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Dienstag, 17.05.2016

Moschee-Schänder jetzt erst als rechtsradikaler Extremist verurteilt

Beim „stattbekannten Kriminellen“ fanden sich Nazi-Symbole in der Zelle

Lange Zeit wollten die Medien und die Öffentlichkeit nichts von dem rechten Gedankengut des gefassten Moschee-Schänders wissen, der neben Koran-Verbrennungen auch Imam-Kutten in Brand steckte, um somit zwei Moscheen in Bielefeld zu schänden.
Anfangs hieß es nur, der Verbrecher sei ein stadtbekannter Krimineller, der wegen Diebstahldelikten verklagt wurde.
Obwohl viele bekannte Persönlichkeiten, nach dem dies an die Öffentlichkeit gelangte, darunter auch der Vorstandsvorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek medial dieser Vertuschung entgegentraten, sah die Polizei trotz all dessen keinen weiteren Anlass dazu, einen rechtsextremistischen Hintergrund einzubeziehen.
Der Angeklagte versuchte sich strafmildern hinter der Tat des Knackens einer Geldkassette in den Gebetsräumen zu verstecken, dennoch war eigentlich von Anfang an klar, dass jemand der den Koran und heilige Utensilien in einem Gotteshaus mutmaßlich zerstören will, nicht nur ein „einfacher“ Dieb ist, sondern ein rassistischer, rechtsradikaler Faschist.
Eine unfassbare Verharmlosung der Tat und eine Schande für die Justiz und die Medienlandschaft.

Endlich! Die Wahrheit kommt ans Licht

Ein Wunder, dass nach all dem Schwindel und den Unwahrheiten doch noch diese Nachricht erschienen ist.
Erst nach dem die Gefängniszelle des Inhaftierten durchsucht wurde und diese Meldung jetzt an die Öffentlichkeit gelangte, zeigte sich wie Manuel L. wirklich gesinnt ist und was es mit dem „Dieb“ wirklich auf sich hat, der völlig zu Unrecht eine derartige Verharmlosung seiner Taten genießen durfte. Die Justizbeamten fanden letztes Jahr im September in der Gefängniszelle bei einer Durchsuchung des Angeklagten Manuel L. selbstskizzierte Nazisymbole, wie das Hakenkreuz, die Zahl 88, welche für „Heil Hitler“ steht, SS-Runen sowie eine Zeichnung von Adolf Hitler.
Warum die Nazi-Zeichen dem Anstaltspersonal nicht früher aufgefallen waren, ist bis jetzt noch ungeklärt. Die Amtsrichterin Ingrid Kohls äußerte sich zu den Geschehnissen wie folgt: »So etwas hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Man verwendet die Symbole, um die Nazi-Botschaft weiter zu tragen. Und das wollen wir nicht.« Auch nach mehreren Nachfragen blieb Manuel L., bei seiner Aussage, er habe nichts mit rechtem Gedankengut zu tun. Die Amtsrichterin In¬grid Kohls, veranlasste sofort als Konsequenz eine weitere Haftstrafe von sechs Monaten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Manuel L., bis Sommer 2017 inhaftiert bleiben.
Die gezielten Vertuschungsversuche, die Verharmlosung von islamfeindlichen Straftaten und die Gefahr der Rechten Gewalt ist stärker präsent denn je.
(Suphian Al-Sayad)




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