Newsnational Dienstag, 26.03.2013 |  Drucken

Was sagt der Islam zu Sterbehilfe sowie Selbsttötung unter ärztlicher Beihilfe oder Aufsicht?

Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht - ZMD mit einer aktuellen Handreichung

Jeder Muslim glaubt daran fest, dass jeder Mensch sterben muss und der Sterbeprozess Bestandteil des Lebens ist, dennoch gilt es sein Leben und das Leben der anderen ernsthaft zu schützen. Er muss zudem seine Gesundheit pflegen und bewahren, und wenn er krank wird, muss er die mögliche und die erforderliche Behandlung suchen, soweit ihm eine mögliche kurative Therapie zur Verfügung steht. Bei schwerem Schicksal und bitterem Leiden, wie eine schwere unheilbare Krankheit, sollte er standhaft und geduldig bleiben und sein Vertrauen und seine Dankbarkeit gegenüber Gott  beibehalten. Er darf gleichzeitig eine mögliche Behandlung, die nicht zur Heilung führt, unterlassen und eine andere Maßnahme zur Linderung seiner Beschwerden und Symptome die  sog. „Palliative Medizin und Palliative Care“  in Anspruch nehmen.

Alle muslimischen Gelehrten und anerkannten Gutachten der Fatwa-Gremien von verschiedenen muslimischen Rechtschulen (Sunniten und Schiiten) lehnen jedoch die aktive, direkte oder indirekte Sterbehilfe sowie die Selbsttötung und die ärztliche Beihilfe zum Suizid strikt ab.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht daher in der Sterbebegleitung und der Schmerztherapie mit Palliative Care ein gutes und menschliches Vorgehen bei schwerer unheilbaren Krankheit, die in vieler Hinsicht mit dem Sinn und Geist von Leben und Tod im Islam vereinbart werden kann. Sie ist eine vernünftige Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe.

Der Autor Dr. M. Zouhair S. Halabi, Arzt für Innere Medizin, Strahlentherapie und Palliative Medizin hat dazu mit anderen Ärzten und Wissenschaftlern eine Handreichung geschrieben. Die Ausführungen des ZMD-Ausschussvorsitzenden für Umwelt und Tierschutz sind hier abrufbar und in Kürze auch als Paper in der Geschäftsstelle zu beziehen.

„Wir unterstreichen die Haltung der deutschen Ärzteschaft zu ihrem strikten „Nein“ zur aktiven Sterbehilfe. Wir fordern und begrüßen deswegen die Weiterentwicklung und flächendeckende Verbreitung der Palliative Medizin und Palliative Care“ kommentierte die Lage Zouhair Halabi im Zusammenhang einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die für dieses Jahr geplant ist.

„Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnitts zu bestimmen („Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“), jedoch immer  im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung. „so Halabi weiter. Deshalb ist auch so wichtig, dass Muslime ernsthaft Gedanken machen über Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dazu wird der ZMD in der nächsten Zeit eine Aufklärungskampagne starten, insbesondere im Zusammenhang von Organspenden.  





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