islam.de » Hadithe
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Allahs Gesandter (s) hat gesagt:
"Das Recht des Kindes gegenüber seinem Vater ist, daß es einen schönen Namen bekommt, das ihm das Lesen und Schreiben, das Schwimmen und das (Pfeil-)Schießen beigebracht wird, daß es nur von Reinem (Erlaubtem; Halâl) ernährt wird und daß es verheiratet wird, wenn es erwachsen ist." << (Hâkim) |