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Mittwoch, 30.09.2009
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Grundsätzlich darf in der der Schule gebetet werden

Die Verteidigung des hohen Gutes der Religionsfreiheit. – Lob vom KRM, CDU, FDP, GRÜNE und Bistum: „Vertrauen in Rechtsstaat“ - GRÜNE-Kritik an der Schulleiterin

Das Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass der 16-jährige muslimische Schüler berechtigt ist, einmal täglich in der Pause in der Schule sein Gebet zu verrichten. Der Vorsitzende Richter Uwe Wegener hatte gleich am Anfang der Verhandlung auf die Bedeutung des Falls hingewiesen: "Es geht hier nicht um kleine Rechtsvorschriften." Das Grundrecht auf Religionsfreiheit stehe im Konflikt mit Verfassungsgrundsatz Artikel 7 - dem staatlichen Erziehungsauftrag und dem Neutralitätsgebot an Schulen.

Die religionspolitische Sprecherin der CDU/CSU Ingrid Fischbach sagte dazu heute in einer Stellungnahme: „Muslime sollen an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird. Insofern begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugunsten eines islamischen Schülers. Religionsfreiheit umfasst auch das Recht des einzelnen, seinen Glauben zu bekunden. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger des Islam.

Die Schule habe sich ein anderes Urteil erhofft, werde es aber respektieren, sagte Schulleiterin Brigitte Burchardt.

Im Deutschen Bundestag sprachen wir mit dem religionspolitischen Sprecher der GRÜNEN Josef Winkler. Der Parlamentarier erklärte:"Das Urteil begrüße ich ausdrücklich. Zeigt es doch, Religionen haben einen hohen Stellenwert." Er sprach die betreffende Schulleiterin an, die "die ganze Angelegenheit unnötig aufgebauscht habe."

Niemand sei doch durch das Beten in Nebenfluren belästigt oder behindert worden. Man soll ja auch bedenken, so Winkler weiter "es handelt sich um ein Schulgebäude, nicht um eine Kirche oder ein anderes geweihtes Gotteshaus." Winkler erklärte ausdrücklich:" Religion gehört in die Öffentlichkeit" Und dies wiederum bedeute nun mal Kirchenglocken, Gebete "und alles was zu einer Religionsausübung dazugehöre."

Der scheidende KRM-Sprecher Ayyub Köhler, der von Bekir Alboga heute abgelöst wird, sagte der Katholischen Nachrichtenorganisation: „"Wir freuen uns über die freie Religionsausübung und über den Respekt vor der Glaubensüberzeugung des Anderen. Auf dieser Tugend beruht unsere politische Kultur. Das Urteil bestätigt das Vertrauen der Muslime in unseren Rechtsstaat."

Das Erzbistum Berlin begrüßte auch die Entscheidung. Sie stärke die Religionsfreiheit, erklärte Bistumssprecher Stefan Förner.

Interessant auch in diesem Zusammenhang, was
Hans-Michael Goldmann Beauftragter der FDP-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften dazu islam.de exlusiv mitteilte: "Da es an vielen Schulen in Deutschland Stille- und Gebetsräume gibt ist es nur konsequent, wenn auch Muslime in den Schulen in Ruhe ihrem Gebet nachgehen können." Er begrüße ebenfalls das Urteil.

Seine Kollegin, die bildungspolitische Sprecherin der FDP Frau Mieke Senftleben kommentiert: "Ein kluges Urteil". Die Religionsfreiheit werde gewahrt und damit ein Zeichen für Toleranz gesetzt.




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