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Donnerstag, 06.11.2008

Rechtswissenschaftler: Islam-Verbänden Reli-Unterricht erlauben: "Es wird keine anderen geben"

Der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke hat dazu aufgerufen, den vier großen islamischen Verbänden die Genehmigung zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts zu geben. «Alle vier Verbände, die Religionsunterricht fordern, können die Voraussetzungen dafür erfüllen», betonte der Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster am Montag in Münster.

Oebbeke sprach im Rahmen der Ringvorlesung «Grenzenlos? Eine interdisziplinäre Suche nach der Freiheit» über «Religionsfreiheit und Religionsverfassung in Deutschland am Beispiel des Islam». Der Rechtswissenschaftler räumte ein, dass die Verbände in Deutschland als «konservativ» angesehen würden. «Aber es gibt keine anderen und wird keine anderen geben», betonte er.

Nach Ansicht von Oebbecke wird die Frage des islamischen Religionsunterrichts entscheidend sein für das Überleben des deutschen Systems der «positiven Neutralität» des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften. «Wenn der Religionsunterricht immer mehr als Privileg der Kirchen erscheint, ist er nicht mehr zu halten», warnte er.

Das deutsche Modell der «positiven Neutralität» sei durchaus nicht untauglich oder damit überfordert, den Islam zu integrieren. «Die Aufnahme des Islam in dieses System wird allerdings nicht ohne Auswirkungen sein, sondern Umverteilungen, Anpassungen und Revisionen zur Folge haben», räumte Oebbecke ein. Selbstverständlich könne und dürfe der Staat darüber wachen, dass an Universitäten nicht zur Einführung des Gottesstaates nach iranischem Muster aufgerufen werde.

«Die Religion ist potentiell immer gefährlich für den Staat. Deshalb muss er seine Bürger schützen», erklärte der Wissenschaftler. Gerade das aber sei ein guter Grund für die Beibehaltung des deutschen Systems der «positiven Neutralität». «Wer für die französische Laizität plädiert, weiß oft nicht, wovon er spricht», kritisierte der Experte.(Quelle: islamsiche-zeitung.de)



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