Newsnational Mittwoch, 10.06.2015 |  Drucken


Hassverbrechen sichtbar machen

Europäische „Facing Facts“ - Konferenz liefert Empfehlungen für Gesellschaft, Politik und Polizei. Von Karim Moustafa

85 Vertreter der Zivilgesellschaft, von Regierungen, Justizbehörden, Staatsanwaltschaften und internationalen Organisationen haben sich in Brüssel zu einer zweitägigen Konferenz getroffen und über den richtigen Umgang mit Hassverbrechen diskutiert. Aus Deutschland nahmen die Opferberatung der RAA Sachsen e.V. und der Zentralrat der Muslime in Deutschland an der hochkarätig besetzten Tagung mit eingeladenen Gästen aus 19 europäischen Ländern teil. Die konkreten Empfehlungen und der Konferenz-Report sind vor einigen Tagen veröffentlich worden: http://www.facingfacts.eu/publication/facing-facts-forward-conference-report

„Wir brauchen in Deutschland einheitliche Standards bei der Erfassung von rassistischen und diskriminierenden Straftaten und eine entsprechende behördliche Kooperation mit zuständigen Verbänden in der Zivilgesellschaft. Ein staatliches Verschweigen von politisch unbequemen Tatsachen bedingt durch mangelhafte Statistiken, bedeutet nämlich kein Verschwinden von Brandanschlägen, Körperverletzungen, Totschlag und Mord durch Rassismus in der Realität. Gerade der Bereich Islamfeindlichkeit muss umgehend einzeln als Delikt im Straftatenkatalog auftauchen“, erklärt Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), mit Blick auf die Empfehlungen der europäischen „Facing Facts Forward! - Konferenz“. „Unsere europäischen Nachbarn zeigen im Vorgehen gegen Hasskriminalität teilweise wie es besser geht, wenn zum Beispiel vermehrt auf die Betroffenen gehört wird und mit Minderheiten-Organisationen kooperiert wird. Denn was Diskriminierung und Rassismus ist, kann keiner besser beurteilen, als die Betroffenen selber.“

„Wir brauchen in Deutschland einheitliche Standards bei der Erfassung von rassistischen und diskriminierenden Straftaten und eine entsprechende behördliche Kooperation mit zuständigen Organisationen in der Zivilgesellschaft.“ Aiman Mazyek, Vorsitzender Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)

DIE OPFER IM BLICK BEIM KAMPF GEGEN HASSVERBRECHEN

Der thematische Schwerpunkt der „Facing Facts !“- Konferenz in Brüssel lag auf dem Ansatz, die Opfer von Rassismus und Diskriminierung in den Mittelpunkt zu stellen, um wirksam gegen Hassverbrechen vorzugehen. In Vorträgen und Workshops tauschten sich die Teilnehmer über erfolgreiche Ansätze, Ideen und Probleme in den jeweiligen Ländern bei der Verfolgung derartiger Straftaten aus und diskutierten konkrete Lösungsvorschläge und Empfehlungen. Mit welchen praktischen Schritten kann beispielsweise langfristige Kooperation zwischen den entscheidenden Akteuren aufgebaut und gefördert werden, damit auf nationaler Ebene ein Monitoring-System entsteht, welches Opfern hilft, Straftaten anzuzeigen. Denn europaweit ist die Lücke in der Datenerfassung und im Datenaustausch noch zu groß. Eine staatliche Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NROs), die oft die Erstkontaktstelle für Opfer sind, sei dabei angeraten. Ebenso ist ein effektiver Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden und der Justiz mit Opfergruppen notwendig.

„Hassverbrechen sind die schlimmste Form von Rassismus“ Stephanos Stavros, Generalsekretär des Rats der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)  

Die hochgradig interaktiven Workshops in Brüssel sorgten für eine Reihe von weiteren konkreten Empfehlungen für Akteure auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, welche nun veröffentlicht wurden. Einen Vorbericht erhielten bereits die zuständigen Stellen auf europäischer Ebene, wie die FRA – die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Wichtigste Maßnahmen und Vorschläge sind: 1. Effektiver Datenaustausch zwischen NROs und Regierungen. 2. Nachhaltige Förderung von NGOs 3. Einheitliche Definition von Hassverbrechen 4. Mobilisierung und Sensibilisierung der Bürger 5. Solidarität und gemeinschaftsübergreifende Kooperation 6. Aktive Rolle von Minderheiten 7. Unterstützung von Opfern 8. Kooperation von NROs und Strafverfolgungsbehörden 9. Entwicklung von Richtlinien zum Monitoring von Hassverbrechen 10. Eventuelle Einbindung von Straftätern im Rahmen der Prävention 11. Offenlegung der Natur von Hassverbrechen „Wir können uns nicht von der Realität von Hassverbrechen abwenden, müssen ihnen entgegentreten und uns um die Opfer kümmern, ihre Gruppen schützen, und versuchen Hassverbrechen insgesamt zu verhindern“, sagte Robin Sclafani vom Co-Ausrichter der Konferenz „Jüdischer Beitrag zum einem Inklusiven Europa (CEJI)“.

AUGEN ÖFFENEN FÜR HASSVERBRECHEN

Die Notwendigkeit für ein Bewusstsein der Größe des Problems in Europa und der damit verbundenen Auswirkungen für Personen und Gesellschaft, verbindet der Konferenz-Report unter anderem mit einem Aufruf zur gesellschaftlichen Solidarität. Anschaulich zeigt dies, das speziell produzierte Video: Weißt Du, was ein Hassverbrechen ist? (mit deutschem Untertitel)

 „Der beste Weg (…) ist es die Opfer von Hassverbrechen zu beschützen und Hassverbrechen sichtbar zu machen. Wenn sie sichtbar sind, fangen die Menschen an hinzuschauen und daraus resultierend beginnen Strategien dagegen umgesetzt zu werden.“

Valentin Gonzalez, President of Movimiento Contra la Intolerancia   Das Video zeigt, dass jeder Opfer von Hassverbrechen werden kann, da Täter von vermeintlichen oder tatsächlichen persönlichen Hintergründen einer Person ausgehen. Es liege daher an allen, eine aktive Rolle einzunehmen, was zum Beispiel bedeutet Angriffe, Beleidigungen, Tätlichkeiten gegen und Angriffe auf sozialen Organisationen, die sich für Opfer einsetzen, der Polizei oder Behörden anzuzeigen.

NOTWENDIGKEIT VON KOOPERATION DURCH UND VERÄNDERUNGEN BEI DER POLIZEI

An dieser Stelle zeigte sich eine ebenso wichtige Erkenntnis der Konferenz: Sicherheitsbehörden brauchen eine fachgerechte Schulung, um richtig mit Opfern umzugehen. Das bedeutet zum Beispiel Austausch mit NROs aus dem Bereich Opferschutz und eine standardisierte Aufnahme von Vorfällen, die die tatverstärkende Motivation für Hasskriminalität überhaupt korrekt erfragt und erfasst, bei gleichzeitiger Fürsorge für die Würde des Opfers. Prof. Paul Iganski, Kriminologe der Universität von Lancaster, sprach hier von der Hürde der „emotionalen Kosten einer Anzeige“, wenn die Betroffenen quasi den Vorfall erneut durchleben müssen. Der häufigste Grund für eine Nicht-Anzeige, sei aus Sicht der Opfer die Polizei, aber auch, dass 50 Prozent der Beleidigungen und Bedrohungen schnell und ohne Beweise, ohne Tatortserfassung geschehen.

VERTRAUEN ENTSCHEIDEND

Dies führe europaweit für teilweise sehr geringe Anzeigenzahlen im Bereich der Hasskriminalität. Vertrauen zu schaffen und die Würde des Opfers zu beachten, sei eine der Lösungen. Denn wenn Opfer sich trotz des Schocks bzw. Schmerzes einer Straftat zum Berichten darüber entschließen, wollen sie nicht erneut durch die Sicherheitsbehörden in die Opferrolle gedrängt werden, indem ihre Aussagen nicht ernst genommen oder verharmlost werden. Gerade Vertrauen sei aber besonders wichtig bei Hassverbrechen. Dazu sagte Joanna Perry vom Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR): „Unprofessionelle Behandlung durch die Polizei verhindert Vertrauen.“ Der Vertreter der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) Aydan Iyigüngör äußerte sich ähnlich: „Fehlendes Vertrauen führt zur Nicht-Anzeige.“ Man habe Angst, durch die Polizei erneut zum Opfer zu werden. „Die Stimmen der Opfer sind wichtig, und sie sollten bei Verfahren von offiziellen Stellen nicht marginalisiert werden“ Prof. Paul Iganski, Kriminologe der Universität von Lancaster   Ein während der Konferenz berichtetes Beispiel aus Deutschland sorgte für großes Unverständnis seitens der Teilnehmer, die immerhin auch Sicherheitsbehörden und Regierungsvertreter umfassten. Und zwar der polizeiliche Umgang mit einem vermutlichen Opfer von Hasskriminalität, einer Muslimah mit Kopftuch in Kaiserslautern, die nach einem tätlichen Angriff, dem Herunterreißen des Kopftuches und dem Übergießen mit Bier durch den oder die Täter – der in der Folge zu einem Gedächtnisverlust des Opfers führte - von der Polizei gefragt wurde, ob sie vielleicht selber einfach zu viel getrunken habe oder an Epilepsie leide.

GESETZESÄNDERUNGEN WICHTIG

Bestimmte tragische Fälle wirkten mancherorts wiederum als Katalysator für Veränderungen bei staatlichen Stellen und hinsichtlich Gesetzesänderungen, so berichtete Valentin Gonzales vom „Movimiento contra la Intolerancia“ aus Spanien, vom dortigen Mord an einem Immigranten in den 90er Jahren, woraufhin die Gesetzeslage verschärft und die Stelle eines staatlichen Sonderermittlers für Hassverbrechen geschaffen wurde. Für Chiara Adamo von der Europäischen Kommission ist Gesetzgebung ein wichtiges Instrument, um Hassverbrechen zu kriminalisieren und Täter zu verfolgen. In Irland geht man gerade diesen Weg. Dort befindet sich ein Gesetzesentwurf zum Thema Hasskriminalität im Gesetzgebungsprozess im Parlament, wie die Verfasserin Dr. Amanda Haynes, University of Limerick, auf der Konferenz berichtete.   „Ich denke das Hassverbrechen Gesellschaften auseinanderreißen.“ Shane O’Curry, Europäisches Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)  

POSITIVE BEISPIELE

Die im Laufe von Jahrzehnten erreichten Verbesserungen in Großbritannien bezüglich des Problems des Antisemitismus basieren laut Mike Whine von CST, „Ring zum Schutz der Gemeinde“, auf kontinuierlichem Einsatz. Dazu zählen die Informationen der eigenen Klientel in jüdischen Gemeinden und Synagogen über juristische Möglichkeiten, der regelmäßige Austausch mit anderen Verbänden wie den muslimischen Organisationen, die ebenfalls von Hasskriminalität betroffen sind, die Kategorisierung der Fälle anhand des Strafrechts, damit die Justiz die Datenerfassung nachvollziehen kann, die Kooperation mit Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Sachen Datenaustausch und Schulungen. Ein Vorteil im Vereinigten Königreich besteht auch darin, dass Polizeibeamte inzwischen die Aufnahme von Anzeigen und Verbrechen per Computer machen und in den entsprechenden Formularen automatisch Fragen zum Thema Hasskriminalität ausgefüllt werden müssen. Da es natürlich vorkommen kann, dass aufgrund des Arbeitsaufwandes manche Sachen übersehen werden, ist es von Vorteil, dass anerkannte zivilgesellschaftliche Organisationen wie CST Einblick in die Akten verlangen können. Dies wirkt als Korrektiv. Die Verantwortung des Staates beim Umgang mit dem Problem von Hassverbrechen legte Paul Giannasi vom britischen Justizministerium den Teilnehmern anschaulich dar; unter anderem mit dem Report „Challenge it. Report it. Stop it: The Government’s Plan to Tackle Hate Crime”. Gleichzeitig präsentierte er die vielbesuchte Internet-Anlaufstelle zur Information hin: „True Vision“, wo sogar eine App zum Anzeigen von Vorfällen heruntergeladen werden kann. „Es ist für uns wichtig eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten.“ Asif Sadiq, UK, National Association of the Muslim Police   Anschaulich zeigt der Vortrag von Wirginia Prejs vom polnischen Innenministerium, wo es ein spezielles „Team zum Schutz der Menschenrechte“ gibt, wie die öffentliche Wahrnehmung des Problems Hasskriminalität gesteigert werden kann, sei es durch Flyern an die Zielgruppe potentieller Opfer, Medien-Kampagnen, Fernseh-Werbung und einer informativen Internetseite über die Vorfälle gemeldet werden können.

DEFINITIONEN WICHTIG – OPFERGRUPPEN AUCH


Neben dem generellen Problem von unterschiedlichen Definitionen von Hassverbrechen, seitens der nationalen Sicherheitsbehörden – in den Niederlanden können sich zum Beispiel 12 Polizeidistrikte laut Auskunft einer niederländischen Teilnehmerin nicht auf eine einheitliche Definition einigen – europäischen Institutionen und verschiedenen Organisationen, werden in einigen Ländern aus politischen Gründen Gruppen wie Homosexuelle oder Aktivisten für Menschenrechte gar nicht als mögliche Opfer von Hasskriminalität gesehen.

WOZU DATENERHEBUNG UND BERICHTERSTATTUNG


Das Sammeln und die Analyse von Daten sowie die Berichterstattung über Hassverbrechen statten Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft mit einem wichtigen Instrument aus, mit welchem diese ihre Anliegen, der Regierung, den Strafvollzugsbehörden, den Medien und anderen präsentieren können. Glaubwürdige Daten liefern die Fakten, die benötigt werden, um für verbesserte öffentliche Maßnahmen und Politik eintreten zu können, um Hassverbrechen vorzubeugen und zu bekämpfen, sowie für Opferdienste, um auf spezielle Bedürfnisse von Minderheiten und Ausgegrenzten einzugehen. Zur Information von Medien, Justiz, Politik, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft finden sich weitere Richtlinien zum Monitoring von Hassverbrechen und durch Hass angeregte Vorfälle in der Publikation von Facing Facts: „Hassverbrechen sichtbar machen - den Tatsachen ins Auge sehen“.


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