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Montag, 04.05.2020

Vorsichtige, schrittweise Öffnung frühestens ab 09. Mai nur für einzelne Pflichtgebete - Gemeinsamer Ratgeber des KRM

Angesichts der aktuellen Lage bleibt ZMD weiter bei der Empfehlung, die Moscheen grundsätzlich geschlossen zu halten

Der ZMD hat zusammen mit den muslimischen Religionsgemeinschaften im Koordinationsrat der Muslime (KRM) heute Handlungsanweisungen, Regeln und Anforderungskataloge erarbeitet, für Moscheegemeinden die diese Regularien umsetzen und somit eine Schrittweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten für sich verantworten möchten.

Der mehrsprachige Ratgeber (u.a. Arabisch u. Türkisch) und Anforderungskatalog, inklusive Flyer und Plakate für Moscheen sind hier (http://koordinationsrat.de/ratgeber-zur-moscheeoeffnung) bereitgestellt. Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und gegebenenfalls ergänzt, insbesondere im Hinblick auf die nächste Bund- Länderkonferenz.

Eine vorsichtige und nur schrittweise Öffnung gilt frühestens ab dem 09. Mai 2020 und nur für einzelne Pflichtgebete in der Moschee, nicht aber bis auf weiteres für die Freitags,- Fest- und Tarâwihgebete. Zudem sind Veranstaltungen anderer Art weiterhin nicht durchführbar.

Der Vorsitzende des ZMD Aiman A. Mazyek kommentierte dies wie folgt:

„Lieber Geschwister, der obige Ratgeber versteht sich keineswegs als Aufforderung die Moschee jetzt unbedingt zu öffnen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) steht weiter auf dem Standpunkt angesichts der aktuellen Zahlen und medizinisch ungeklärten Frage, was Impfstoff und Medikationen dagegen angeht, die Moscheen bis auf weiteres geschlossen zu halten.

Diese Entscheidung und Haltung fällt uns keineswegs einfach. Doch in Verantwortung vor Allah und den Menschen und angesichts auch der immensen organisatorischen Bedingungen und Einschränkungen, an dem eine Öffnung einer Moschee derzeit geknüpft ist, kommen wir aus unserer Sicht zum Schluss, weiter an dieser Empfehlung festzuhalten - und Gott weiß es besser."






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