Artikel Donnerstag, 08.11.2012 |  Drucken

"Hautfarbe" ist kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen - Menschenrechtsinstitut begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

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"Hautfarbe" ist kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen

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