Newsnational Montag, 15.09.2025 |  Drucken

Recherche Bayerischer Rundfunk: Münchner Soldat nach Gaza-Vorfall angezeigt

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Tötungsvorwurfs – Brisanter Fall für deutsche Justiz

Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen-israelischen Doppelstaater eröffnet. Der in München lebende Soldat der israelischen Armee wird verdächtigt, als Scharfschütze im Gazakrieg am 19. Januar eine unbewaffnete Palästinenserin getötet zu haben. Dies bestätigte die Behörde in einer offiziellen Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag. Das Verfahren beruht auf einer Anzeige der Organisation European Legal Support Center (ELSC) sowie auf einem investigativen Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR). Der Vorfall, der nun justiziell aufgearbeitet werden soll, habe sich laut den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler im Flüchtlingslager al-Mawasi bei Chan Yunis im Süden des Gazastreifens ereignet. Die Staatsanwaltschaft gibt in ihrer Mitteilung an, es bestehe der „hinreichende Verdacht“, dass der 33-jährige Beschuldigte die 20-jährige Nuzha Abd al-Karim Radwan „rechtswidrig und vorsätzlich getötet“ habe. Sie sei in einer als sicher deklarierten Zone von einem gezielten Schuss aus seinem Gewhr getroffen worden. Die Ermittlungen der Münchner Behörden wurden unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip (§ 1 Völkerstrafgesetzbuch) aufgenommen. Dieses Prinzip erlaubt es Deutschland, besonders schwere Völkerrechtsverbrechen – wie Kriegsverbrechen – unabhängig vom Tatort oder der Nationalität des Opfers zu verfolgen, sofern der Beschuldigte sich in Deutschland aufhält.

Der Fall wird weltweit aufmerksam, insbesondere von Internationalen Menschenrechtsorganisationen, beobachten

Der BR-Bericht hatte sich zunächst auf Augenzeugen und lokale Journalisten im Gazastreifen gestützt, die den Vorfall dokumentiert hatten. Diese Berichte wurden nun durch die staatsanwaltschaftliche Bestätigung erheblich aufgewertet. In ihrer Pressemitteilung führt die Staatsanwaltschaft weiter aus, man stehe in „engem Kontakt“ mit den zuständigen deutschen Bundesbehörden, um Informationen von den israelischen Stellen einzuholen. Die Beweisführung in einem solchen internationalen Fall gilt als äußerst schwierig. Die Ermittler müssen die Situation vor Ort rekonstruieren, was angesichts des andauernden Konflikts eine enorme Herausforderung darstellt. Die israelische Armee (IDF) hatte auf Anfragen zum konkreten Fall bisher keine Stellungnahme abgegeben.  Menschenrechtsorganisationen beobachten den Fall aufmerksam, da es sich um einen potenziell präzedenzlosen Vorgang handeln könnte. Es ist äußerst selten, dass ein mutmaßliches Kriegsverbrechen aus dem israelisch-palästinensischen Konflikt direkt vor einem deutschen Strafgericht verhandelt wird. Ob es tatsächlich zu einer Anklage in Deutschland kommt, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft betonte, die Ermittlungen seien komplex und dauerten an. Der Beschuldigte genießt die Unschuldsvermutung bis zu einer möglichen Verurteilung.



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