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Freitag, 17.09.2021

Betender Muslim illustriert - Oft fehlende Möglichkeit für das Gebet oder Freitagsgebet für jugendstrafgefangene Muslime bzw. generell für Muslime im Strafvollzug
Betender Muslim illustriert - Oft fehlende Möglichkeit für das Gebet oder Freitagsgebet für jugendstrafgefangene Muslime bzw. generell für Muslime im Strafvollzug

Muslimische Jugendstrafgefangene laut Studie benachteiligt

Mehr als die Hälfte der muslimischen Jugendlichen fehlen Gebetsräume und die Möglichkeit für regelmäßige Gottesdienste wie das Freitagsgebet oder religiöse Gebräuche wie das Fastenbrechen im Ramadan

Tübingen Muslimische Jugendstrafgefangene sind nach einer Studie der Uni Tübingen bei der religiösen Betreuung gegenüber ihren christlichen Mithäftlingen benachteiligt. In der am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Kriminologie wird deshalb ein Ausbau der islamischen Gefängnisseelsorge angeregt.

Gefängnisseelsorge spielt demnach für die Resozialisierung und die Radikalisierungsvorbeugung eine wichtige Rolle. Die Autoren zeigen sich überrascht, dass für eine sehr große Mehrheit der Gefangenen der Glaube wichtig ist. 84 Prozent der befragten Muslime und 78 Prozent der interviewten Christen schätzen sich als religiös ein.

Mehr als die Hälfte der muslimischen Jugendlichen sieht sich benachteiligt, weil Gebetsräume fehlen oder religiöse Gebräuche wie das Fastenbrechen im Ramadan mit Abläufen im Strafvollzug schwer zu vereinbaren sind. Auch Gottesdienste wie das Freitagsgebet finden demnach nicht regelmäßig statt. Ein verfestigtes extremistisches Weltbild stellten die Forscher bei einem Prozent der muslimischen Inhaftierten fest.

Den Anteil muslimischer Jugendstrafgefangener in deutschen Jugendstrafanstalten schätzen die Autoren der Studie auf 40 Prozent. Befragt wurden 766 männliche und 62 weibliche Gefangene von 15 bis 25 Jahren in acht Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Interviews mit Seelsorgern, Anstaltsleitungen und Beschäftigten ergänzen die Erhebung.

Hinter der Studie stehen außer der Universität Tübingen auch der Kriminologische Dienst Baden-Württemberg und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN). Das Bundesforschungsministerium unterstützte das Projekt.



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