Newsinternational Mittwoch, 09.11.2022 |  Drucken


Ein öffentliches Wandgemälde von Abdullah Haron in Kapstadt
Ein öffentliches Wandgemälde von Abdullah Haron in Kapstadt

Tod von Anti-Apartheid-Imam in Südafrika wird neu untersucht

Imam und Aktivist Abdullah Haron starb vor 53 Jahren unter ungeklärten Haftumständen in einer südafrikanischen Polizeistation. Eine neuerliche gerichtliche Untersuchung soll jetzt die Todesumstände klären.

Pretoria (KNA) In Südafrika soll ein fast vergessenes Kapitel Apartheid-Geschichte aufgearbeitet werden: Mehr als 50 Jahre nach dem Tod des muslimischen Glaubensführers und Politaktivisten Abdullah Haron haben die Behörden diese Woche die Ermittlungen wiederaufgenommen. Dies sei ein "historischer Moment für Südafrika", so Katarzyna Zdunczyk von der südafrikanischen Foundation for Human Rights (FHR) gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Haron, ein Imam aus Kapstadt, galt als einer der herausragendsten Glaubensvertreter im Kampf gegen das Apartheid-Regime. Sein Tod vor 53 Jahren hatte das Land schockiert: Er starb mit Blutergüssen und einer gebrochenen Rippe nach 123 Tagen Haft in einer Polizeistation. Die damalige Regierung wies die Verantwortung zurück; Harons Familie glaubt an Mord. Eine neuerliche gerichtliche Untersuchung soll jetzt die Todesumstände klären.

"Rechenschaft für Apartheid-Verbrechen ist entscheidend für die Landesgeschichte, sodass junge Südafrikaner von der Kriminalität des Apartheid-Staates erfahren", betonte Zdunczyk. Die FHR unterstützt seit 2005 die Familien von verschleppten, inhaftierten, gefolterten und getöteten Apartheid-Opfern. Harons Fall sei seit Erlangung der Demokratie 1994 bereits der fünfte Tod eines Regimegegners, den Südafrikas Justizministerium neu untersuchen lässt. Insgesamt wurden 117 bekannte Aktivisten von den Sicherheitskräften der Apartheid in Haft getötet. Jedoch bleibt es laut Zdunczyk "traurige Realität", dass viele weitere Morde an Apartheid-Kritikern ungesühnt bleiben. Grund seien "politische Einmischung", der Tod von Zeugen und Beschuldigten und ein Mangel an Beweisen.




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