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Freitag, 30.01.2004
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Urteil im Fall des Brandanschlages auf Moschee in Wolfenbüttel

21-Jährige erhielt ein Jahr Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Brandanschlag – Strafe hat keine abschreckende Wirkung

WOLFENBÜTTEL- Zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilte gestern die Zweite große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig eine 21-jährige Frau, die wegen Beihilfe zu versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die gebürtige Wolfenbüttelerin bei dem Brandanschlag auf die Moschee ihrer Heimatstadt im November 2002 persönliche Gegenstände der sieben rechtsextremistischen Täter wie Handys und Portemonnaies in einer Tüte in ihre Wohnung gebracht hatte, damit sie diese bei einer möglichen Flucht nicht verlieren könnten. Zum Zeitpunkt der Tat hatte sich die Familie des Vorbeters in dem Gebäude aufgehalten. Sie blieb unverletzt, weil die Brandsätze nicht zündeten.
Das Verfahren gegen die 21-Jährige war vom Hauptverfahren abgetrennt worden, um ein Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit der Frau einzuholen. Die Gutachterin sah trotz psychischer Störungen der Angeklagten keine Einschränkung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Im Gegenteil: "Sie war gerade an dem Tag in einem besonders guten und fröhlichen Zustand, weil sie einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hatte."

Dennoch hat das Strafmaß beileibe keine abschreckende Wirkung. Strafmildernd könnte die Tatsache sein, dass die 21-Jährige ihre Tat bereute und beteuerte zu wissen, dass sie einen "Riesenfehler" gemacht habe. Die Strafe wird zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Sollte die Verurteilte im März nicht– wie geplant– ihre Ausbildung fortsetzen, werden zusätzlich 50 Stunden gemeinnützige Arbeit fällig. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig




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