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Freitag, 10.11.2017
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Der Stimmung im Land nachgegeben?ZMD kritisiert Urteil des Oberverwaltungsgericht zum Islamischen Religionsunterricht - Urteil geht 20-jähriger Rechtsstreit vorausDer Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland haben auch weiterhin keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag in einem Revisionsverfahren.In der Pressemitteilung des ZMD hieß es heute: "Wir bedauern die Entscheidung (09.11.2017) des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Islamischen Religionsunterricht, weil sie in erster Linie dem unbestrittenen Bedarf der muslimischen Kinder in den Schulen in Nordrhein-Westfalen keine sichere Zukunftsperspektive bietet. Es ist abermals eine wichtige Chance vertan worden, ein sicheres und vor allem verfassungsrechtlich stabiles Modell als das 2019 auslaufende NRW-Beiratsmodell gemeinsam zu schaffen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) als Religionsgemeinschaft wird jedenfalls weiterhin seine religiöse und gesellschaftliche Verantwortung zum Wohle der Muslime und der Allgemeinheit wahrnehmen, so wie er es in letzten 30 Jahren vorgenommen hat." Dem Urteil geht ein fast 20-jähriger Rechtsstreit voraus. Bereits 1998 hatten Islamrat und Zentralrat der Muslime gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen geklagt. In mehreren Instanzen – darunter auch am OVG Münster – war ihnen aber der Status der Religionsgemeinschaft abgesprochen worden. Schließlich hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein OVG-Urteil auf und verwies den Fall nach Münster zurück. In NRW gibt es seit 2012 einen Modellversuch islamischen Religionsunterricht unter Aufsicht des Landes. Derzeit werden Form und Inhalt durch einen Beirat bestimmt, in denen verschiedene Islamverbände, darunter auch der ZMD und das Schulministerium Vertreter entsenden. Der Beirat erteilt auch die Lehrerlaubnis für die Pädagogen. Die Übergangslösung gilt bis 2019. |