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Donnerstag, 06.02.2020
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Verfassungsrechtler: Kopftuchverbot für Schüler ist rechtswidrigDüsseldorf (KNA) Führende Verfassungsrechtler halten ein Kopftuchverbot in nordrhein-westfälischen Kindergärten und Schulen für rechtswidrig. Die in der Verfassung verankerte schrankenlose Religionsfreiheit beinhalte "die Lebensführung im Ganzen", erklärte der Münsteraner Professor Hinnerk Wißmann am Mittwoch bei einer Anhörung im Landtag. Für ihre religionsunmündigen Kinder übten Eltern teilweise deren Religionsfreiheit aus. "Will sich unser Staat tatsächlich zutrauen, zwischen Eltern und Kinder einen Keil zu treiben, weil die Eltern ihre Kinder in ihrem Glauben, so wie sie ihn verstehen, erziehen?", fragte Wißmann. Der Staat habe zwar das Recht, seine Werte in der Schule zu vermitteln. Aber er müsse dies in der "Begegnung mit den Werten" machen, die seine Bürger mitbrächten. Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick erklärte, ein Kopftuchverbot in Kitas und Schulen sei "eindeutig verfassungswidrig". Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei das Tragen des Kopftuchs bei Kindern, Erziehern und Lehrern durch die Religionsfreiheit gedeckt. Für ein Verbot fehle es "an konkreten bevorstehenden Störungen und Gefahren". Bisher seien keine Vorgänge bekannt, bei denen Koptuch tragende Schülerinnen die Ordnung im Unterricht beeinträchtigt hätten. Dagegen vertrat der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau die Auffassung, dass ein Kopftuchverbot durch den staatlichen Erziehungsauftrag in Kitas und Schulen gerechtfertigt sei. Das Bundesverfassungsgericht habe bei seinen ablehnenden Urteilen zu Kopftuchverboten "freie Rechtsschöpfung" betrieben. Tatsächlich könne die Religions- und Gewissensfreiheit durch andere Gesetze und Vorschriften ebenso beschränkt werden wie die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. In der Vergangenheit hatte Vosgerau die AfD als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Auf Antrag der AfD berät das Landesparlament über ein Kopftuchverbot für Kitas und Schulen in NRW. Die schwarz-gelbe Landesregierung ist inzwischen von ihrer Forderung nach einem Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unterhalb der Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren abgerückt. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchverbot womöglich in die Religionsfreiheit und die Elternrechte eingreife und deshalb vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden könne. Nun soll die Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen verbessert werden, um so dem Schutzbedürfnis junger Mädchen Rechnung zu tragen. |