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Dienstag, 10.07.2012
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Grüne: Beschneidung „keine Straftat“ - Bundesjustizministerin empfiehlt Klage

Grüne fordern in einem offenen Brief Rechtssicherheit für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermuntert zur Verfassungsklage

Nach dem "Beschneidungs-Urteil" des Kölner Landgerichts haben die Grünen-Parlamentarier Renate Künast und Volker Beck Rechtssicherheit für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime gefordert. Sie kritisieren in ihrem offenen Brief in der Berliner Zeitung den „juristischen Kunstkniff“ des Freispruchs für den angeklagten Arts, der eine höchstrichterliche Klärung verhindert. Nach Ansicht der Grünen-Politiker hätten Eltern grundsätzlich „die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich“ ausüben. Damit sei die freie Entscheidung der Eltern die Regel, heißt es. „Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme“. Außerdem verweisen Künast und Beck darauf, dass selbst die die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u. a. aus Gründen der HIV-Prävention empfiehlt und es in den USA gesellschaftliche Normalität sei.

"Beschneidung keine Straftat" - Keine Verwechslung von Beschneidung bei Jungen und Mädchen

Besonders wichtig ist sei es, in der Debatte zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich zu unterscheiden, heißt es weiter in dem Brief der Parlamentarier. Die Beschneidung von Mädchen habe eine tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen, sei religiös nicht gerechtfertigt und mit der männlichen Beschneidung nicht zu vergleichen. Nach Überzeugung von Künast und Beck sei der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen unter Einwilligung der Eltern unter Einhaltung fachlicher Standards „keine Straftat“.

Urteil schafft rechtliche Unsicherheit

„Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner wäre eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht wünschenswert.“, so die Grünen-Politiker.

Ähnlich äußerte sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  (FDP):„Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der „Augsburger Allgemeinen“.

Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery beklagte ebenfalls die rechtliche Unsicherheit: "Wir raten allen Ärztinnen und Ärzten, wegen der unklaren Rechtslage den Eingriff nicht durchzuführen", sagte Montgomery der "Welt". Das Kölner Urteil sei für "Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich". Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werden.



Lesen Sie dazu auch:
Berliner-Zeitung: "Das ist keine Straftat"

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