein Recht des Individuums, sondern sie entfaltet sich auch in der gemeinschaftlichen Ausübung von Religion. Die in Deutschland deshalb den Religionsgesellschaften zugesprochenen Rechte sind auf Verbände ausgerichtet, die durch Mitgliedschaft geprägt sind. Angesichts der Organisationsformen des Islam stößt diese Orientierung an der Mitgliedschaft – sei es in Vereinen oder in Körperschaften des öffentlichen Rechts – bisher auf Schwierigkeiten. Das ist übrigens nicht zwingend so, wie das Beispiel Österreichs zeigt, wo schon im 19. Jahrhundert eine islamische Religionsgemeinschaft gebildet wurde.
Unabhängig von der Organisationsform bejahen wir als evangelische Kirche die freie Religionsausübung von Muslimen in unserem Land. An der Frage des Moscheebaus war das gerade in letzter Zeit verschiedentlich zu verdeutlichen; dabei schließt das Ja zum Bau von Moscheen die kritische Auseinandersetzung über den Ort und die Größe, die Gestaltung oder die Anzahl nicht aus. Wir machen unser Ja zur freien Religionsausübung von Muslimen nicht von der Frage abhängig, ob islamisch dominierte Länder den dort lebenden Christen Religionsfreiheit gewähren. Doch zugleich treten wir nachdrücklich für die Religionsfreiheit als universales Menschenrecht ein. Wir finden uns nicht damit ab, dass es insbesondere Christen sind, die unter Einschränkungen und Verletzungen dieses Menschenrechts zu leiden haben.
Religionsfreiheit ist nicht nur bequem. Denn Religion ist nicht nur gut. Sie fördert nicht nur den Frieden, sondern auch den Konflikt. Sie überwindet nicht nur Gewalt, sondern steigert sie auch. Wir kennen die Rechtfertigung von Gewalt im Judentum, im Christentum und im Islam. Wir werden die unfriedlichen Folgen der Religion nur in dem Maß überwinden, in dem wir jeweils zu selbstkritischen Korrekturen bereit und im Stande sind. Dabei sollten die Religionen sich gegenseitig unterstützen. Das aber kann nur gelingen, wenn die strittigen Themen angesprochen werden. Das Thema „Religion und Gewalt“ gehört dazu.
Einen Generalverdacht gegen eine Religion als solche und alle ihre Anhänger darf es ebenso wenig geben wie eine generelle Einschränkung der Religionsfreiheit.
Denn das wäre nicht der richtige Weg, um die Friedensverantwortung der Religionen und die Friedensfähigkeit einer freiheitlichen Gesellschaft zu sichern und zu stärken.
Aber zum Dialog der Religionen gehört auch die Einsicht, dass mit der Religionsfreiheit nicht jede denkbare Äußerung sakrosankt ist. Gerade weil der Staat sich in seiner Religionsneutralität von der inhaltlichen Beurteilung religiöser Überzeugungen fern hält, muss die Debatte in den Religionsgemeinschaften und zwischen ihnen bis zu inhaltlichen Fragen vordringen. Ein fairer Streit um die Wahrheit und das Ringen um gute Wege in die Zukunft gehören zu den substantiellen Gestalten der Religionsfreiheit selbst.
Zum Autor: Dr. Wolfgang Huber ist seit 1993 Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und seit 2003 Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Wegen der Herausgabe der EKD-Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft - Christen und Muslime in Deutschland“ gab es 2006 und 2007 erhebliche Differenzen und Streit zwischen den muslimischen Spitzenverbänden und der EKD.
Erstveröffentlichung des Textes im Tagesspiegel vom 23.12.07 als Weihnachtsbotschaft. Mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion: http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Integration-Religion;art141,2444788
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