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Montag, 22.11.2004

Leserbriefe



Abdullah Borek: Freitagspredigt in deutscher Sprache schrieb:



Zu diesem Thema äussern sich leider auch nichtinformierte Muslime. Mal abgesehen von praktischen Schwierigkeiten, gibt es auch rituelle. (woher sollen plötzlich die Imame/Chatibs herkommen, die deutsch sprechen? Und woher sollen einfache nichtdeutsche Muslime plötzlich die Deutschkenntnisse haben um eine geistliche Ansprache zu verstehen, die ihren Alltagssprachschatz überfordert?)

Es gibt unter den Muslimen unterschiedliche Lehrmeinungen hinsichtlich der Definition des Freitagsgebetes und was dazu gehört; nämlich ob die Predigt ein integraler oder separater Teil des Freitagsgebetes ist. Die es für einen integralen Bestandteil halten, vertreten die Meinung, die Predigt sei wie das Gebet in arabischer Sprache zu halten und zwar unabhängig davon, ob die Zuhörer arabisch verstehen. Diese Ansicht ist z.B. auf dem indischen Subkontinent unter einer signifikanten Gruppe von Muslimen verbreitet.

Andererseits herrscht ziemlich einhellig die Ansicht vor, dass jemand, der verspätet zum Freitagsgebet kommt aber noch das “ruku’” im zweiten raka’at in der Gemeinschaft mitbetet, seine Pflicht zur Teilnahme am Freitagsgebet erfüllt hat. Insofern wäre dann die Predigt kein Pflichtteil. Man geht jedoch davon aus, dass die Unterweisung durch die Predigt ihr eigentlicher Zweck ist. Dieser Zweck kann aber nicht erfüllt werden, wenn die Unterweisung in einer Sprache erfolgt, die von den Anwesenden nicht verstanden wird. Diese Leute trennen also (logischerweise) Predigt und eigentliches Gemeinschaftsgebet Auch beurteilen die einzelnen Rechtsschulen diesen Sachverhalt ganz unterschiedlich.

Was wäre eine Lösung:

Nach dem Freitagsgebet wird eine deutsche Übersetzung der Predigt (oder wenigstens eine ausführliche) Zusammenfassung der Predigt vorgelesen (durch jemanden aus der Gemeinde, der die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, falls der Imam/Chatib dazu nicht in der Lage ist). Auf diese Weise könnte man allen Erfordernissen gerecht werden.
Übrigens habe ich schon Gelegenheit gehabt in zwei türkischen Moscheen (DITIP) für den verhinderten Imam das Freitagsgebet mit Predigt in deutscher Sprache abzuhalten wie auch nach dem Freitagsgebet zu verschiedenen Anlässen (Aschura, Ramadan usw.) in deutscher Sprache eine Lektion (dars) zu geben um auch die nicht türkische sprechenden Muslime zu erreichen. Es geht, wenn man will.


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