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Donnerstag, 30.10.2014

Das neue Sterbehilfegesetz darf keine Lizenz zum Töten sein

Ein Gott-gläubiger Mensch glaubt nicht an die absolute Autonomie des Lebens - Passive Sterbehilfe lehnt der Islam aber nicht kategorisch ab

Der Islam lehnt eine Nützlichkeitsdebatte sowohl für den Anfang wie für das Ende des Lebens ab. Ein Gott-gläubiger Mensch glaubt nicht an die absolute Autonomie des Lebens. Passive Sterbehilfe lehnt der Islam aber nicht kategorisch ab, z.B. ist es nicht geboten den Tod durch ein Übermaß an Behandlung wiederum im Übermaß hinauszuzögern.

Vor einigen Monaten hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) eine Handreichung herausgebracht, die die Position des Islam in der Frage der Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Palliativmedizin erläutert. (Diese ist hier abrufbar oder über sekretarait@zentralrat.de  gegen einen Unkostenbeitrag von 3 Euro als Broschüre zu beziehen).

Im Hinblick auf ein bevorstehendes Sterbehilfegesetz setzten die Muslime zusammen mit den anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland daher den Akzent auf: Sterbehilfe ja, aber keine Lizenz Schwerkranken den Tod herbeizuführen.

Aiman Mazyek schrieb im TheEuropean einen Debattenbeitrag dazu. Dabei kommt es bei dem Gesetz vor allem darauf an, dass bei der intensivsten Sterbebegleitung auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erweitert und so eine menschenwürdige, pflegerische und medizinische Zuwendungen besser gewährleistet wird, einschließlich, die eines besseren Zusammenspiel von Haus und Pflegeeinrichtungen (die z.B. auch für muslimische Patienten wichtig sind).



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