Leserbriefe Montag, 03.05.2004 |  Drucken

Leserbriefe



Zuwanderungsgesetz: Interkultureller Rat begrüßt Ende der Verhandlungen „Einwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz bleiben auf der Agenda“ schrieb:



Es hat sich gezeigt, dass ein modernes und zukunftsfähiges Zuwanderungsgesetz mit der Union nicht zu machen ist. Der Ausstieg aus dem unsäglichen Verhandlungspoker ist deshalb richtig und konsequent.“ So kommentierte der Geschäftsführer des Interkulturellen Rates in Deutschland, Torsten Jäger, die heutige Absichtserklärung der GRÜNEN, die Vermittlungsgespräche abbrechen zu wollen.

Die ursprünglichen Ziele des Gesetzes - Einwanderung ermöglichen, Integration fördern und Flüchtlinge besser schützen – seien während des Vermittlungsverfahrens nahezu völlig verloren gegangen. Von Verhandlungsrunde zu Verhandlungsrunde mehr sei aus dem geplanten Zuwanderungsgesetz de facto ein Abschottungsgesetz geworden: Streichung des Punktesystems, Beibehaltung des generellen Anwerbestopps, Preisgabe des Rechtsanspruchs auf Integrationsmaßnahmen, ausländer- und sozialrechtliche Sanktionsinstrumente gegen Flüchtlinge und Migranten. Zuletzt habe die Union unter dem Schlagwort der Terrorbekämpfung versucht, das Zuwanderungsgesetz als Einfallstor zur Aushebelung internationaler Mindeststandards des Menschenrechtsschutzes zu missbrauchen.

„Es war allerhöchste Zeit, die politische Notbremse zu ziehen“, erklärte Jäger. „Schon jetzt hat der Verlauf des gescheiterten Vermittlungsverfahrens der migrationspolitischen Aufbruchsstimmung, die von dem Bericht der ‚Unabhängigen Kommission Zuwanderung’ im Sommer 2001 ausgegangen war, nachhaltig geschadet.“

Die in der Zuwanderungskommission und anschließend beispielsweise im Zuwanderungsrat der Bundesregierung entwickelten Strategien und Konzepte dürften nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes dennoch nicht verloren gegeben werden. Die Gestaltung der Zuwanderung, die Entwicklung wirksamer Integrationskonzepte und die Gewährleistung des humanitären Flüchtlingsschutz blieben auch nach dem Ende der Verhandlungen auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung könne und müsse diese drängenden Zukunftsfragen durch Reformschritte angehen, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedürfen.


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