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Samstag, 29.12.2001

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Frankfurter Rundschau schrieb:



Frankfurter Rundschau, 18.12.01

Ruswurf wegen Terror-Flugblatt

Weil er ein Flugblatt an seinen Arbeitsplatz mitbrachte, in dem der Anschlag auf das World Trade Center in New York gerechtfertigt und zum "Heiligen Krieg" gegen die USA aufgerufen wurde, hat die Lufthansa Service Gesellschaft (LSG) einem 37 Jahre alten Hubwagenfahrer fristlos gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt kämpft der Mann jetzt um seinen Arbeitsplatz.

Vor einer Moschee hatte der bekennende Muslim am 7. Oktober das Flugblatt von einem Unbekannten in die Hand gedrückt bekommen, es nur kurz angelesen,eingesteckt und dann mit zur Arbeit genommen. Während einer Diskussion mit zwei Kollegen über die Terroranschläge vom 11. September hatte er das zweiseitige Papier aus der Tasche gezogen und zu seinen Kollegen gesagt: "Es gibt auch noch andere Stimmen. Das solltet ihr mal lesen." Einer der Mitdiskutanten nahm ihm daraufhin das Flugblatt ab, kopierte es und legte die Kopie schließlich dem Personalchef vor.

Die Verantwortlichen der Lufthansa-Tochter suspendierten den Vorfeldfahrer umgehend. Damit war die Sache aber noch nicht erledigt: Einige Tage später sprach das Unternehmen seinem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aus. Zur Begründung hieß es: Als internationales Unternehmen in der Luftverkehrsbranche habe man noch viel mehr als andere die Pflicht, in der Öffentlichkeit und bei Kunden den Eindruck zu verhindern, die Verbreitung derartigen Gedankenguts werde geduldet oder gar gefördert.

Der 37-Jährige wehrte sich und erhob Kündigungsschutzklage. Er habe damals das Flugblatt nur angelesen gehabt und sich nicht mit dem Inhalt identifiziert, verteidigte Gewerkschaftssekretärin Helga Markwat während der Verhandlung am Montag den Gekündigten vor dem Arbeitsgericht.

Erich Oetken, Leiter der Rechtsabteilung der LSG hielt dagegen: "Seit dem 11. September ist das Umfeld anders. Es besteht kein Vertrauensverhältnis zum Kläger mehr. Man könnte uns nach einem möglichen Anschlag sagen, ihr habt Hinweise gehabt und nichts getan."

Eine gütliche Einigung kam am Montag nicht zustande. Ihm gehe es um seinen Arbeitsplatz und nicht um eine Abfindung, erklärte der 37-Jährige.

Die Verhandlung geht weiter. Am 27. März 2002 wird die 6. Kammer in der Sache wieder zusammentreten.


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