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Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) macht sich für das republikanisch-demokratische Staatswesen stark - „Als wir im letzten Herbst durch die Anschlagsserie auf deutsche Moscheen einerseits und die ernst zu nehmenden Terrorwarnungen und andererseits die Imame und Vorsteher unserer angeschlossenen Moscheevereine und Gemeinden dazu aufriefen, die „Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung“ zum Thema der Freitagspredigten zu machen, wurden wir durch die sehr positive Resonanz ermutigt diese Initiative und Arbeit fortzusetzen“, kommentierte heute der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek diese Aktion.




MuhammadSameer Murtaza
Der Islam- und Politikwissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza wird das Projekt "Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund" mit wöchentlich erscheinenden Aufsätzen redaktionell begleiten und dazu beitragen, das im Internet eine hoffentlich rege Diskussion entsteht. Dadurch soll Muslimen, insbesondere Jugendlichen in den Moscheen, unser republikanisch-demokratisches Staatswesen näher gebracht werden.


"Ihre geplante Initiative unter muslimischen Jugendlichen in Deutschland "Das Grundgesetz im (Migrations) Vordergrund" kann ich in diesem Zusammenhang nur unterstützen, denn das rechtsstaatlich-demokratische Staatswesen in Deutschland ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass respektvolles Zusammenleben gelingen kann".

Christian Wulff, Bundespräsident a.D.




Cem Özdemir, Bundesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
"In unserer multikulturellen Gesellschaft brauchen wir einen Grundbestand an geteilten Überzeugungen und Grundwerten, der die Gesellschaft zusammenhält und eine republikanische Integration in unser Gemeinwesen leitet. (...) Ich begrüße es daher, wenn Sie mit Ihrem Projekt die Bedeutung unseres Grundgesetzes in den Vordergrund rücken, die Identifikation muslimischer Jugendlicher mit ihrem Land stärken und sie dabei motivieren, sich aktiv in die Gestaltung unserer Demokratie einzubringen."


"Das Grundgesetz und vor allem seine ersten 20 Artikel bilden unsere demokratische und freiheitliche Leitkultur in Deutschland. Es beschreibt, wie wir uns in Deutschland begegnen und unser Zusammenleben gestalten wollen. Die Achtung der Menschenwürde, die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, soziale Bürgerrechte, gegenseitige Toleranz und Freiheitsliebe – all diese Werte sind im Grundgesetz beschrieben. Aber sie sind damit nicht dauerhaft erkämpft. Sie müssen mit Leben erfüllt werden – jeden Tag aufs Neue. Das kann nur gelingen, wenn alle Menschen, die in Deutschland leben, diese Grundwerte unserer Verfassung kennen und nutzen – und damit auch ihre ganz persönlichen Rechte und Pflichten. Deshalb haben wir als SPD die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes in zehn verschiedene Sprachen übersetzt. Und es freut mich, wenn auch andere Institutionen und Initiativen aus Politik und Gesellschaft dazu beitragen, möglichst vielen Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Land das Grundgesetz zu erklären und nahezubringen."

Sigmar Gabriel, SPD-Parteivorsitzender




Oskar Lafontaine, DIE LINKE
„Das Grundgesetz stellt wichtige Regeln für das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland auf. Zur Integration gehört daher natürlich auch eine Identifikation mit Werten, die in der Verfassung verankert sind: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, soziale Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit. Wenn sich hierfür möglichst viele Menschen einsetzen, dann wirkt auch das Grundgesetz als gemeinsame Basis verbindend – unabhängig von Religionszugehörigkeiten oder kulturellen Prägungen. Ich begrüße es daher, dass Sie mit Ihrem Projekt zentrale Artikel unserer Verfassung einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten.“


"Für Liberale ist die Bundesrepublik Deutschland schon lange ein Einwanderungsland. Heute weist bereits jedes dritte Kind unter 6 Jahren einen Migrationshintergrund auf. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit der Integration, welche durch den demographischen Wandel noch verstärkt wird.

Dabei ist unser Grundgesetz weit mehr als nur die rechtliche Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland - es prägt auch unser politisches und kulturelles Selbstverständnis als Republik der Bürger. Das Grundgesetz ist eine Einladung an alle Menschen, Gläubige wie Nicht-Gläubige, sich zu einem gemeinsamen Wertefundament zu bekennen: zur unantastbaren Würde des Menschen und zu den Freiheiten gleichberechtigter Bürgerinnen und Bürger im föderalen und demokratischen Rechts- und Sozialstaat.

Es ist verdienstvoll, über das Grundgesetz und seine Bedeutung aufzuklären. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg!"


Philipp Rösler, Wirtschaftsminister, Vorsitzender der FDP und Vizekanzler




Hermann Gröhe, Generalsekretär der CDU
"Das Grundgesetz steht für die Lehren aus der Geschichte, die Rückkehr Deutschlands in die Gemeinschaft freiheitlicher Demokratien und eine eindrucksvolle politische, ökonomische und soziale Erfolgsgeschichte unseres Landes, zu der auch Millionen Migranten muslimischen Glaubens wichtiges beigetragen haben.

Im Grundgesetz werden wichtige Traditionslinien deutscher und europäischer Geschichte von der griechischen Philosophie und dem römischen Recht, jüdischen und christlichen Glaubensvorstellungen, Humanismus und Aufklärung bis zum bewussten demokratischen Neubeginn nach den Schrecken des zweiten Weltkrieges deutlich. Ausgehend von der gleichen Würde jedes Menschen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder seinem Geschlecht ist die grundgesetzliche Ordnung eine offene Einladung für die Migranten in unserem Land, eine verbindliche Grundlage für ein gelingendes Zusammenleben und eine bleibende Verpflichtung auch zum Kampf gegen jede Form von Ausländerfeindlichkeit oder religiöse Intoleranz.

Mit der Initiative „Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund“ des Zentralrats der Muslime in Deutschland wird ein wichtiger Beitrag geleistet, in diesem Sinne für eine aktive Bejahung und Verteidigung unserer grundgesetzlichen Ordnung zu werben. Denn: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“"


In Deutschland leben mittlerweile rund vier Millionen Menschen islamischen Glaubens. Daraus resultiert die gemeinschaftliche Aufgabe, Integration zu betreiben, eine Kultur der Anerkennung zu schaffen. Das ist eine Aufgabe, die beide Seiten verpflichtet, die so genannte Mehrheitsgesellschaft und eben auch die islamischen Glaubensgemeinschaften. Elementar für ein gelingendes Zusammenleben sind die Anerkennung des Grundgesetzes und die Achtung der Freiheiten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten.

Wolfgang Thierse, Bundestagsvizepräsident


Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund


1. Einführung


1.1 Grußwort von Muhammad Sameer Murtaza

1.2 Die Anfänge des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland


2. Das Grundgesetz

2.1. Die Präambel des Grundgesetzes

2.2. Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Muhammad Sameer Murtaza)

2.3. Artikel 2: Leben - Elementarster Wert des Grundgesetzes (Muhammad Sameer Murtaza)

2.4. Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz (Hasret Karacuban)

2.5. Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit] aus muslimischer Sicht (Murad Wilfried Hofmann)

2.6. Artikel 5 - Die Meinungsfreiheit (Muhammad Sameer Murtaza)

2.7. Artikel 6 - Ehe und Familie (Samina Khan)

2.8 Artikel 7 - Das Schulwesen (Marc Phillip Nogueira)

2.9 Artikel 8 - Die Versammmlungsfreiheit (Prof. Dr. Ruth Zimmerling)

2.10 Artikel 9 - Die Vereinigungsfreiheit (Astrit Rexhaj)

2.11 Artikel 10 - Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis (Aydan Özoguz)

2.12 Artikel 11 - Das Grundrecht der Freizügigkeit (Cemile Giousouf)

2.13 Artikel 12 - Die Berufsfreiheit (Muammer Duran)

2.14 Artikel 12a - Wehr- und Dienstpflicht (Stephan Mayer)

2.15 Artikel 13 - Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Ali Baş)

2.16 Artikel 14 - Eigentum, Erbrecht und Enteignung (Bernhard "Felix" von Grünberg)

2.17 Artikel 15 - Die Sozialisierung (Muhammad Sameer Murtaza)

2.18 Artikel 16 - Verbot der Ausbürgerung, Auslieferung (Doris Schröder-Köpf)

2.19 Artikel 16a - Das Asylrecht (Saloua Mohammed)

2.20 Artikel 17 - Vom Gnadenrecht zum Bürgerrecht (Norbert Lammert)

2.21 Artikel 17a- Grundrechtsbeschränkungen im Wehrbereich (Haluk Yildiz)

2.22 Artikel 18 – Verwirkung von Grundrechten (Michael Hartmann)

2.23 Artikel 19 – Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalt-, Rechtswegegarantie (Tarek Al-Wazir)

2.24 Artikel 20 und 20a – Staatsstrukturprinzipien, Widerstandsrecht und Schutz der natürlichen Grundlagen (Muhammad Sameer Murtaza)

2.25 Parteien in der politischen Willensbildung (Claudia Roth)

2.26 Fraktion und Abgeordneter (Prof. Dr. Hans Buchheim)

2.27 Der Deutsche Bundestag  (Dr. Annette Schmitt)

2.28 Der Bundesrat (Winfried Kretschmann)

2.29 Direkte Demokratie – Allheilmittel gegen Politikverdruss und für bessere Politik? (Andrea Nahles)

2.30 Der Bundespräsident (Hans-Christian Ströbele)

2.31 Die Bundesregierung (Sebastian Edathy)

2.32 Die Gesetzgebung des Bundes (Omid Nouripour)

2.33 Das Bundesverfassungsgericht (Susanne Baer)

3. Betrachtungen zum Grundgesetz

3.1 Deutschland und die Welt auf der Basis des Grundgesetzes (Altbundespräsident Walter Scheel)

3.2 Aus dem Miteinander entsteht unser deutsches „Wir“ (Altbundespräsident Christian Wulff)

4. Schlusswort

4.1 Statt eines Schlusswortes: ein Plädoyer für eine gelebte Verfassung (Muhammad Sameer Murtaza)

5. Supplement

4.1 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

4.2 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Arabisch)

4.3 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Türkisch)

4.4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

4.5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Arabisch)

4.6 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Türkisch)