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Mittwoch, 19.03.2014

NRW: Erlangung der Körperschaftsrechte wird erschwert

ZMD: "Gesetzesentwurf hat Schlagseite, weil es den Verdacht nährt, Religionsgemeinschaften erster und zweiter Klasse zu formulieren

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erstmals gesetzlich regeln. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von allen fünf Landtagsfraktionen getragen wird, hat der Hauptausschuss des Landtags an diesem Donnerstag abschließend beraten, ohne aber muslimische Stimmen einzuholen. Mit der Gesetzesinitiative will das Landesparlament die Entwicklungen im Religionsverfassungsrecht „zeitgemäß aufgreifen“. Dabei sollen Verleihung sowie Aberkennung der Körperschaftsrechte detailliert geregelt werden und von nun auch vom politischen Votum des Landtages abhängig sein.

Vor allem muslimische Organisationen streben in NRW gegenwärtig einen Körperschaftsstatus an. Pikant: Die Rechtslage der beiden großen Kirchen und die jüdische Kulturgemeinde werde durch das neue Gesetz „nicht berührt“. Aus dem Landtag heisst es zudem „Wir müssen unbedingt verhindern, dass es in Deutschland zu einem Anerkennungs-Tourismus von Religionsgemeinschaften kommt.“

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland gab gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur gestern folgende Stellungnahme dazu ab:

"Die Mitwirkungsrechte als Religionsgemeinschaft sind im Grundgesetz verbrieft und bleiben davon (Gesetzesentwurf) unberührt, weil es hier um die Erlangung der Körperschaftsrechte geht. Gleichwohl hat der Gesetzesentwurf zur Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine Schlagseite. Man setzt sich so dem Verdacht aus, politisch den Tatbestand von Religionsgemeinschaften erster und zweiter Klasse zu formulieren. Das passt nicht zum Gleichheitsgrundsatz und den Reden zur Bejahung der religiösen Vielfalt in Deutschland. Es hätte dem Landtag auch gut gestanden gestern bei der Anhörung die Hauptgruppe der Betroffenen – nämlich die muslimischen Religionsgemeinschaften - direkt anzuhören“



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