Newsinternational Freitag, 24.08.2012 |  Drucken

Einstimmiges Urteil: Höchststrafe für Rechtsterroristen und Massenmörder

Attentäter von Norwegen muss in Gefängnis

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Osloer Richter erklärten ihn am Freitag für zurechnungsfähig und entschieden sich also dagegen, ihn in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Damit muss Breivik die Verantwortung für sein Massaker mit 77 Toten im Osloer Regierungsviertel und auf der Fjordinsel Utøya vom 22. Juli 2011 übernehmen. Weil das Gericht zusätzlich zur Höchststrafe eine Sicherungsverwahrung verhängte, die alle fünf Jahre verlängert werden kann, bleibt unklar, ob Breivik jemals wieder das Gefängnis verlassen wird. Unklar ist auch, ob der Verurteilte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.

Breivik hörte den Urteilsspruch mit einem zufriedenen Lächeln. Der 33-jährige Islamhasser hatte auf keinen Fall zum Geisteskranken erklärt werden wollen. Die Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt.

Kurz vor Beginn der Urteilsverkündung hob Breivik in dem bis zum letzten Platz gefüllten Gerichtssaal wie schon zum Prozessauftakt die geballte Faust zum rechten Gruß. Während die Richter die 90 Seiten lange Urteilsbegründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und flüsterte mit seinen Verteidigern. Im Gerichtssaal war es sehr still, als das Urteil verlesen wurde. Die Angehörigen der Opfer wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Einige weinten.

21 Jahre Haft sind in Norwegen das höchste Strafmaß. Die dazu verhängte Sicherungsverwahrung («forvaring») kann allerdings alle fünf Jahre verlängert werden. Mit dem Urteilsspruch vom Freitag könnte Breivik also bis zum Tod hinter Gittern bleiben, obwohl das norwegische Rechtssystem kein Lebenslänglich kennt. Verteidiger Geir Lippestad hatte die Norweger dennoch vorab gewarnt: «Wir müssen uns vorbereiten, dass Breivik eines Tages wieder freikommen kann.»

Breivik hatte zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Wenig später nahm er in einem wahren Blutbad auf der Fjordinsel Utøya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben. 42 Menschen wurden schwer verletzt. Die kaltblütige Tat hatte ganz Norwegen erschüttert. Die Anklageschrift legte ihm Terrorismus und vorsätzlichen Mord zur Last.

Die Angehörigen der Opfer wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Einige weinten.

Wie die fünf Richter - zwei Berufsrichter und drei Schöffen - in der Frage der Zurechnungsfähigkeit entscheiden würden, war mit Spannung erwartet worden. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.

Vor dem Prozess waren zwei Gutachten zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb auf unzurechnungsfähig plädiert. Es sei schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie. Viele Norweger hatten sich Breivik dagegen hinter Gittern gewünscht. Der 33-Jährige hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als «grausam, aber notwendig» und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten.

Noch ist die Frage offen, ob Breivik das Urteil anficht. Auch die Staatsanwälte könnten in Berufung gehen. Dann müsste der Fall vor dem höchsten norwegischen Gericht noch einmal aufgerollt werden. Breivik hatte ankündigen lassen, nach der Urteilsverlesung, die etwa sechs Stunden dauern sollte, eine Erklärung vortragen zu wollen. Er selbst hatte auf Freispruch plädiert.

Mit dem Richterspruch geht ein zehnwöchiger Mammutprozess zu Ende, der rund um den Erdball verfolgt wurde. Mehr als hundert Zeugen sagten aus, darunter rund 40 teils schwer verletzte Jugendliche, die das Blutbad auf Utøya überlebt hatten. Viele Norweger hatten an den Prozess hohe Erwartungen geknüpft, hofften, dass er das nationale Trauma heilen helfe.

Wie die fünf Richter - zwei Berufsrichter und drei Schöffen - in der Frage der Zurechnungsfähigkeit entscheiden würden, war mit Spannung erwartet worden. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.

Vor dem Prozess waren zwei Gutachten zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb auf unzurechnungsfähig plädiert. Es sei schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie. Viele Norweger hatten sich Breivik dagegen hinter Gittern gewünscht. Der 33-Jährige hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als «grausam, aber notwendig» und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten.

Noch ist die Frage offen, ob Breivik das Urteil anficht. Auch die Staatsanwälte könnten in Berufung gehen. Dann müsste der Fall vor dem höchsten norwegischen Gericht noch einmal aufgerollt werden. Breivik hatte ankündigen lassen, nach der Urteilsverlesung, die etwa sechs Stunden dauern sollte, eine Erklärung vortragen zu wollen. Er selbst hatte auf Freispruch plädiert.

Mit dem Richterspruch geht ein zehnwöchiger Mammutprozess zu Ende, der rund um den Erdball verfolgt wurde. Mehr als hundert Zeugen sagten aus, darunter rund 40 teils schwer verletzte Jugendliche, die das Blutbad auf Utøya überlebt hatten. Viele Norweger hatten an den Prozess hohe Erwartungen geknüpft, hofften, dass er das nationale Trauma heilen helfe.



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