Newsnational Donnerstag, 30.12.2010 |  Drucken

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Rasterfahndung Nr. 2?

Bundesregierung und Zentralrat der Muslime lehnen Passagier-Profiling an Flughäfen ab

Die Bundesregierung und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) haben den Vorschlag abgelehnt, Passagiere an deutschen Flughäfen in Risikogruppen zu unterteilen und unterschiedlich scharf zu kontrollieren. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte vor "Stigmatisierungen von Passagieren, wenn man sie planmäßig nach ihrer Herkunft oder Religion einteilt". der ZMD sieht ebenfalls die Gefahr der "Stigmatisierung und Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen". Der Vorstoß werde "sich ähnlich wie bei der Rasterfahndung als zahnloser Tiger erweisen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats, Yakup Tufan, unserer Redaktion.

Damals wurde die Rasterfahndung als verfassungswidrig erklärt. Der erneute Vorstoss ist weder menschenrechsfonform noch im Bundestag durchsetzbar.

Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz richtete sich deutlich gegen das Profiling an Flughäfen. "Dieser Vorschlag hat eindeutig diskriminierende Wirkung", kritisierte er.

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, dass ein solches Profiling auf deutschen Flughäfen als nicht nachvollziehbar und als einen gefährlichen Irrtum. "Solche Profile bleiben nicht geheim", warnte er im Sender RBB. "Irgendwann werden sie öffentlich, und wenn eine Terrorgruppe einen Anschlag auf die deutsche Luftfahrt plant, dann wird sie Täter finden, die nicht in dieses Raster fallen."

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy, der dem Rechtsausschuss des Bundestages angehört, hält den Vorschlag für rechtswidrig. Das käme einer Einführung der Rasterfahndung gleich, wie es vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden sei, sagte Edathy im NDR. Ein solches Vorgehen verstieße auch gegen Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen der EU und des Grundgesetzes, sagte Edathy. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Memet Kilic. Eine solche Maßnahme wäre auch nicht verhältnismäßig, da die Flughafensicherheit auch mit anderen, nicht diskriminierenden Mitteln erreicht werden könne.



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