Artikel Mittwoch, 08.06.2022 |  Drucken

ZMD Hessen verlangt Wiederaufnahme des islamischen Religionsunterrichts

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen erklärt die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts für rechtswidrig und bestätigt den Anspruch auf dessen Fortführung zugunsten der DITIB Hessen

Der Landesverband Hessen des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD Hessen) begrüßt in einer am 3. Juni 2022 veröffentlichten Pressemitteilung die rechtskräftige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), mit dem es das erstinstanzliche Urteil zu Gunsten der DITIB Hessen zum Anspruch auf Fortführung des von ihr angebotenen islamischen Religionsunterrichts durch Nichtzulassung der Berufung bestätigte. Der VGH Hessen hat mit Beschluss vom 31. Mai 2022 die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, wonach die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts ohne Rechtsgrundlage und insgesamt rechtswidrig erfolgte. 

Zu der Entscheidung des VGH Hessen sagte der Vorsitzende des ZMD Hessen, Said Barkan: „Der Beschluss bestätigt unsere Auffassung, wonach die Einstellung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen zu Lasten der muslimischen Schülerinnen und Schüler eine rein politische Entscheidung war. Insoweit war es absehbar, dass die Entscheidung des hessischen Kultusministeriums juristisch nicht haltbar sein würde. Wir fordern das Land Hessen mit dem neu gewählten Ministerpräsidenten an der Spitze der Landesregierung daher auf, den islamischen Religionsunterricht mit Beginn des neuen Schuljahres wiedereinzuführen sowie in diesen in Kooperation mit uns und den weiteren in Hessen beheimateten islamischen Religionsgemeinschaften zu erweitern. Zugleich ist der nach unserer Auffassung verfassungswidrige Schulversuch des staatlichen ‚Islamunterrichts‘ umgehend einzustellen.“  
Die muslimischen Schülerinnen und Schüler der über 11,3 % Muslime in Hessen haben einen Anspruch auf bekenntnisgebundene religiöse Bildung an hessischen Schulen, da Hessen ihre Heimat ist. Dies wurde ihnen ohne Rechtsgrundlage für bald zwei Jahre verwehrt. Das Land Hessen muss nun dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen wieder bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht erhalten.

Fehler der Vergangenheit sollte das Kultusministerium nicht wiederholen. Stattdessen sollte der Dialog mit uns, den in Hessen beheimateten islamischen Religionsgemeinschaften, geführt werden, um einen guten, dauerhaften islamischen Religionsunterricht in Hessen zu etablieren.



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