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Freitag, 05.03.2021

NRW:Gegenteil von Gleichberechtigung! Erneut werden Barrieren für einzelne Bevölkerungsgruppen errichtet

Richter, Schöffen, Staatsanwälte sowie andere Justizbeschäftigte im Dienst dürfen keine religiösen und weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke mehr tragen

Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwochabend. Damit sind für die Bediensteten weder Kreuz, Kippa noch Kopftuch erlaubt. Zudem weitet das Gesetz das Verbot der Gesichtsverhüllung für Richter und Beamte während ihrer Tätigkeit auf alle Justizbeschäftigte aus, "es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies"

Enttäuscht zeigte sich der Landesvorsitzender des ZMD, Samir Bouaissa, über diesen Beschluss: "Wieder werden vor allem muslimische Frauen ausgegrenzt und ihnen pauschal fehlende Neutralität unterstellt und damit praktisch Berufsverbote ausgesprochen. "Anstatt die gesellschaftliche Normalität auf allen Ebenen, auch in der Justiz abzubilden, so wie es in weiten Teilen Europas und der Welt längst Realität ist, werden hier erneut Barrieren für einzelne Bevölkerungsgruppen errichtet" so der Landesvorsitzende weiter. " Ich habe ehrlich gesagt neben der Verfassungsmässigkeit dieser Entscheidung keine Phantasie, wie z.B. eine Muslima oder ein Jude mit Kippa, die jahrelang ohne Beanstandungen als Schöffen einen Beitrag zu unserem Rechtsstaat gelöeistet haben, dies nun nicht mehr dürfen" ergänzte Bouaissa.

Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld (Grüne) kritisierte, das Gesetz schieße über sein Ziel hinaus. Auch für die Grünen stehe das Neutralitätsgebot außer Frage. Zugleich dürften Beschäftigte nicht wegen ihres weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Die Optik allein sei nicht ausschlagend dafür, ob Neutralität gewahrt werde. Das Gesetz bedeute praktisch ein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch oder jüdische Männer mit Kippa im Bereich der Justiz. Das Verbot sei zu pauschal formuliert. So müssten ehrenamtliche Richter, die die Vielfalt der Bevölkerung repräsentierten, davon ausgenommen werden.




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